2023/A/8 DEN KURS IN DER RENTENPOLITIK WEITER KONSEQUENT FORTSETZEN!

Status:
Überweisung

Das deutsche System der Altersvorsorge wird den Anforderungen von Sicherung des Lebensstandards in einer sich wandelnden Arbeitswelt und Gesellschaft trotz der von der SPD durchgesetzten Verbesserungen noch nicht dauerhaft gerecht. Immer mehr Menschen müssen sich im Alter gewaltig einschränken oder es droht gar der Weg in die Grundsicherung. Selbst Durchschnittsverdienende müssen mit einer Rente rechnen die größere Einkommensverluste bedeuten. Schuld sind die Verwerfungen der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt und eine verfehlte Rentenpolitik, die weiterhin grundlegender Korrekturen bedarf.
Menschen, die über einen langen Zeitraum Beiträge einzahlen, müssen im Gegenzug auch darauf vertrauen können, dass sie am Ende ihres Berufslebens eine auskömmliche gesetzliche Rente beziehen werden. Diese Erwartung spiegelt noch immer einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider und wird nach wie vor generationenübergreifend geteilt. Über alle Grenzen hinweg wird ein Rentenniveau von mindestens 53% als Grundlage angesehen. Nur bei den Durchführungswegen gibt es gravierende Unterschiede.
Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung und die damit verbundene Teilprivatisierung ist gescheitert. Nur wenige haben die Möglichkeit, die wachsenden Versorgungslücken in Folge des festgelegten Leistungsabbaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorge zu schließen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht flächendeckend, sie befindet auf dem Rückzug und erreicht gerade diejenigen Arbeitenden am wenigsten, die sie am dringendsten bräuchten.

Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bewährt!

Die Leistungsreduzierungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere nach der Jahrtausendwende, waren vom Streben nach einem möglichst niedrigen Beitragssatz getrieben. Dieser Weg bringt die Versicherten in eine Sackgasse, in der den marginalen Entlastungen in der Erwerbsphase sozialer Abstieg oder gar Armut im Alter folgen. Deshalb muss es einen Kurswechsel und eine Rückbesinnung auf das Versorgungsprinzip sozialer Sicherung geben. Auskömmliche Renten müssen wieder primäres Sicherungsziel des Sozialstaates werden. Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Auch in der Zeit nach der Finanzmarktkrise ab 2008 stellte sich die Stärke dieses umlagefinanzierten Sicherungssystems heraus. Sie umfasst alle Generationen im Land, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betriebe oder Branchen. Sie stellt dabei eine hälftige Finanzierung durch die Arbeitgeber sicher. Zugleich nutzt sie bestmöglich den Vorteil möglichst großer, solidarischer Kollektive. Unser rentenpolitisches Ziel ist es, in Zukunft den Solidarvertrag zwischen den und innerhalb der Generationen zu schützen und weiterzuentwickeln. Durch eine sozialstaatlich ausgestaltete und gerecht finanzierte Absicherung muss ein gutes Leben im Alter garantiert und der Lebensstandard weitgehend gesichert werden. Deshalb wollen wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik mit einer langfristig deutlichen Steigerung des gesetzlichen Rentenniveaus mit dessen dauerhafter Ankoppelung an die allgemeine Wohlstandsentwicklung. Angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels der Arbeitswelt und der bevorstehenden Transformation der gesamten Arbeitswelt ist dies besonders dringlich. Das Alterssicherungssystem muss an die bevorstehenden strukturellen Umbrüche angepasst werden. Die Arbeitswelt wird immer vielschichtiger. Der Trend zu immer individuelleren Erwerbsverläufen wird sich im Zuge der Veränderung weiter verstärken. Erziehungs-, Weiterbildungs- und Pflegezeiten werden zum Normalfall.
Ein zeitgemäßes Rentensystem muss sich an die Tatsache einer dynamischeren Arbeitswelt anpassen und ebenfalls in Zeiten des Wandels soziale Sicherheit für alle gewährleisten. Für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung im Alter ist eine umfassende Nachjustierung zugunsten einer wirklich solidarischen und gerechten Alterssicherung unverzichtbar! Das SPD-Zukunftsprogramm und das Sozialstaatspapier sieht viele Verbesserungen in der Rentenpolitik vor: Alle Erwerbstätigen sollen langfristig in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Armutsrisiken sollen bei den Erwerbs-minderungsrentner*innen verringert, vieles soll verbessert werden. Langjährige Pflege von Familienmitgliedern sollen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken. Gesetzlich Versicherte sollen sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern können. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz.
Das Rentenniveau soll bei mindestens 48% dauerhaft stabilisiert werden. Tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersversorgungsformen sollen bevorzugt werden. Mit dem Freibetrag bei der Sozialversicherungspflicht der Betriebsrenten wurde ein wichtiger Schritt gemacht. Vieles davon hat die SPD im Koalitionsvertrag zusammen mit einer Absage an die Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters verankert. Schon das war bis vor kurzem kaum vorstellbar und wird von uns als großer Erfolg einer langjährigen Diskussion gesehen. Dennoch: das Festhalten am Status quo reicht nicht aus! Für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente brauchen wir perspektivisch eine Anhebung des Niveaus auf etwa 53 %. Mit der Reaktivierung des Nachholfaktors noch vor der nächsten Rentenanpassung 2022 werden die Löhne in den kommenden Jahren den Renten weiter davonlaufen. Der Einstieg in eine Aktienrente oder in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente ist kein Lösungsweg und es gilt, diesen zu verhindern. Keinesfalls darf beispielsweise der Einstieg in die kapitalgedeckte Rentenversicherung aus dem Bundeszuschuss zu Lasten des Rentenniveaus finanziert werden. Es fehlen strukturelle Reformen, weshalb eine fortschrittliche, zukunftssichere und solidarische Rentenpolitik deutlich weiterreichen muss. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

1. Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung

Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. Die gesetzliche Rente ist der Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird.
Nur die Rückkehr zum Ziel einer lebensstandardsichernden Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden. Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente, sollen hier ausdrücklich unberührt bleiben. Die betriebliche Altersvorsorge, tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, soll als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen zusätzlichen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten.
Die bisherige Riesterrente mit staatlicher Subventionierung der Versicherungskonzerne darf nicht weitergeführt werden. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Alle für die Altersvorsorge notwendigen Steuermittel sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bündeln.

2. Schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent

Die Abwärtsspirale bei der Rente ist gestoppt. Um ein gutes Leben im Alter zu garantieren und den Lebensstandard weitgehend zu sichern ist das Rentenniveau perspektivisch auf 53 Prozent anzuheben, also in etwa auf den Stand zu Beginn dieses Jahrtausends. Damit kann der im Erwerbsleben durchschnittlich erreichte Lebensstandard auch im Alter weitgehend erhalten und ein sozialer Abstieg im Alter verhindert werden. Dieses Versorgungsziel ist durch die gesetzliche Rentenversicherung zu ermöglichen. Über lange Zeit wurde so ein Netto-Rentenniveau von etwa 70 Prozent erreicht – was nach heutiger Berechnungsmethode einem Sicherungsniveau netto vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht. Dies erfordert zwingend zwei Maßnahmen:

I. Zentrale Bezugsgröße bei der Berechnung des Rentenniveaus ist die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten für 45 Jahre Durchschnittseinkommen. Diese Standardrente ist auf der Basis der von langjährig Versicherten im Schnitt tatsächlich erreichten Entgeltpunkte (derzeit etwa 43 Entgeltpunkte) neu zu definieren.

II. Das von der Bundesregierung angenommene Gesamtversorgungsniveau unterstellt, dass die gesetzliche Rente von einer Riester-Rente ergänzt wird. Doch auf viele Beschäftigte trifft diese Annahme gar nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zu, da sie über keine entsprechenden Anwartschaften verfügen. Zudem geht die Bundesregierung von überzogen optimistischen Annahmen hinsichtlich Rendite, Dynamisierung und Kosten aus. Diese unterstellte Zusatzvorsorge aus einem Riester-Vertrag sollte daher in entsprechender Höhe wieder als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Das Verhältnis von neuer Standardrente zu entsprechendem Durchschnittseinkommen muss als das daraus abzuleitende Sicherungsniveau zum Zielniveau werden, welches zügig wieder erreicht und dann dauerhaft gehalten werden muss.
Der Altersvorsorgeanteil (AVA) muss aus der Rentenanpassungsformel ersatzlos gestrichen werden.

3. Eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung durch eine Paritätisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung

Die Weiterentwicklung der paritätisch finanzierten Rentenversicherung in die zukünftig alle Bevölkerungsschichten in Form einer Erwerbstätigenversicherung in das Rentensystem einbezogen werden. Aus verschiedenen Gründen ist gerade jetzt, also zu Beginn der 2020er Jahre der Umstieg auf eine Erwerbstätigenversicherung günstig und politisch geboten.
Hierbei sollen in Zukunft Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auch zusätzlich auf den Gewinn erhoben werden können. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrages im Bereich des Niedriglohnsektors ist mindestens am Durchschnitt der Löhne der jeweiligen Branche auszurichten (Arbeitgeber-mindestbeitrag). Die Beiträge der Versicherten werden entsprechend gesenkt und der Anreiz für niedrige Löhne gebremst.
Auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen besteht ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Deshalb kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigen-versicherung nur schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Dabei werden jene Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder freiberuflich Tätigen in die Versicherungspflicht einbezogen, die zum Stichtag noch nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. Im Rahmen der Übergänge der Sonderversorgungssysteme in die Erwerbstätigenversicherung sind die jeweils nach altem Recht noch erworbenen Anwartschaften zu gewährleisten. Der Übergang wird daher ein bis zwei Generationen in Anspruch nehmen. Um Länder und Kommunen von den vorübergehend ansteigenden Beitragslasten für Ihre BeamtInnen zu entlasten, errichtet der Bund einen Sonderfonds, der mittelfristig durch die eingesparten Pensionen zurückerstattet wird. Auch hierbei helfen uns die derzeit niedrigen Zinsen. Perspektivisch stellen wir damit die Alterssicherung unabhängig von der arbeitsrechtlichen Erwerbsform und dem bezogenen Einkommen auf eine möglichst breite Beitragszahlendenbasis.
Parallel muss hierzu die Möglichkeit einer Demographie-Rücklage in der Rentenversicherung ge-schaffen werden. Ergänzend zum Aufbau dieser Demografie-Reserve muss ein demografiebedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
Die Mindestreserve und die Demografie-Rücklage sind sinnvoll zu investieren anstatt sie durch Negativzinsen aufzehren zu lassen. Wir halten es für dringend geboten, damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wie dies schon bis 2005 geschah. Damit schaffen wir gesellschaftlichen Nutzen und eine Verzinsung des angesammelten Kapitals. Die hierdurch mobilisierbaren Beträge übersteigen die bisher geplanten Maßnahmen aller öffentlichen Hände für den sozialen Wohnungsbau um ein Mehrfaches. Sinngemäß gilt dies insbesondere auch für den im Koalitionsvertrag vorgesehenen 10 Mrd. € – Kapitalstock, der nicht auf den ohnehin überdehnten Finanzmärkten landen darf, sondern realwirtschaftlich, sicher und gesellschaftlich nützlich in den Wohnungsbau zu investieren ist. Dieser Kapitalstock könnte alternativ auch für die Demografie-Rücklage genutzt werden.

Aktienrente ablehnen

Die Einführung einer Aktienrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Verwendung von Rentenversicherungsbeiträgen für kapitalgedeckte Finanzierungswege ist abzulehnen.
Der grundlegende Gegensatz der Interessen von Kapital und Arbeit bedeutet am Aktienmarkt in der Regel: Was gut ist für die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Beschäftigten, ist zum Nachteil für Aktionäre – und umgekehrt. Dieser Interessengegensatz wird durch die Verknüpfung von Alterseinkommen und Finanzmarktentwicklungen nur scheinbar aufgelöst. In Wahrheit überwiegen für Beschäftigte, Rentner*innen und Verbraucher*innen die Nachteile boomender Aktienkurse die Vorteile rentierlich angelegter Rentenanwartschaften bei weitem.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen nicht in spekulative Anlagefonds fließen. Mit Rentenbeiträgen spekuliert man nicht – jetzt nicht und auch in Zukunft nicht!

Beiträge und Bemessung

Einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Der von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanzierte Beitragssatz von derzeit 18,6% in der Rentenversicherung muss schrittweise angehoben werden, dass die Beitragssätze spätestens ab 2025 über die gesetzlichen Haltelinien von 20 Prozent und 22 Prozent ab 2030 steigen werden. So können substanzielle Verbesserungen im Rentenniveau erreicht werden.
Aufgabe einer sozialdemokratischen Reform muss es sein, die Rentenformel an die jetzige und künftige Gesellschaft anzupassen und dieses Thema zu besetzen – als Vereinfachung, als Klarheit und als Schutz vor dem Risiko der Altersarmut.
Dabei muss es Ziel sein, Nachteile in der Rentenversicherung ohne bürokratischen Aufwand auszugleichen. Statt immer neue Ausnahmeregelungen zu schaffen, wäre zu prüfen, ob es nicht gerechter ist, z.B. das Drittel der persönlichen Entgeltpunkte für die Beitragszeiten mit der geringsten Bewertung auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anzuheben bzw. zum Prinzip der Rente nach Mindesteinkommen zurückzukehren.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist aufzuheben, wobei die daraus erwachsenden Leistungsansprüche degressiv abgeflacht werden. Das bedeutet, dass oberhalb eines noch festzulegenden hohen Jahreseinkommens die mit den Beiträgen verbundenen Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht mehr im Verhältnis 1:1 ansteigen würden.
Die Verschlechterung der Rentenformel durch den Nachhaltigkeitsfaktor muss zurückgenommen werden.
Zeiten des Bezugs von ALG II bzw Bürgergeld sind wieder als Beitrags- und Versicherungszeiten mit mindestens einem halben Entgeltpunkt zu werten und von den Grundsicherungsstellen/Jobcentern zu entrichten.
Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung oder durch einen Bundes-zuschuss) erhalten die erziehenden bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit weitergearbeitet. Entsprechend erfolgt eine rentenrechtliche Bewertung zukünftig von Aus- und Fortbildungszeiten.
Für einen signifikant höheren steuerlichen Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner. „Eck- oder Standardrentner“ in der Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten orientieren. (Beispiel: Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 9.984 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.

Steuer- und Verteilungspolitik, Zuschuss

Die notwendige ausreichende Kapitalausstattung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist durch einen angemessenen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt herzustellen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass auch die gesetzliche Rente nur zur Hälfte auf Leistungen nach dem SGB XII angerechnet wird.
Außerdem muss ein wesentlicher Teil zur Finanzierung der gesetzlichen Rente zügig durch eine gerechte Steuer- und Verteilungspolitik erbracht werden. Der Spitzensteuersatz ist zu erhöhen, um die soziale Ungleichheit einzudämmen. Außerdem sind europaweit Finanzgeschäfte (Finanz-transaktionssteuer) und die Umsätze von digitalen Unternehmen (Digitalsteuer) zu besteuern.
Die Mehreinnahmen sind zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Alters-vorsorge ist auch und gerade in Zeiten tiefgreifender Umbrüche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts der Reichtumsentwicklung ist sie auch finanzier bar.
Die gesetzliche Obergrenze für Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung von aktuell 1,5 Monatsausgaben ist zu beseitigen oder zumindest deutlich zu erhöhen.

Beitragsungedeckte Leistungen steuerlich finanzieren

Leistungen, die systematisch nicht durch Beiträge gedeckt sind, wollen wir solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren. Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: einheitliche Mütterrente, Ost-West Angleichung, Erwerbsminderungsrente, Erziehungs- und Pflegeleistungen. Es darf keine Finanzierung dieser Leistungen über die Rentenbeiträge geben.

Möglichkeit der Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei der DRV auf Vollzeitentgelthöhe bei Teilzeit wegen ehrenamtlicher politischer Arbeit, ehrenamtlicher Arbeit bei Hilfsorganisationen, Pflegearbeiten und Kinderbetreuung!

Wir brauchen eine Möglichkeit für die Auffüllung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Vollzeitentgelthöhe bei Arbeitszeitabsenkung wegen einem politischen Amt (z.B. Gemeinderat, …) bei ehrenamtlicher Arbeit bei Hilfsorganisationen, sowie bei Teilzeit bzw. Arbeitszeitabsenkung wegen Pflege und Kinderbetreuung zu schaffen und im Gesetz zu verankern. Diese geleisteten Beiträge sind inkl. des durch den Betroffenen bezahlten Arbeitgeberanteils als Altersvorsorge von der Steuer absetzbar. Politische Arbeit und auch die Arbeit bei Hilfsorganisationen ist wichtig. Gerade in den Gemeinde- und Kreisvertretungen finden sich immer weniger Arbeitnehmer*Innen. Die Freistellung für diese Ämter ist gesetzlich geregelt. Wird die/der Betroffene nicht bezahlt freigestellt und kann sie/er die fehlende Arbeitszeit nicht nacharbeiten und muss die Arbeitszeit verkürzen und Teilzeit arbeiten. Das Gehalt kann sie/er in der Regel mit der Aufwandsentschädigung ein Stück ausgleichen. Bei der Rente gibt es keine Möglichkeit, den Verlust bei der Rente im Alter durch Eigenbeträge aus zu gleichen. Eine Verringerung der gesetzlichen Rente um 200 Euro ist leider bei dieser Personengruppe nicht selten. Wir wollen, dass viele Arbeitnehmer*Innen sich in die Politik einbringen oder ihren freiwilligen Dienst bei Hilfsorganisationen, wie z.B. bei Rettungsdiensten, Feuerwehr und THW engagieren. Ihr Anteil sinkt leider immer mehr. Der Rentenverlust ist ein nachvollziehbares Problem, welches behoben werden muss.
Teilzeit ist oft der Grund von Altersarmut. Pflege und Kinderbetreuung ist oft der Grund für Teilzeit, weil es keine Angebote bei Pflege oder fehlende Kinderbetreuungsplätze gibt.
Es ist alles zu tun, um ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot sicher zu stellen. Solange dies nicht der Fall ist, sollte es die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlung von Rentenbeiträgen bis zur Höhe des eigentlichen Vollzeitentgeltes geben.

Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung

Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente, sollen hier ausdrücklich unberührt bleiben. Die betriebliche Altersvorsorge soll als Ergänzung gestärkt und ihre Verbreitung deutlich erhöht werden. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) könnte, tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen zusätzlichen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten.
Die Beitragsfreiheit von Betriebsrenten ist analog zur gesetzlichen Rentenversicherung zu regeln. Eine Förderung oder gesetzliche Privilegierung von Altersvorsorgeprodukten ohne volle Beitrags – und Zinsgarantie lehnen wir ab. Bei vielen Modellen wirbt die Versicherungswirtschaft zwar mit höheren Renditen, kann und will jedoch zumeist nicht einmal für die eingezahlten Beiträge garantieren. Mit Blick auf die Erfahrungen der globalen Finanzkrise und die labile Situation der ohnehin überdehnten Finanzmärkte halten wir dies für eine Alterssicherung breiter Bevölkerungsschichten für unverantwortlich.

4. Guter Übergang in die Rente statt Rente mit 67!

Die Regelaltersgrenze anpassen

Die Diskussionen um Verbesserungen beim Rentenniveau wie bei der Armutsbekämpfung werden konterkariert durch die nicht enden wollende Debatten um eine immer höhere Regelaltersgrenze. Letztere lehnen wir ab.
Die Rente mit 67 geht an der Realität der Beschäftigten vorbei und ist durch das gesetzliche Rentenzugangsalter mit 65 Jahren zu ersetzen.
Eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze muss gerade vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeit verstärkt von passgenauen Optionen für die Gestaltung sozial abgesicherter Übergänge während des Erwerbslebens sowie beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben begleitet werden. Diese flexiblen, abschlagsfreien Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand müssen gefördert werden.
Lücken in der Erwerbsbiografie haben in der Regel negative Auswirkungen auf die Versorgungs-situation im Alter. Mögliche Instrumente für den Übergang in den Ruhestand sind hier insbesondere die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit, ein dauerhafter Rentenzugang ohne Abschläge mit 63 Jahren und nach mindestens 45 Beitragsjahren für alle Generationen.

Erwerbsminderungsschutz verbessern

Der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Rentenversicherungen ist weiter zu verbessern. Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten ist zu erleichtern.
Die Altfälle sollen den Neufällen gleichgestellt werden. Die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten (auch Altfälle) werden auf 65 Jahre verlängert. Erwerbsgemindert ist, wer wegen körperlicher (z.B. Unfall) oder psychischer Erkrankung einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Im vorletzten Bundestagswahlkampf wurde den Erwerbsgeminderten eine deutliche Verbesserung ihrer Erwerbsminderungsrente versprochen. Tatsächlich wurde mit dem Rentenpaket 2014 die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dabei so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet.
Außerdem müssen neben der beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente in einem weiteren Schritt die ungerechtfertigten Abschläge beseitigt werden. Niemand wird freiwillig erwerbsgemindert.
Währenddessen müssen die Angebote und Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation auch durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeweitet werden, um alters- und alternsgerechte Arbeit zu fördern und gesundheitsbedingte vorgezogene Erwerb-saustritte möglichst lange zu verhindern.

 

Empfänger:innen: SPD-Bundesparteitag, SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, SPD geführtes Bundesarbeitsministerium

Empfehlung der Antragskommission:
Material an Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung des Materials zusammen mit dem Antrag 2024/A/6 an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Das deutsche System der Altersvorsorge wird den Anforderungen von Sicherung des Lebensstandards in einer sich wandelnden Arbeitswelt und Gesellschaft trotz der von der SPD durchgesetzten Verbesserungen noch nicht dauerhaft gerecht. Immer mehr Menschen müssen sich im Alter gewaltig einschränken oder es droht gar der Weg in die Grundsicherung. Selbst Durchschnittsverdienende müssen mit einer Rente rechnen die größere Einkommensverluste bedeuten. Schuld sind die Verwerfungen der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt und eine verfehlte Rentenpolitik, die weiterhin grundlegender Korrekturen bedarf.
Menschen, die über einen langen Zeitraum Beiträge einzahlen, müssen im Gegenzug auch darauf vertrauen können, dass sie am Ende ihres Berufslebens eine auskömmliche gesetzliche Rente beziehen werden. Diese Erwartung spiegelt noch immer einen breiten gesellschaftlichen Konsens wider und wird nach wie vor generationenübergreifend geteilt. Über alle Grenzen hinweg wird ein Rentenniveau von mindestens 53% als Grundlage angesehen. Nur bei den Durchführungswegen gibt es gravierende Unterschiede.
Das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung und die damit verbundene Teilprivatisierung ist gescheitert. Nur wenige haben die Möglichkeit, die wachsenden Versorgungslücken in Folge des festgelegten Leistungsabbaus der gesetzlichen Rentenversicherung durch private Vorsorge zu schließen. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge gibt es nicht flächendeckend, sie befindet auf dem Rückzug und erreicht gerade diejenigen Arbeitenden am wenigsten, die sie am dringendsten bräuchten.

Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bewährt!

Die Leistungsreduzierungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere nach der Jahrtausendwende, waren vom Streben nach einem möglichst niedrigen Beitragssatz getrieben. Dieser Weg bringt die Versicherten in eine Sackgasse, in der den marginalen Entlastungen in der Erwerbsphase sozialer Abstieg oder gar Armut im Alter folgen. Deshalb muss es einen Kurswechsel und eine Rückbesinnung auf das Versorgungsprinzip sozialer Sicherung geben. Auskömmliche Renten müssen wieder primäres Sicherungsziel des Sozialstaates werden. Die Rentenversicherung zählt zum Kern unseres Sozialstaats und hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Auch in der Zeit nach der Finanzmarktkrise ab 2008 stellte sich die Stärke dieses umlagefinanzierten Sicherungssystems heraus. Sie umfasst alle Generationen im Land, ist unabhängig von Banken, Privatversicherungen und internationalen Fonds, von privaten Renditeinteressen und auch unabhängig von der Entwicklung einzelner Beschäftigtengruppen, Betriebe oder Branchen. Sie stellt dabei eine hälftige Finanzierung durch die Arbeitgeber sicher. Zugleich nutzt sie bestmöglich den Vorteil möglichst großer, solidarischer Kollektive. Unser rentenpolitisches Ziel ist es, in Zukunft den Solidarvertrag zwischen den und innerhalb der Generationen zu schützen und weiterzuentwickeln. Durch eine sozialstaatlich ausgestaltete und gerecht finanzierte Absicherung muss ein gutes Leben im Alter garantiert und der Lebensstandard weitgehend gesichert werden. Deshalb wollen wir einen Kurswechsel in der Rentenpolitik mit einer langfristig deutlichen Steigerung des gesetzlichen Rentenniveaus mit dessen dauerhafter Ankoppelung an die allgemeine Wohlstandsentwicklung. Angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels der Arbeitswelt und der bevorstehenden Transformation der gesamten Arbeitswelt ist dies besonders dringlich. Das Alterssicherungssystem muss an die bevorstehenden strukturellen Umbrüche angepasst werden. Die Arbeitswelt wird immer vielschichtiger. Der Trend zu immer individuelleren Erwerbsverläufen wird sich im Zuge der Veränderung weiter verstärken. Erziehungs-, Weiterbildungs- und Pflegezeiten werden zum Normalfall.
Ein zeitgemäßes Rentensystem muss sich an die Tatsache einer dynamischeren Arbeitswelt anpassen und ebenfalls in Zeiten des Wandels soziale Sicherheit für alle gewährleisten. Für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgung im Alter ist eine umfassende Nachjustierung zugunsten einer wirklich solidarischen und gerechten Alterssicherung unverzichtbar! Das SPD-Zukunftsprogramm und das Sozialstaatspapier sieht viele Verbesserungen in der Rentenpolitik vor: Alle Erwerbstätigen sollen langfristig in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Armutsrisiken sollen bei den Erwerbs-minderungsrentner*innen verringert, vieles soll verbessert werden. Langjährige Pflege von Familienmitgliedern sollen sich nicht mehr negativ auf die Rente auswirken. Gesetzlich Versicherte sollen sich in angemessenem Umfang ergänzend freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern können. Eine ergänzende private Altersvorsorge ist kein Ersatz.
Das Rentenniveau soll bei mindestens 48% dauerhaft stabilisiert werden. Tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersversorgungsformen sollen bevorzugt werden. Mit dem Freibetrag bei der Sozialversicherungspflicht der Betriebsrenten wurde ein wichtiger Schritt gemacht. Vieles davon hat die SPD im Koalitionsvertrag zusammen mit einer Absage an die Erhöhung des gesetzlichen Rentenzugangsalters verankert. Schon das war bis vor kurzem kaum vorstellbar und wird von uns als großer Erfolg einer langjährigen Diskussion gesehen. Dennoch: das Festhalten am Status quo reicht nicht aus! Für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente brauchen wir perspektivisch eine Anhebung des Niveaus auf etwa 53 %. Mit der Reaktivierung des Nachholfaktors noch vor der nächsten Rentenanpassung 2022 werden die Löhne in den kommenden Jahren den Renten weiter davonlaufen. Der Einstieg in eine Aktienrente oder in die teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rente ist kein Lösungsweg und es gilt, diesen zu verhindern. Keinesfalls darf beispielsweise der Einstieg in die kapitalgedeckte Rentenversicherung aus dem Bundeszuschuss zu Lasten des Rentenniveaus finanziert werden. Es fehlen strukturelle Reformen, weshalb eine fortschrittliche, zukunftssichere und solidarische Rentenpolitik deutlich weiterreichen muss. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

1. Die gesetzliche Rente ist und bleibt der Grundpfeiler der Alterssicherung

Berechnungen zeigen, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung positiv ist und auch für kommende Generationen positiv bleibt. Die gesetzliche Rente ist der Grundpfeiler der Alterssicherung in Deutschland. Das System der gesetzlichen Alterssicherung ist so umzubauen, dass das Ziel der Lebensstandardsicherung wieder ausschließlich durch das gesetzliche Rentensystem erreicht und damit die strukturelle Armut vermieden wird.
Nur die Rückkehr zum Ziel einer lebensstandardsichernden Altersrente kann der jahrzehntelangen Arbeits- und Beitragsleistung der Versicherten gerecht werden. Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente, sollen hier ausdrücklich unberührt bleiben. Die betriebliche Altersvorsorge, tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, soll als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen zusätzlichen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten.
Die bisherige Riesterrente mit staatlicher Subventionierung der Versicherungskonzerne darf nicht weitergeführt werden. Für bestehende Verträge soll jedoch der Vertrauensschutz gelten. Alle für die Altersvorsorge notwendigen Steuermittel sind in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bündeln.

2. Schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent

Die Abwärtsspirale bei der Rente ist gestoppt. Um ein gutes Leben im Alter zu garantieren und den Lebensstandard weitgehend zu sichern ist das Rentenniveau perspektivisch auf 53 Prozent anzuheben, also in etwa auf den Stand zu Beginn dieses Jahrtausends. Damit kann der im Erwerbsleben durchschnittlich erreichte Lebensstandard auch im Alter weitgehend erhalten und ein sozialer Abstieg im Alter verhindert werden. Dieses Versorgungsziel ist durch die gesetzliche Rentenversicherung zu ermöglichen. Über lange Zeit wurde so ein Netto-Rentenniveau von etwa 70 Prozent erreicht – was nach heutiger Berechnungsmethode einem Sicherungsniveau netto vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht. Dies erfordert zwingend zwei Maßnahmen:

I. Zentrale Bezugsgröße bei der Berechnung des Rentenniveaus ist die sogenannte Standardrente mit 45 Entgeltpunkten für 45 Jahre Durchschnittseinkommen. Diese Standardrente ist auf der Basis der von langjährig Versicherten im Schnitt tatsächlich erreichten Entgeltpunkte (derzeit etwa 43 Entgeltpunkte) neu zu definieren.

II. Das von der Bundesregierung angenommene Gesamtversorgungsniveau unterstellt, dass die gesetzliche Rente von einer Riester-Rente ergänzt wird. Doch auf viele Beschäftigte trifft diese Annahme gar nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe zu, da sie über keine entsprechenden Anwartschaften verfügen. Zudem geht die Bundesregierung von überzogen optimistischen Annahmen hinsichtlich Rendite, Dynamisierung und Kosten aus. Diese unterstellte Zusatzvorsorge aus einem Riester-Vertrag sollte daher in entsprechender Höhe wieder als Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Das Verhältnis von neuer Standardrente zu entsprechendem Durchschnittseinkommen muss als das daraus abzuleitende Sicherungsniveau zum Zielniveau werden, welches zügig wieder erreicht und dann dauerhaft gehalten werden muss.
Der Altersvorsorgeanteil (AVA) muss aus der Rentenanpassungsformel ersatzlos gestrichen werden.

3. Eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung durch eine Paritätisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung

Die Weiterentwicklung der paritätisch finanzierten Rentenversicherung in die zukünftig alle Bevölkerungsschichten in Form einer Erwerbstätigenversicherung in das Rentensystem einbezogen werden. Aus verschiedenen Gründen ist gerade jetzt, also zu Beginn der 2020er Jahre der Umstieg auf eine Erwerbstätigenversicherung günstig und politisch geboten.
Hierbei sollen in Zukunft Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber auch zusätzlich auf den Gewinn erhoben werden können. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrages im Bereich des Niedriglohnsektors ist mindestens am Durchschnitt der Löhne der jeweiligen Branche auszurichten (Arbeitgeber-mindestbeitrag). Die Beiträge der Versicherten werden entsprechend gesenkt und der Anreiz für niedrige Löhne gebremst.
Auf die historisch gewachsenen Ansprüche in den Sonderversorgungssystemen besteht ein eigentumsähnlicher Bestandsschutz. Deshalb kann die Weiterentwicklung zu einer Erwerbstätigen-versicherung nur schrittweise im Rahmen einer Stichtagsregelung vollzogen werden. Dabei werden jene Selbständige, Beamte, Abgeordnete oder freiberuflich Tätigen in die Versicherungspflicht einbezogen, die zum Stichtag noch nicht in einem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. Im Rahmen der Übergänge der Sonderversorgungssysteme in die Erwerbstätigenversicherung sind die jeweils nach altem Recht noch erworbenen Anwartschaften zu gewährleisten. Der Übergang wird daher ein bis zwei Generationen in Anspruch nehmen. Um Länder und Kommunen von den vorübergehend ansteigenden Beitragslasten für Ihre BeamtInnen zu entlasten, errichtet der Bund einen Sonderfonds, der mittelfristig durch die eingesparten Pensionen zurückerstattet wird. Auch hierbei helfen uns die derzeit niedrigen Zinsen. Perspektivisch stellen wir damit die Alterssicherung unabhängig von der arbeitsrechtlichen Erwerbsform und dem bezogenen Einkommen auf eine möglichst breite Beitragszahlendenbasis.
Parallel muss hierzu die Möglichkeit einer Demographie-Rücklage in der Rentenversicherung ge-schaffen werden. Ergänzend zum Aufbau dieser Demografie-Reserve muss ein demografiebedingter Kostenanstieg vorübergehend durch Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
Die Mindestreserve und die Demografie-Rücklage sind sinnvoll zu investieren anstatt sie durch Negativzinsen aufzehren zu lassen. Wir halten es für dringend geboten, damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wie dies schon bis 2005 geschah. Damit schaffen wir gesellschaftlichen Nutzen und eine Verzinsung des angesammelten Kapitals. Die hierdurch mobilisierbaren Beträge übersteigen die bisher geplanten Maßnahmen aller öffentlichen Hände für den sozialen Wohnungsbau um ein Mehrfaches. Sinngemäß gilt dies insbesondere auch für den im Koalitionsvertrag vorgesehenen 10 Mrd. € – Kapitalstock, der nicht auf den ohnehin überdehnten Finanzmärkten landen darf, sondern realwirtschaftlich, sicher und gesellschaftlich nützlich in den Wohnungsbau zu investieren ist. Dieser Kapitalstock könnte alternativ auch für die Demografie-Rücklage genutzt werden.

Aktienrente ablehnen

Die Einführung einer Aktienrente in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Verwendung von Rentenversicherungsbeiträgen für kapitalgedeckte Finanzierungswege ist abzulehnen.
Der grundlegende Gegensatz der Interessen von Kapital und Arbeit bedeutet am Aktienmarkt in der Regel: Was gut ist für die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Beschäftigten, ist zum Nachteil für Aktionäre – und umgekehrt. Dieser Interessengegensatz wird durch die Verknüpfung von Alterseinkommen und Finanzmarktentwicklungen nur scheinbar aufgelöst. In Wahrheit überwiegen für Beschäftigte, Rentner*innen und Verbraucher*innen die Nachteile boomender Aktienkurse die Vorteile rentierlich angelegter Rentenanwartschaften bei weitem.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen nicht in spekulative Anlagefonds fließen. Mit Rentenbeiträgen spekuliert man nicht – jetzt nicht und auch in Zukunft nicht!

Beiträge und Bemessung

Einen guten Sozialstaat gibt es nicht zum Nulltarif. Der von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanzierte Beitragssatz von derzeit 18,6% in der Rentenversicherung muss schrittweise angehoben werden, dass die Beitragssätze spätestens ab 2025 über die gesetzlichen Haltelinien von 20 Prozent und 22 Prozent ab 2030 steigen werden. So können substanzielle Verbesserungen im Rentenniveau erreicht werden.
Aufgabe einer sozialdemokratischen Reform muss es sein, die Rentenformel an die jetzige und künftige Gesellschaft anzupassen und dieses Thema zu besetzen – als Vereinfachung, als Klarheit und als Schutz vor dem Risiko der Altersarmut.
Dabei muss es Ziel sein, Nachteile in der Rentenversicherung ohne bürokratischen Aufwand auszugleichen. Statt immer neue Ausnahmeregelungen zu schaffen, wäre zu prüfen, ob es nicht gerechter ist, z.B. das Drittel der persönlichen Entgeltpunkte für die Beitragszeiten mit der geringsten Bewertung auf den Durchschnitt der persönlichen Entgeltpunkte anzuheben bzw. zum Prinzip der Rente nach Mindesteinkommen zurückzukehren.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist aufzuheben, wobei die daraus erwachsenden Leistungsansprüche degressiv abgeflacht werden. Das bedeutet, dass oberhalb eines noch festzulegenden hohen Jahreseinkommens die mit den Beiträgen verbundenen Rentenanwartschaften unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht mehr im Verhältnis 1:1 ansteigen würden.
Die Verschlechterung der Rentenformel durch den Nachhaltigkeitsfaktor muss zurückgenommen werden.
Zeiten des Bezugs von ALG II bzw Bürgergeld sind wieder als Beitrags- und Versicherungszeiten mit mindestens einem halben Entgeltpunkt zu werten und von den Grundsicherungsstellen/Jobcentern zu entrichten.
Für Erziehungs- und Pflegeleistung (finanziert durch Pflegeversicherung oder durch einen Bundes-zuschuss) erhalten die erziehenden bzw. pflegenden Personen so viele Rentenpunkte zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch, als hätten sie in der Erziehungs- bzw. Pflegezeit weitergearbeitet. Entsprechend erfolgt eine rentenrechtliche Bewertung zukünftig von Aus- und Fortbildungszeiten.
Für einen signifikant höheren steuerlichen Grundfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner. „Eck- oder Standardrentner“ in der Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten orientieren. (Beispiel: Der Grundfreibetrag liegt 2022 für Alleinstehende bei 9.984 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.

Steuer- und Verteilungspolitik, Zuschuss

Die notwendige ausreichende Kapitalausstattung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ist durch einen angemessenen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt herzustellen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass auch die gesetzliche Rente nur zur Hälfte auf Leistungen nach dem SGB XII angerechnet wird.
Außerdem muss ein wesentlicher Teil zur Finanzierung der gesetzlichen Rente zügig durch eine gerechte Steuer- und Verteilungspolitik erbracht werden. Der Spitzensteuersatz ist zu erhöhen, um die soziale Ungleichheit einzudämmen. Außerdem sind europaweit Finanzgeschäfte (Finanz-transaktionssteuer) und die Umsätze von digitalen Unternehmen (Digitalsteuer) zu besteuern.
Die Mehreinnahmen sind zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusetzen. Alters-vorsorge ist auch und gerade in Zeiten tiefgreifender Umbrüche eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Angesichts der Reichtumsentwicklung ist sie auch finanzier bar.
Die gesetzliche Obergrenze für Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung von aktuell 1,5 Monatsausgaben ist zu beseitigen oder zumindest deutlich zu erhöhen.

Beitragsungedeckte Leistungen steuerlich finanzieren

Leistungen, die systematisch nicht durch Beiträge gedeckt sind, wollen wir solidarisch und gerecht über Steuermittel finanzieren. Es entspricht der rentenpolitischen Beschlusslage der SPD, alle versicherungsfremden, aber sozial notwendige Leistungen über das allgemeine Steueraufkommen zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel: einheitliche Mütterrente, Ost-West Angleichung, Erwerbsminderungsrente, Erziehungs- und Pflegeleistungen. Es darf keine Finanzierung dieser Leistungen über die Rentenbeiträge geben.

Möglichkeit der Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei der DRV auf Vollzeitentgelthöhe bei Teilzeit wegen ehrenamtlicher politischer Arbeit, ehrenamtlicher Arbeit bei Hilfsorganisationen, Pflegearbeiten und Kinderbetreuung!

Wir brauchen eine Möglichkeit für die Auffüllung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Vollzeitentgelthöhe bei Arbeitszeitabsenkung wegen einem politischen Amt (z.B. Gemeinderat, …) bei ehrenamtlicher Arbeit bei Hilfsorganisationen, sowie bei Teilzeit bzw. Arbeitszeitabsenkung wegen Pflege und Kinderbetreuung zu schaffen und im Gesetz zu verankern. Diese geleisteten Beiträge sind inkl. des durch den Betroffenen bezahlten Arbeitgeberanteils als Altersvorsorge von der Steuer absetzbar. Politische Arbeit und auch die Arbeit bei Hilfsorganisationen ist wichtig. Gerade in den Gemeinde- und Kreisvertretungen finden sich immer weniger Arbeitnehmer*Innen. Die Freistellung für diese Ämter ist gesetzlich geregelt. Wird die/der Betroffene nicht bezahlt freigestellt und kann sie/er die fehlende Arbeitszeit nicht nacharbeiten und muss die Arbeitszeit verkürzen und Teilzeit arbeiten. Das Gehalt kann sie/er in der Regel mit der Aufwandsentschädigung ein Stück ausgleichen. Bei der Rente gibt es keine Möglichkeit, den Verlust bei der Rente im Alter durch Eigenbeträge aus zu gleichen. Eine Verringerung der gesetzlichen Rente um 200 Euro ist leider bei dieser Personengruppe nicht selten. Wir wollen, dass viele Arbeitnehmer*Innen sich in die Politik einbringen oder ihren freiwilligen Dienst bei Hilfsorganisationen, wie z.B. bei Rettungsdiensten, Feuerwehr und THW engagieren. Ihr Anteil sinkt leider immer mehr. Der Rentenverlust ist ein nachvollziehbares Problem, welches behoben werden muss.
Teilzeit ist oft der Grund von Altersarmut. Pflege und Kinderbetreuung ist oft der Grund für Teilzeit, weil es keine Angebote bei Pflege oder fehlende Kinderbetreuungsplätze gibt.
Es ist alles zu tun, um ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot sicher zu stellen. Solange dies nicht der Fall ist, sollte es die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlung von Rentenbeiträgen bis zur Höhe des eigentlichen Vollzeitentgeltes geben.

Betriebliche Altersvorsorge als Ergänzung

Die bestehenden und zukünftigen vereinbarten Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bezüglich Betriebsrente, sollen hier ausdrücklich unberührt bleiben. Die betriebliche Altersvorsorge soll als Ergänzung gestärkt und ihre Verbreitung deutlich erhöht werden. Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) könnte, tariflich abgesichert und arbeitgeberfinanziert, als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente einen zusätzlichen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten.
Die Beitragsfreiheit von Betriebsrenten ist analog zur gesetzlichen Rentenversicherung zu regeln. Eine Förderung oder gesetzliche Privilegierung von Altersvorsorgeprodukten ohne volle Beitrags – und Zinsgarantie lehnen wir ab. Bei vielen Modellen wirbt die Versicherungswirtschaft zwar mit höheren Renditen, kann und will jedoch zumeist nicht einmal für die eingezahlten Beiträge garantieren. Mit Blick auf die Erfahrungen der globalen Finanzkrise und die labile Situation der ohnehin überdehnten Finanzmärkte halten wir dies für eine Alterssicherung breiter Bevölkerungsschichten für unverantwortlich.

4. Guter Übergang in die Rente statt Rente mit 67!

Die Regelaltersgrenze anpassen

Die Diskussionen um Verbesserungen beim Rentenniveau wie bei der Armutsbekämpfung werden konterkariert durch die nicht enden wollende Debatten um eine immer höhere Regelaltersgrenze. Letztere lehnen wir ab.
Die Rente mit 67 geht an der Realität der Beschäftigten vorbei und ist durch das gesetzliche Rentenzugangsalter mit 65 Jahren zu ersetzen.
Eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze muss gerade vor dem Hintergrund des Wandels der Arbeit verstärkt von passgenauen Optionen für die Gestaltung sozial abgesicherter Übergänge während des Erwerbslebens sowie beim Ausstieg aus dem Erwerbsleben begleitet werden. Diese flexiblen, abschlagsfreien Übergänge vom Arbeitsleben in den Ruhestand müssen gefördert werden.
Lücken in der Erwerbsbiografie haben in der Regel negative Auswirkungen auf die Versorgungs-situation im Alter. Mögliche Instrumente für den Übergang in den Ruhestand sind hier insbesondere die Stärkung der Rahmenbedingungen für die Altersteilzeit, ein dauerhafter Rentenzugang ohne Abschläge mit 63 Jahren und nach mindestens 45 Beitragsjahren für alle Generationen.

Erwerbsminderungsschutz verbessern

Der Invaliditätsschutz der gesetzlichen Rentenversicherungen ist weiter zu verbessern. Der Zugang zu den Erwerbsminderungsrenten ist zu erleichtern.
Die Altfälle sollen den Neufällen gleichgestellt werden. Die Zurechnungszeiten für die Erwerbsminderungsrenten (auch Altfälle) werden auf 65 Jahre verlängert. Erwerbsgemindert ist, wer wegen körperlicher (z.B. Unfall) oder psychischer Erkrankung einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Im vorletzten Bundestagswahlkampf wurde den Erwerbsgeminderten eine deutliche Verbesserung ihrer Erwerbsminderungsrente versprochen. Tatsächlich wurde mit dem Rentenpaket 2014 die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dabei so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet.
Außerdem müssen neben der beschlossenen Verlängerung der Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente in einem weiteren Schritt die ungerechtfertigten Abschläge beseitigt werden. Niemand wird freiwillig erwerbsgemindert.
Währenddessen müssen die Angebote und Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation auch durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgeweitet werden, um alters- und alternsgerechte Arbeit zu fördern und gesundheitsbedingte vorgezogene Erwerb-saustritte möglichst lange zu verhindern.

 

Nach Beschluss der Sitzung vom 28.08.2024 wurde dieser Antrag zusammen mit dem Antrag 2024/A/6 als Material zum Thema Rente am 29.08.2024 an die Bundestagsfraktion übersendet.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Nach Beschluss der Sitzung vom 28.08.2024 wurde dieser Antrag zusammen mit dem Antrag 2024/A/6 als Material zum Thema Rente am 29.08.2024 an die Bundestagsfraktion übersendet.
Überweisungs-PDF: