2023/KL/11 Gehälter für Vorstände von Einrichtungen der öffentlichen Hand verantwortungsvoll gestalten

Status:
geändert angenommen

Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen u.a.) halten vielfach (Mehrheits-) Beteiligungen an Unternehmen und sind Träger von Einrichtungen (z.B. Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen etc.) in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Gestaltungsform. Dazu gehören auch die Sparkassen und Landesbanken, die Rundfunk- und Fernsehanstalten, die Deutsche Bahn, die Bundesdruckerei u.a. mehr).
Die Gehälter der leitenden Manager dieser Unternehmen und Einrichtungen sind teilweise erheblich über den Bezügen von Amtsträgern/-innen wichtiger politischerÄmter in der Bundesre-publik dotiert z.B.:
Spitzenpositionen von Einrichtungen im Beitz der öffentlichen Hand:
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn
(ca. 900.000 €/a) *)
Vorstandsvorsitzender der Bundesdruckerei
(863.000 €/a) *)
Rundfunkintendanten (WDR: 413.000 €/a)
Sparkassenvorstände in RLP (ca. 265.000 bis 450.000 €/a)
Politische Amtsträger:
Ministerpräsidentin RLP (ca. 180.000€/a)
Bundeskanzler (ca. 300.000 €/a)
Diese unverhältnismäßig hohe Dotierungsmentalität muss ein Ende haben! Hier ist dringender politischer Handlungsbedarf notwendig. *) Liste des Bundesministeriums der Finanzen

Antrag

1. Gehaltstransparenz bei Vorstandsmitgliedern von Einrich-tungen der öffentlichen Hand

Wie bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst üblich, müssen auch Gehälter von Vorständen/innen, Geschäftsführer/-innen und sonstigen leitenden Personen transparent sein.

2. Gehaltsfindung für Vorstände von Einrichtungen der öffent-lichen Hand

Die Gehaltsfindung für Vorstände von Einrichtungen der öffentli-chen Hand (Kommunen, Länder, Bund) muss sich an den Amtsbe-zügen von vergleichbaren politischen Ämtern orientieren.
Wir fordern die Mandatsträger aus Bund, Land und Kommunalen Gebietskörperschaften auf in den Gremien der Unternehmen und Einrichtungen dafür zu sorgen, sozialdemokratischen Werten und Zielen gerecht zu werden.

Begründung:

zu 1. Gehaltstransparenz

Wir erwarten, dass bei Unternehmen mit (Mehrheits-) Beteiligung von Gebietskörperschaften und sonstigen Einrichtungen mit Trägerschaft von Gebietskörperschaften Gehälter, Tantiemen, Boni etc.

von Vorständen/innen, Geschäftsführern/innen und sonstigen leitenden Personen sind einzeln in den Jahresabschlüssen auszuweisen ( keine Zusammenfassungen für alle Leitungspositionen). Bürger/-innen haben das Recht transparent informiert zu werden.

zu 2. Gehaltsfindung

-> Einrichtungen des Bundes und der Länder

Einige Spitzenpositionen dieser Einrichtungen stehen nicht wie Vorstände in der freien Wirtschaft unter Wettbewerbsdruck und unter dem Druck der Aktionäre. Darüber hinaus müssen sie sich nicht permanent der öffentlichen Kritik der Medien unterziehen, wie dies die Politiker tun müssen. Deshalb sind die Gehälter an die der Politiker mit vergleichbarer Verantwortung anzugleichen!

-> Sparkassen Bilanzsummen dürfen bei Banken, anders als in der Industrie, kein Bewertungsmaßstab für die Gehaltsfindung von Sparkassenvorständen sein, denn im Bankbereich findet eigent-lich keine Wertschöpfung statt. Die Buchungen auf den Konten, welche letztlich den großen Bilanzsummen-Anteil einer Bank ausmachen, werden vollautomatisch mit Großrechnern ausge-führt, ohne menschlichen Eingriff! Für die Buchungsprogramme ist es völlig egal ob €-Cent-Beträge oder Milliarden-€-Beträge verbucht werden!

Das Argument, sich bei den Vorstandsgehältern der Sparkassen an Privatbanken zu orientieren gilt nicht, weil dort viel mehr Risikokapital bewegt wird. Darüber hinaus sind dies keine AöR.
Auszug aus Presseartikel (ntv.de, 22.12.2022):

„Die Spitzenverdiener unter den Firmen in Bundesbesitz sind laut RND der Vorstandschef der Deutschen Bahn, Richard Lutz, mit einem Jahresgehalt von 900.000 Euro, sowie der Geschäftsführer der Bundesdruckerei mit 863.000 Euro und mehrere Vorstandsmitglieder der staatseigenen KfW-Bank, die zwischen 555.400 Euro und 687.600 Euro im Jahr erhalten.“

->Merkur, 30.03.2021:

„Im Finanzsektor zählt die Sparkasse eigentlich nicht zu den Unternehmen, in denen Mitarbeiter die größten Gehaltschecks mit nach Hause nehmen. Das zeigt auch eine Einkommens-Analyse im Finanzsektor aus dem Jahr 2019*. Das liegt vor allem daran, dass die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten nicht profitorientiert arbeiten. Sie liegen in der Hand der Kommunen und sind traditionell im Endkunden- und Filialgeschäft verankert. Doch wer einen Blick auf die Gehaltslisten der Top-Manager wirft, der sieht: auch bei Sparkassen-Chefs ist die ein oder andere Million drin.“

->RHEINPFALZ, 13.12.2021

„Der Sparkassenverband legt die Vergütungsrichtlinien fest, darin stehen die Höchstwerte für die Grundbezüge. In der niedrigsten Gehaltsstufe dürfen Vorstandsvorsitzende maximal rund 265.000 Euro im Jahr verdienen, Vorstandsmitglieder fast 237.000 Euro. Das gilt, wenn Bilanzsumme, Kreditvolumen und Kundendepots addiert eine Summe von weniger als 2 Milliarden Euro ergeben. Liegt diese Bemessungsgrundlage bei 7,6 Milliarden Euro bis 9,5 Milliarden, klettert das Jahresgehalt eines Vorstandsvorsitzenden – aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz keine Frau auf diesem Posten – auf 412.000 Euro (Vorstandsmitglied: 368.000).“

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion
Beschluss: Annahme in der Version der Antragskommission
Text des Beschlusses:

1. Gehaltstransparenz bei Vorstandsmitgliedern von Einrichtungen der öffentlichen Hand

Wie bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst üblich, müssen auch Gehälter von Vorständen/innen, Geschäftsführer/-innen und sonstigen leitenden Personen transparent sein.

2. Gehaltsfindung für Vorstände von Einrichtungen der öffentlichen Hand

Die Gehaltsfindung für Vorstände von Einrichtungen der öffentlichen Hand (Kommunen, Länder, Bund) muss neu geordnet werden und sollte sich an den Amtsbezügen politischer Ämter orientieren.
Wir fordern die Mandatsträger aus Bund, Land und Kommunalen Gebietskörperschaften auf in den Gremien der Unternehmen und Einrichtungen dafür zu sorgen, sozialdemokratischen Werten und Zielen gerecht zu werden.

Beschluss-PDF: