2023/A/7 Die Zuständigkeit der Arbeitsförderung für Menschen unter 25 Jahren bei den Jobcentern und im Geltungsbereich des SGB-II dauerhaft fortführen!

Status:
Erledigt

Der SPD-Landesparteitag und der SPD Bundesparteitag fordert den SPD-Parteivorstand, die SPD-Bundestagsfraktion und das Bundesarbeitsministerium dazu auf, die Zuständigkeiten für die Arbeitsförderung für Menschen unter 25 Jahren dauerhaft in den Job-Centern, und somit im Geltungsbereich des SGB-II, zu belassen.
In den regionalen Jobcentern sind in der Vergangenheit mit großem Einsatz gut funktionierende Strukturen für die Betreuung von jungen Menschen unter 25 Jahren aufgebaut worden. Diese Betreuung durch die Jobcenter hat sich bewährt und darf daher nicht aus haushaltspolitischen Gründen zerschlagen werden. Deshalb ist eine dauerhafte Fortführung der Arbeitsförderung von Menschen unter 25 Jahren durch die Jobcenter weiterhin zu gewährleisten.
Die Bundesregierung will die Zuständigkeit für die Betreuung, Beratung und Förderung von jungen Menschen unter 25 Jahren, die heute Leistungen nach dem SGB II beziehen, ab 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitslosenversicherung (SGB III) übertragen. Dies betrifft rund 700.000 junge Menschen. Sie werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcentern mit großem Einsatz betreut, in den als gemeinsame Einrichtungen (gE) organisierten Jobcentern – rund drei Viertel der Jobcenter – von Agenturen für Arbeit und Kommunen gemeinsam und vielerorts über Jugendberufsagenturen auch rechtskreisübergreifend. Für all diese wichtigen Aufgaben haben die Beschäftigten in den Jobcentern mehr gesellschaftliche Anerkennung verdient. Stattdessen sind im Bundeshaushalt 2024 ausgerechnet dort neue Sparauflagen vorgesehen. Und damit nicht genug: Der geplante Zuständigkeitswechsel beruht nicht etwa auf arbeitsmarktpolitischen Überlegungen und Konzepten im Interesse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern ist rein haushaltspolitisch motiviert, denn die Kosten für die unter 25jährigen in der Grundscherung sollen vom steuerfinanzierten Bundeshaushalt in die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung verschoben werden, um eine Einsparvolumen von 900 Mio. Euro zu generieren.

 

Empfänger:innen: SPD-Bundesparteitag, SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, SPD geführtes Bundesarbeitsministerium

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt