2020/A/6 Doppelverbeitragung beenden – Betriebsrentner stärker entlasten

Status:
Überweisung

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

  1. Die Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge.
  2. Künftig auf alle Rentenleistungen aus Direktversicherungen und betrieblichen Rentenversicherungen nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe des halben Beitragssatzes bei der betrieblichen Altersversorgung zu erheben.
  3. Die rheinland-pfälzischen SPD-Bundestagsabgeordneten sollen mit Zielsetzung, die Betriebsrentner weiter zu entlasten und damit die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen, die Initiative ergreifen und zusammen mit der Fraktion im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einbringen.
Begründung:

Mehr als 15 Jahre hat es gedauert, bis die ungerechtfertigte Belastung der Betriebsrentner etwas abgemildert wurde. Seit 1.01.2004 leisten Versicherte doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, einmal bei Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung und einmal bei Auszahlung im Alter. Diese sogenannte Doppelverbeitragung tritt bei verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge auf.

Mitte Dezember 2019 wurde von der Mehrheit im Deutschen Bundestag eine (Teil) Entlastung der Betriebsrentner mittels eines Freibetrags von 159,25 Euro beschlossen. Damit werden erst auf höhere Betriebsrenten Sozialbeiträge fällig. Dies kann nur ein erster Schritt sein. Er ist jedoch nicht ausreichend. Es ist die kleinste Kompromisslösung der Regierungskoalition. Er verringert die seit dem 01.01.2004 geltende Rechtslage, die von den Rentnern als Ungerechtigkeit empfunden wird, nur zum Teil. Deshalb darf für die Betriebsrentner künftig nur der halbe Beitragssatz bei der Krankenversicherung gelten. Wie der Beitrag zur Kranken- muss auch der zur Pflegeversicherung auf den halben Satz abgesenkt werden.

Das Ende der Doppelverbeitragung bietet zudem die Chance, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken und für Beschäftigte attraktiver zu machen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Annahme und Überweisung an die Bundestagsfraktion

Beschluss: Annahme und Überweisung an die Programmkommission zur Erstellung des Bundestagswahlprogramms
Text des Beschlusses:

 

  1. Die Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung bei der betrieblichen Altersvorsorge.
  2. Künftig auf alle Rentenleistungen aus Direktversicherungen und betrieblichen Rentenversicherungen nur noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe des halben Beitragssatzes bei der betrieblichen Altersversorgung zu erheben.
  3. Die rheinland-pfälzischen SPD-Bundestagsabgeordneten sollen mit Zielsetzung, die Betriebsrentner weiter zu entlasten und damit die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen, die Initiative ergreifen und zusammen mit der Fraktion im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einbringen.
Beschluss-PDF: