2023/A/12 Deutschland braucht mehr Tarif! - Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung in Deutschland

Status:
Überweisung

Die SPD steht an der Seite der Gewerkschaften und setzt sich für eine Steigerung der Tarifbindung in Deutschland auf mindestens 80 Prozent ein.
Auf europäischer Ebene hat der Rat der Europäischen Union bereits am 4. Oktober 2022 mit einer EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (EU-RL 2022/2041) die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei einer Tarifbindungsquote von unter 80%, einen nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverträgen zu erstellen. Diese Richtlinie muss bis zum 4. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit diesen 10-Punkte-Plan packen wir diese Aufforderung als SPD an.

Die SPD wird ein 10-Punkte-Programm zur aktiven Förderung der Tarifbindung umsetzen:

1. KEIN STAATLICHER EURO OHNE TARIFVERTRAG

Bei der Tarifbindung werden Bund, Länder und Kommunen als Arbeit- und Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Staatliche Ausgaben dürfen nicht länger für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Deshalb werden wir ein Bundestariftreuegesetz, in dem Auftragsvergaben des Bundes entlang der Wertschöpfungskette an die Einhaltung der Mindeststandards der einschlägigen Tarifregelung der betreffenden Branche gekoppelt werden, verabschieden. Auch auf kommunaler und Landesebene müssen Tariftreueregelungen verpflichtend werden. Staatliche Subventionen und Förderungen werden fortan an die Tariftreue von Unternehmen gekoppelt.

2. ALLGEMEINVERBINDLICHERKLÄRUNGEN (AVE) STÄRKEN: Wir werden dafür sorgen, dass die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert wird, um der Tarifflucht von immer mehr Unternehmen in eigentlichen tarifgebundenen Branchen entgegenzuwirken. Wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, sind sie auch für tariflose Unternehmen in der Branche verpflichtend und auch auf Entsendefirmen anwendbar. Darüber hinaus wird das Veto-Recht für Arbeitgeber im Tarifausschuss aufgehoben und eine Klarstellung und Erweiterung der gesetzlichen Anforderungen geschaffen. Auch arbeitnehmerähnliche Personen sollten von Allgemeinverbindlicherklärungen erfasst werden können.

3. KEINE TARIFFLUCHT DURCH BETRIEBSSPALTUNGE: Wir werden bei Betriebsabspaltungen, die zum Zwecke der Tarifflucht erfolgen, die Fortgeltung des Tarifvertrags sicherstellen, die sich auch auf Betriebsübergänge und auf Filialstrukturen erstreckt. Tarifverträge blieben auch für ausgegliederte Unternehmenseinheiten gültig. Durch lückenlose Gesetze und scharfe Sanktionen werden die Schlupflöcher, die bisher von Arbeitgebern genutzt werden, wirksam geschlossen.

4. OT-MITGLIEDSCHAFT VERBIETE: Wir werden die OT-Mitgliedschaft abschaffen und eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden transparent gestalten. Das Prinzip der Sozialpartnerschaft basiert darauf, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für alle ihre Mitglieder Tarifverträge aushandeln. Die Mitgliedschaft von Unternehmen ohne Tarifvertrag in Arbeitgeberverbänden („OT-Mitgliedschaft“) widerspricht diesem Prinzip. In den Genuss einer politischen Interessenvertretung soll nur kommen, wer das Wirtschaftssystem in unserem Land respektiert und anwendet.
Im Handwerk müssen Innungen als öffentlich-rechtliche Institutionen anerkannt werden, damit sie ihrer Pflicht als Tarifverband nachkommen.

5. DIGITALES ZUGANGSRECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN: Wir werden ein verbessertes digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften schaffen. Kommunikation und Arbeitsrealität verlagern sich in vielen Betrieben zunehmend in den digitalen Bereich. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen Betriebsräte und Gewerkschaften Zugang zu diesen Bereichen haben. Dies gilt sowohl für die Arbeit von bereits gewählten Betriebsräten als auch für den Gründungsprozess von Betriebsräten, aber auch für Gewerkschaften. Ein Zugang zu dienstlichen E-Mail-Adressen, internen Kommunikationsräumen und dem Intranet sind unerlässlich, um das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit zu wahren. Dies Zugangsrecht muss Betriebsräten und Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz garantiert werden.

6. VERBANDSKLAGERECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN EINFÜHREN: Wir werden ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht für zuständige, ggf. im Betrieb vertretene Gewerkschaften geben, um kollektiv die Einhaltung von Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindeststandards einklagen zu können.
Immer wieder gibt es Arbeitgeber, die tarifvertragliche Regelungen und gesetzliche Mindeststandards des Arbeitsrechts verletzten. Arbeitnehmende dürfen nicht darauf verwiesen werden, auf Verbesserungen selbst hinwirken und diese selbst einklagen zu müssen.

7. GEWERKSCHAFTSBEITRAG STEUERLICH BESSERSTELLEN: Gewerkschaften und Tarifverträge garantieren ein krisenfestes und verantwortungsvolles Wirtschaftsklima. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen Gewerkschaftsmitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Auch Mitglieder, deren Einkommen nicht einkommenssteuerpflichtig ist, müssen entlastet werden.

8. STEUERFREIHEIT FÜR 3000€ TARIFGEBUNDENES ARBEITSENTGELT: Zusätzlich zur Ausgliederung der Gewerkschaftsbeiträge aus dem Pauschbetrag stellen wir 3000€ pro Jahr für tariflich geregeltes Arbeitsentgelt steuerfrei. Notwendig hierfür ist die Mitgliedschaft des Arbeitnehmenden in der Gewerkschaft, die den jeweiligen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Ebenso werden tarifvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen und Aufstockungen steuerbefreit.

9. SOZIALPARTNERSCHAFT IN DIE LEHRPLÄNE: Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Trotz dieser Tatsache fehlt es gerade bei jüngeren Menschen an hinreichender Bildung zu Gewerkschaften, Tarifverträgen und betrieblicher Mitbestimmung. Um die Tarifbindung gesamtgesellschaftlich zu stärken braucht es verbindliche Bildung zur Sozialpartnerschaft in der schulischen und der einschlägigen Hochschulbildung sowie ein Zugangsrecht der Gewerkschaften für Schulen und Hochschulen.

10. EINFÜHRUNG EINER DEMOKRATIEZEIT FÜR ARBEITNEHMER*INNEN: Wir werden eine „Demokratiezeit“ einführen, damit Demokratie auch im Betrieb gelebt werden kann. Echte Mitbestimmung kann im Betrieb nur erfolgen, wenn dafür auch Zeit zur Verfügung steht. Mindestens eine Stunde pro Woche sind alle Beschäftigten von ihrer Arbeit freizustellen, um sich in ihren Interessenvertretungen im Betrieb einbringen und sich über ihre Arbeitsbedingungen austauschen zu können.
Für uns als SPD geht nur „Gute Arbeit“ in Verbindung mit guten Tarifverträgen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmende 844 Euro mehr Entgelt, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag beschäftigt sind. Auch die Arbeitsbedingungen sind mit Tarifvertrag deutlich besser. Tarifverträge regeln wesentlich mehr als nur Lohn und Gehalt. Sie bieten den Arbeitnehmenden etwa bei Arbeitszeit und Urlaub deutlich bessere Konditionen als die gesetzlichen Vorgaben und sorgen auch bei Altersversorgung, Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, beim Krankengeldzuschuss oder tariflichen Regelungen für Eltern oder pflegende Angehörige für bessere Bedingungen.

Die Tarifbindung ist in Deutschland jedoch seit Jahren rückläufig. Während 1998 noch 76 Prozent (West) und 63 Prozent (Ost) aller Beschäftigten unter den Schutz eines Tarifvertrages standen, waren es im Jahr 2022 bundesweit lediglich 51 Prozent. Nur noch in einem Viertel aller deutschen Betriebe gibt es überhaupt noch einen Tarifvertrag.
Diese Entwicklung ist bedrohlich, denn mit ihr ist eine fühlbare Schlechterstellung der Beschäftigten verbunden. Betriebe ohne Tarifvertrag haben deutlich schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe mit Tarifbindung.
Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben wöchentlich im Durchschnitt fast eine Stunde länger und verdienen zudem 11 Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Dieser Entwicklung muss entschlossen entgegengetreten werden.

 

Empfänger:innen: SPD-Landesvorstand RLP; SPD-Landtagsfraktion RLP; SPD-Mitglieder der Landesregierung; SPD-Parteivorstand; SPD-Bundesparteitag; SPD-Bundestagsfraktion; SPD-Mitglieder der Bundesregierung

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die SPD steht an der Seite der Gewerkschaften und setzt sich für eine Steigerung der Tarifbindung in Deutschland auf mindestens 80 Prozent ein.
Auf europäischer Ebene hat der Rat der Europäischen Union bereits am 4. Oktober 2022 mit einer EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne (EU-RL 2022/2041) die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei einer Tarifbindungsquote von unter 80%, einen nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverträgen zu erstellen. Diese Richtlinie muss bis zum 4. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit diesen 10-Punkte-Plan packen wir diese Aufforderung als SPD an.

Die SPD wird ein 10-Punkte-Programm zur aktiven Förderung der Tarifbindung umsetzen:

1. KEIN STAATLICHER EURO OHNE TARIFVERTRAG

Bei der Tarifbindung werden Bund, Länder und Kommunen als Arbeit- und Auftraggeber mit gutem Beispiel vorangehen. Staatliche Ausgaben dürfen nicht länger für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Deshalb werden wir ein Bundestariftreuegesetz, in dem Auftragsvergaben des Bundes entlang der Wertschöpfungskette an die Einhaltung der Mindeststandards der einschlägigen Tarifregelung der betreffenden Branche gekoppelt werden, verabschieden. Auch auf kommunaler und Landesebene müssen Tariftreueregelungen verpflichtend werden. Staatliche Subventionen und Förderungen werden fortan an die Tariftreue von Unternehmen gekoppelt.

2. ALLGEMEINVERBINDLICHERKLÄRUNGEN (AVE) STÄRKEN: Wir werden dafür sorgen, dass die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert wird, um der Tarifflucht von immer mehr Unternehmen in eigentlichen tarifgebundenen Branchen entgegenzuwirken. Wenn Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden, sind sie auch für tariflose Unternehmen in der Branche verpflichtend und auch auf Entsendefirmen anwendbar. Darüber hinaus wird das Veto-Recht für Arbeitgeber im Tarifausschuss aufgehoben und eine Klarstellung und Erweiterung der gesetzlichen Anforderungen geschaffen. Auch arbeitnehmerähnliche Personen sollten von Allgemeinverbindlicherklärungen erfasst werden können.

3. KEINE TARIFFLUCHT DURCH BETRIEBSSPALTUNGE: Wir werden bei Betriebsabspaltungen, die zum Zwecke der Tarifflucht erfolgen, die Fortgeltung des Tarifvertrags sicherstellen, die sich auch auf Betriebsübergänge und auf Filialstrukturen erstreckt. Tarifverträge blieben auch für ausgegliederte Unternehmenseinheiten gültig. Durch lückenlose Gesetze und scharfe Sanktionen werden die Schlupflöcher, die bisher von Arbeitgebern genutzt werden, wirksam geschlossen.

4. OT-MITGLIEDSCHAFT VERBIETE: Wir werden die OT-Mitgliedschaft abschaffen und eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden transparent gestalten. Das Prinzip der Sozialpartnerschaft basiert darauf, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für alle ihre Mitglieder Tarifverträge aushandeln. Die Mitgliedschaft von Unternehmen ohne Tarifvertrag in Arbeitgeberverbänden („OT-Mitgliedschaft“) widerspricht diesem Prinzip. In den Genuss einer politischen Interessenvertretung soll nur kommen, wer das Wirtschaftssystem in unserem Land respektiert und anwendet.
Im Handwerk müssen Innungen als öffentlich-rechtliche Institutionen anerkannt werden, damit sie ihrer Pflicht als Tarifverband nachkommen.

5. DIGITALES ZUGANGSRECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN: Wir werden ein verbessertes digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften schaffen. Kommunikation und Arbeitsrealität verlagern sich in vielen Betrieben zunehmend in den digitalen Bereich. Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen Betriebsräte und Gewerkschaften Zugang zu diesen Bereichen haben. Dies gilt sowohl für die Arbeit von bereits gewählten Betriebsräten als auch für den Gründungsprozess von Betriebsräten, aber auch für Gewerkschaften. Ein Zugang zu dienstlichen E-Mail-Adressen, internen Kommunikationsräumen und dem Intranet sind unerlässlich, um das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit zu wahren. Dies Zugangsrecht muss Betriebsräten und Gewerkschaften im Betriebsverfassungsgesetz garantiert werden.

6. VERBANDSKLAGERECHT FÜR GEWERKSCHAFTEN EINFÜHREN: Wir werden ein arbeitsrechtliches Verbandsklagerecht für zuständige, ggf. im Betrieb vertretene Gewerkschaften geben, um kollektiv die Einhaltung von Tarifverträgen oder gesetzlichen Mindeststandards einklagen zu können.
Immer wieder gibt es Arbeitgeber, die tarifvertragliche Regelungen und gesetzliche Mindeststandards des Arbeitsrechts verletzten. Arbeitnehmende dürfen nicht darauf verwiesen werden, auf Verbesserungen selbst hinwirken und diese selbst einklagen zu müssen.

7. GEWERKSCHAFTSBEITRAG STEUERLICH BESSERSTELLEN: Gewerkschaften und Tarifverträge garantieren ein krisenfestes und verantwortungsvolles Wirtschaftsklima. Um dieser Bedeutung gerecht zu werden, müssen Gewerkschaftsmitglieder ihren Gewerkschaftsbeitrag zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Auch Mitglieder, deren Einkommen nicht einkommenssteuerpflichtig ist, müssen entlastet werden.

8. STEUERFREIHEIT FÜR 3000€ TARIFGEBUNDENES ARBEITSENTGELT: Zusätzlich zur Ausgliederung der Gewerkschaftsbeiträge aus dem Pauschbetrag stellen wir 3000€ pro Jahr für tariflich geregeltes Arbeitsentgelt steuerfrei. Notwendig hierfür ist die Mitgliedschaft des Arbeitnehmenden in der Gewerkschaft, die den jeweiligen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Ebenso werden tarifvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen und Aufstockungen steuerbefreit.

9. SOZIALPARTNERSCHAFT IN DIE LEHRPLÄNE: Sozialpartnerschaft ist eine tragende Säule unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Trotz dieser Tatsache fehlt es gerade bei jüngeren Menschen an hinreichender Bildung zu Gewerkschaften, Tarifverträgen und betrieblicher Mitbestimmung. Um die Tarifbindung gesamtgesellschaftlich zu stärken braucht es verbindliche Bildung zur Sozialpartnerschaft in der schulischen und der einschlägigen Hochschulbildung sowie ein Zugangsrecht der Gewerkschaften für Schulen und Hochschulen.

10. EINFÜHRUNG EINER DEMOKRATIEZEIT FÜR ARBEITNEHMER*INNEN: Wir werden eine „Demokratiezeit“ einführen, damit Demokratie auch im Betrieb gelebt werden kann. Echte Mitbestimmung kann im Betrieb nur erfolgen, wenn dafür auch Zeit zur Verfügung steht. Mindestens eine Stunde pro Woche sind alle Beschäftigten von ihrer Arbeit freizustellen, um sich in ihren Interessenvertretungen im Betrieb einbringen und sich über ihre Arbeitsbedingungen austauschen zu können.
Für uns als SPD geht nur „Gute Arbeit“ in Verbindung mit guten Tarifverträgen. Im Schnitt bekommen Arbeitnehmende 844 Euro mehr Entgelt, wenn sie in einem Betrieb mit Tarifvertrag beschäftigt sind. Auch die Arbeitsbedingungen sind mit Tarifvertrag deutlich besser. Tarifverträge regeln wesentlich mehr als nur Lohn und Gehalt. Sie bieten den Arbeitnehmenden etwa bei Arbeitszeit und Urlaub deutlich bessere Konditionen als die gesetzlichen Vorgaben und sorgen auch bei Altersversorgung, Zahlung von Zulagen und Zuschlägen, beim Krankengeldzuschuss oder tariflichen Regelungen für Eltern oder pflegende Angehörige für bessere Bedingungen.

Die Tarifbindung ist in Deutschland jedoch seit Jahren rückläufig. Während 1998 noch 76 Prozent (West) und 63 Prozent (Ost) aller Beschäftigten unter den Schutz eines Tarifvertrages standen, waren es im Jahr 2022 bundesweit lediglich 51 Prozent. Nur noch in einem Viertel aller deutschen Betriebe gibt es überhaupt noch einen Tarifvertrag.
Diese Entwicklung ist bedrohlich, denn mit ihr ist eine fühlbare Schlechterstellung der Beschäftigten verbunden. Betriebe ohne Tarifvertrag haben deutlich schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe mit Tarifbindung.
Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben wöchentlich im Durchschnitt fast eine Stunde länger und verdienen zudem 11 Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. Dieser Entwicklung muss entschlossen entgegengetreten werden.

 

Nach dem Beschluss vom 28.08.2024 wurde der Antrag am 29.08.2024 an die Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Nach dem Beschluss vom 28.08.2024 wurde der Antrag am 29.08.2024 an die Bundestagsfraktion weitergeleitet.
Überweisungs-PDF: