2018/S/03 Betäubungslosen Kastration von Ferkeln

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Landtagsfraktion setzen sich dafür ein, dass das Tierschutzgesetz eingehalten und die darin vorgesehene betäubungslose Kastration von Ferkeln ab Januar 2019 – wie gesetzlich festgeschrieben – verboten wird. Falls die SPD hier nicht klar Stellung bezieht, sich den Lobbyisten und der unsäglichen CDU-Politik beugt und sich nicht für das Wohl der Tiere entscheidet, verliert sie auch noch den letzten Funken Glaubwürdigkeit. Siehe umfangreiche Stellungnahmen des Tierschutzbundes u.a.

Begründung:

Das Tierschutzgesetz wurde 2013 dahingehend geändert, die betäubungslose chirurgische Kastration männlicher Ferkel ab dem Jahr 2019 zu verbieten. Dies stellt einen wichtigen Schritt zu mehr Tierschutz in der Schweinehaltung dar. Sachgründe für eine Verlängerung der quälerischen Kastration von Ferkeln liegen nicht vor, zumal es praktikable und tierschutzkonforme Alternativmethoden zur betäubungslosen Kastration gibt. Diese Methoden bedeuten für die Ferkelhalter einen finanziellen Mehraufwand und dagegen wehrt sich u.a. der Bauernverband. Es darf allerdings nicht sein, dass wirtschaftliche Erwägungen dem Tierwohl geopfert werden. Die Branche hatte fünf Jahre Zeit, um sich auf Veränderungen einzustellen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Streichung von Zeile 6 bis 11.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung. Überweisung an die Landtagsfraktion/Bundestagsfraktion..
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass die beteubungslose Kastration von Ferkeln verboten wird. Die vereinbarten Meilensteine müssen eingehalten und kommuniziert werden.

Beschluss-PDF: