2020/KL/3 Einführung eines Landesgleichstellungsgesetzes und eines Landesantidiskriminierungsgesetzes

Status:
Annahme

Die SPD RLP möge beschließen:

Die SPD RLP setzt sich dafür ein, dass in der nächsten Legislaturperiode ein Landesgleichstellungsgesetz/Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet wird, das

  1. Alle landesspezifischen Möglichkeiten der Gesetzesgestaltung für Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung nutzt
  2. Ein Präventionsprogramm im Sinne eines „Programms zur Akzeptanz von Vielfalt“ und Beratungsangebote einschließt
  3. die Landesantidiskriminierungsstelle als staatliches Organ der Antidiskriminierungsarbeit festschreibt
  4. dem „Netzwerk diskriminierungsfreies RLP“, ein Zusammenschluss der NGOs, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Landesebene arbeiten, als Teil dieser Strategie einen festen Platz und finanzielle Mittel zuweist.
  5. Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne startet, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes und das zukünftige Landesgleichstellungs/-antidiskriminierungsgesetz bekannt macht

Das Landesgleichstellungs/-antidiskriminierungsgesetz wird zusätzlich folgende Punkte enthalten:

  1. a) Beweislasterleichterung
  2. b) Fristerweiterung zur Meldung auf mind.1 Jahr
  3. c) Prozessbeistandshilfe für NGOs
Begründung:

Die Antidiskriminierungsarbeit in RLP hat durch die Einrichtung der Landesantidiskriminierungsstelle und die Gründung des „Netzwerks diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“ vor 10 Jahren Fortschritte gemacht. Allerdings steht die Arbeit v.a. aufgrund fehlender rechtlicher und auch finanzieller Mittel erst am Anfang. Das Netzwerk diskriminierungsfreies RLP z.B. arbeitet fast ausschließlich ehrenamtlich, dabei sind seinen Mitgliedsorganisationen immer wieder erste Ansprechperson für Betroffene. Auch existiert eine Beratung erst in Ansätzen, v.a. aber sind selbst die schon existierenden rechtlichen Möglichkeiten nach dem AGG (z.B. § 13, der in Betrieben und Verwaltungen verpflichtend Ansprechpersonen festschreibt) nur unzureichend umgesetzt. Viele schreckt zudem, dass Beschwerden nach dem AGG innerhalb von 3 Monaten in Berlin gemacht werden müssen.

In der laufenden Legislaturperiode wurde durch Gutachten von A. Tischbirek, HU Berlin, 2018 festgestellt, dass in verschiedenen Bereichen (z.B. Bildung) kein Diskriminierungsschutz in RLP besteht, weil das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG) aufgrund föderaler Zuständigkeiten in diesen Feldern keine Gültigkeit hat.

Diese Lücke zu schließen, die vorhandenen Reglungen in RLP zusammenzufassen und zugleich die nach 10 jähriger Praxis des AGG festgestellten Mängel (zu kurze Antragsfristen, Beweislast, fehlende rechtliche Unterstützung durch NGOs im Prozessverfahren) zu beseitigen, soll das Landesantidiskriminierungsgesetz leisten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Programmkommission
Version der Antragskommission:

In der Version der Antragskommission überweisen an die Landtagsfraktion, den Landesparteirat und die Programmkommission zur Erstellung des Landtagswahlprogramms

 

Die SPD RLP setzt sich dafür ein, dass in der nächsten Legislaturperiode ein Landesgleichbehandlungsgesetz/Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet wird, das

  1. alle landesspezifischen Möglichkeiten der Gesetzesgestaltung für Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung nutzt
  2. Ein Präventionsprogramm im Sinne eines „Programms zur Akzeptanz von Vielfalt“ und Beratungsangebote einschließt
  3. die Landesantidiskriminierungsstelle als staatliches Organ der Antidiskriminierungsarbeit festschreibt
  4. dem „Netzwerk diskriminierungsfreies RLP“, ein Zusammenschluss der NGOs, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Landesebene arbeiten, als Teil dieser Strategie einen festen Platz und finanzielle Mittel zuweist.
  5. Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne startet, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes und das zukünftige Landesgleichbehandlungs/-antidiskriminierungsgesetz bekannt macht

Das Landesgleichbehandlungs/-antidiskriminierungsgesetz wird zusätzlich folgende Punkte enthalten:

a) Beweislasterleichterung

b) Fristerweiterung zur Meldung auf mind.1 Jahr

c) Prozessbeistandshilfe für NGOs

Beschluss: Annahme in der Version der Antragskommission und Überweisung an die Landtagsfraktion, den Landesparteirat und die Programmkommission zur Erstellung des Landtagswahlprogramms
Text des Beschlusses:

Die SPD RLP setzt sich dafür ein, dass in der nächsten Legislaturperiode ein Landesgleichbehandlungsgesetz/Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet wird, das

  1. alle landesspezifischen Möglichkeiten der Gesetzesgestaltung für Gleichstellung und den Schutz vor Diskriminierung nutzt
  2. Ein Präventionsprogramm im Sinne eines „Programms zur Akzeptanz von Vielfalt“ und Beratungsangebote einschließt
  3. die Landesantidiskriminierungsstelle als staatliches Organ der Antidiskriminierungsarbeit festschreibt
  4. dem „Netzwerk diskriminierungsfreies RLP“, ein Zusammenschluss der NGOs, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf Landesebene arbeiten, als Teil dieser Strategie einen festen Platz und finanzielle Mittel zuweist.
  5. Eine öffentlichkeitswirksame Kampagne startet, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes und das zukünftige Landesgleichbehandlungs/-antidiskriminierungsgesetz bekannt macht

Das Landesgleichbehandlungs/-antidiskriminierungsgesetz wird zusätzlich folgende Punkte enthalten:

a) Beweislasterleichterung

b) Fristerweiterung zur Meldung auf mind.1 Jahr

c) Prozessbeistandshilfe für NGOs

Beschluss-PDF: