2022/GS/5 Entfernungspauschale stark erhöhen und als Mobilitätsprämie auszahlen

Status:
Überweisung

Wir fordern die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • Werbungskosten in Form der Entfernungspauschale nicht mehr einkommensmindernd zu gewähren, sondern als eine Mobilitätsprämie entsprechend der Inflationsrate/Energiepreise zu zahlen sind, – unabhängig vom Einkommen und der zu zahlenden Steuer.
  • diese Mobilitätsprämie aufgrund der enorm gestiegenen Kraftstoffpreise stark erhöht wird und künftig jährlich überprüft und entsprechend der Preisentwicklung angepasst wird.
Begründung:

Umwelt- und Klimaschutz werden die wichtigsten Themen der Zukunft sein. Die neue Bundesregierung hat mit dem Koalitionsvertrag richtige Weichen für den Umbau unseres Energiesystems und der Mobilität gestellt. Viele Menschen, insbesondere in ländlichen Regionen mit oft noch unzulänglich ausgebautem ÖPV sind auf ihr Auto angewiesen. Das Erreichen der Klimaneutralität darf nicht zu ihren Lasten gehen. Außerdem sollen einzelne Gruppen unserer Gesellschaft (Besserverdienende) nicht zusätzlich von einer Erhöhung der Entfernungspauschale profitieren. Derzeit belasten enorme Erhöhungen der Kraftstoffpreise vor allem die Pendler, insbesondere die Geringverdienenden.

Als Kompensation soll die heutige Entfernungspauschale in eine Mobilitätsprämie umgewandelt werden. Eine Erhöhung der derzeitigen Entfernungspauschale pro Entfernungskilometer würde gerade bei Geringverdienenden nicht wirken, da die steuerliche Absetzbarkeit ins Leere läuft. Diese Mobilitätsprämie entlastet gerade Pendler, insbesondere Geringverdienende, die keine oder wenig Steuern bezahlen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Überweisung an den Bundesparteitag
Text des Beschlusses:

Wir fordern die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • Werbungskosten in Form der Entfernungspauschale nicht mehr einkommensmindernd zu gewähren, sondern als eine Mobilitätsprämie entsprechend der Inflationsrate/Energiepreise zu zahlen sind, – unabhängig vom Einkommen und der zu zahlenden Steuer.
  • diese Mobilitätsprämie aufgrund der enorm gestiegenen Kraftstoffpreise stark erhöht wird und künftig jährlich überprüft und entsprechend der Preisentwicklung angepasst wird.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 31.08.2022 nach Beschluss durch den Landesparteirat am 30.08.2023 weitergeleitet.