2023/A/11 Einführung einer Nachholmöglichkeit bei Versäumnis der Abschlussprüfung

Status:
Annahme

Die SPD möge sich auf Landes- und Bundesebene für die Einführung einer Nachholmöglichkeit bei Versäumnis der Abschlussprüfung wegen Krankheit oder Quarantäne einsetzen.
Ein solcher Termin zum Nachholen der Abschlussprüfung sollte nicht später als vier Wochen nach dem ursprünglichen Prüfungstermin liegen. Auszubildende, die mehrere Jahre auf die Abschluss-prüfung hinarbeiten und unverschuldet nicht an dem geplanten Termin teilnehmen können, sollen nicht gezwungen sein, ihre Ausbildung für ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. Das würde sich positiv auf die derzeitige Fachkräftesituation auswirken.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme und Überweisung an die Landtagsfraktion, Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Die SPD möge sich auf Landes- und Bundesebene für die Einführung einer Nachholmöglichkeit bei Versäumnis der Abschlussprüfung wegen Krankheit oder Quarantäne einsetzen.
Ein solcher Termin zum Nachholen der Abschlussprüfung sollte nicht später als vier Wochen nach dem ursprünglichen Prüfungstermin liegen. Auszubildende, die mehrere Jahre auf die Abschluss-prüfung hinarbeiten und unverschuldet nicht an dem geplanten Termin teilnehmen können, sollen nicht gezwungen sein, ihre Ausbildung für ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. Das würde sich positiv auf die derzeitige Fachkräftesituation auswirken.

 

Nach der Sitzung am 28.08.2024 wurde der Antrag am 29.08.2024 durch Annahme an die Landtagsfraktion, Bundesparteitag und Bundestagsfraktion überwiesen.

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Nach der Sitzung am 28.08.2024 wurde der Antrag am 29.08.2024 durch Annahme an die Landtagsfraktion, Bundesparteitag und Bundestagsfraktion überwiesen.
Überweisungs-PDF: