Die guten Regelungen des Inklusionsgesetzes sollen ergänzend Fristen zur Umsetzung erhalten.
Begründung:
Leider mangelt es vielerorts noch bei der Umsetzung unseres guten Inklusionsgesetzes von 2020. Der Grund könnte sein, dass es im Gesetz oder ergänzenden Verordnungen keine Umsetzungsfristen gibt. So wird Vieles lediglich als Empfehlung betrachtet. Wenn in einer Durchführungsverordnung Fristen zur Umsetzung bestünden, könnte der Anspruch des Gesetzes ernster genommen und seine Umsetzung beschleunigt werden.
Adressat: SPD LT-Fraktion, Parteivorstand
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
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