2018/G/01 Gemeinschaftskundeunterricht differenziert an rheinland-pfälzischen Schulen einführen!

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir fordern:

  • dass die Fächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde ab der siebten Klasse durchgängig weiterhin einzeln unterrichtet werden,
  • dass ab der fünften Klasse das Fach „Gemeinschaftskunde“ (GK) mit einem Umfang von mindestens drei Wochenstunden durchgängig und einzeln unterrichtet wird. Das Fach umfasst die Fächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde.

Der Beschluss gilt für alle Schulformen, die eine Orientierungsstufe haben.

Begründung:

In den meisten Schulen in RLP, die eine Orientierungsstufe haben, wird derzeit in der fünften und sechsten Klasse lediglich das Fach Erdkunde mit einem Umfang von drei Schulstunden pro Woche unterrichtet. Sowohl der Auftrag der Landesverfassung Rheinland-Pfalz, die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen (Schulgesetz RLP, §1) als auch die derzeitige politische Situation zeigen deutlich, dass Schülerinnen und Schüler bereits ab der fünften Klasse geschichtsbezogene und politisch bedeutsame Inhalte vermittelt bekommen sollten. Dies geht über die Lerninhalte des Faches Erdkunde hinaus. Da die Stundentafel für Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe weitere Stunden nicht zulässt, ist es sinnvoll, das Fach Erdkunde zu Gunsten des Fächerkomplexes Gemeinschaftskunde einzutauschen. Dieser Fächerkomplex gibt den Lehrenden und Lernenden die Möglichkeit, die Inhalte und Lernziele der Orientierungsstufe interdisziplinär zu unterrichten. Zudem ist das zu unterrichtenden Niveau in der Orientierungsstufe noch nicht so hoch, dass der erwartbare Vorbereitungsaufwand für fachfremde Lehrende dem Nutzen negativ gegenübersteht.
Dies ist ab der siebten Klasse jedoch nicht mehr der Fall. In allen drei Fächern (Erdkunde, Geschichte, Sozialkunde) werden die Lehrinhalte und Lernziele wesentlich komplexer. Da die universitäre Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zumeist nur ein bis zwei der betroffenen Fächer umfasst, bedeutet es für die einzelne Lehrkraft einen erheblichen Mehraufwand an außerschulischer Vorbereitung, um alle drei Fächer im Fächerkomplex GK unterrichten zu können. Daher ist die Zusammenlegung ab der siebten Klasse abzulehnen. Vielmehr soll die selbstverständlich wichtige Interdisziplinarität durch enge Abstimmung der Lehrpläne und enge Absprachen der unterrichtenden Lehrkräfte gewährleistet werden. Dies garantiert den Schülerinnen und Schülern auch weiterhin einen qualitativ hochwertigen Unterricht von in den jeweiligen Fächern vollständig ausgebildeten Lehrkräften.

Empfehlung der Antragskommission:
reject
Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Wir fordern:

  • dass die Fächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde ab der siebten Klasse durchgängig weiterhin einzeln unterrichtet werden,
  • dass ab der fünften Klasse das Fach „Gemeinschaftskunde“ (GK) mit einem Umfang von mindestens drei Wochenstunden durchgängig und einzeln unterrichtet wird. Das Fach umfasst die Fächer Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde.

Der Beschluss gilt für alle Schulformen, die eine Orientierungsstufe haben.

Beschluss-PDF: