Seit dem 01.04.2024 gilt in Bayern eine landesweite Regelung zur Nutzung geschlechtergerechter Sprache. Mit der Änderung des § 22 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) gilt nun für staatliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen sowie Behörden: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“
Somit verbietet der Freistaat Bayern die Nutzung einer genderinklusiven Sprache, die alle Geschlechter einbezieht. In unseren Augen ist gerade diese Art der Sprachweise besonders relevant, um eine Sichtbarkeit ALLER Geschlechter herzustellen.
Herr Söder, der immer gegen das Verbot bestimmter Sprechweisen war und sich in diesem Bereich keinen weiteren Regel unterwerfen wollte, greift nun stark in die Freiheit der Sprachwahl vieler ein. Im Gegenzug dazu ist das Verwenden der Gendersprache für niemanden Freiheitseinschränkend.
Wir wollen nicht, dass weitere Bundesländer in eine gleiche Situation geraten, weshalb wir das Genderverbot verbieten wollen! Das Verbot der Gendersprache sollte, aufgrund der Wichtigkeit und Inklusivität einer geschlechtergerechten Sprache, nicht zu einer politischen Maßnahme werden, mit welcher konservative, illiberale und rechte politische Kräfte ihre Form von Kulturkampf gesellschaftstauglich machen können. Aus diesem Grund fordern wir ein Verbot der Nutzung des Genderns mit Sonderzeichen und “Binnen I” allgemein, aber besonders in öffentlichen Einrichtungen, zu verbieten und dieses Verbot des Verbotes gesetzlich zu normieren.
Deshalb fordern wir die SPD RLP dazu auf, eine entsprechende Gesetzesgrundlage in Rheinland-Pfalz zu schaffen. Außerdem fordern wir eine entsprechende Festsetzung im Grundgesetz. Die SPD RLP soll sich auf allen Ebenen hierfür einsetzen.
Seit dem 01.04.2024 gilt in Bayern eine landesweite Regelung zur Nutzung geschlechtergerechter Sprache. Mit der Änderung gilt nun für staatliche Einrichtungen wie Schulen, Hochschulen sowie Behörden: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“ Genderinklusive Sprache ist somit verboten.
In unseren Augen ist gerade diese Art der Sprachweise besonders relevant, um eine Sichtbarkeit ALLER Geschlechter herzustellen.
Herr Söder, der immer gegen das Verbot bestimmter Sprechweisen war und sich in diesem Bereich keinen weiteren Regel unterwerfen wollte, greift nun stark in die Freiheit der Sprachwahl vieler ein. Im Gegenzug dazu ist das Verwenden der Gendersprache für niemanden Freiheitseinschränkend.
Wir wollen nicht, dass Rheinland-Pfalz und weitere Bundesländer in eine gleiche Situation geraten, weshalb wir das Genderverbot verbieten wollen! Wer genderinklusive Sprache benutzen möchte, soll das auch tun dürfen.
Das Verbot der Gendersprache sollte, aufgrund der Wichtigkeit und Inklusivität einer geschlechtergerechten Sprache, nicht zu einer politischen Maßnahme werden, mit welcher konservative, illiberale und rechte politische Kräfte ihre Form von Kulturkampf gesellschaftstauglich machen können.
Aus diesem Grund fordern wir, dass ein Verbot der Nutzung des Genderns mit Sonderzeichen und “Binnen I” in Rheinland-Pfalz allgemein, aber besonders in öffentlichen Einrichtungen, verboten wird und dieses Verbot des Verbotes gesetzlich normiert wir. Deshalb soll die SPD-geführte Landesregierung eine entsprechende Gesetzesgrundlage in Rheinland-Pfalz schaffen. Außerdem fordern wir eine entsprechende Festsetzung im Grundgesetz. Die SPD RLP soll sich auf allen Ebenen hierfür einsetzen.