2024/KL/14 Gutes Wohnen für Alleinerziehende

Status:
Nicht Abgestimmt

Wohnen ist nicht nur eine soziale Frage, sondern hat auch eine geschlechterspezifische Komponente: steigende Mieten und knapper Wohnraum bei gleichzeitiger Entgeltlücke von 18 % machen Mietbelastungen gerade für alleinstehende und alleinerziehende Frauen zu einem besonderen Armutsrisiko.

Für Frauen und erst recht für Alleinerziehende wird es zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Hinzu kommt, dass Vermietende häufig Vorurteile gegenüber Alleinerziehenden haben, etwa dass sie Mietzahlungen nicht regelmäßig leisten oder laute Kinder die Nachbarschaft stören könnten.

Wir fordern einen besseren Zugang zu bezahlbarem und bedarfsgerechten Wohnraum für Alleinerziehende. Hierfür soll sich die SPD RLP einsetzen und Maßnahmen ergreifen, die Einelternfamilien in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik als Zielgruppe mit besonderen Bedarfen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene konsequent mitdenkt.

 

Erforderliche Maßnahmen sind:

 

• Die Verankerung familialer Fürsorgeverantwortung und explizit der Familienform „alleinerziehend“ als diskriminierungsrelevantes Merkmal sowie die Streichung von Ausnahmetatbeständen für den Wohnungsmarkt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

 

• Die Förderung sozialer Träger, die Übergangswohnungen für Alleinerziehende in akuter Wohnungsnot bereitstellen.

 

• Der bedarfsgerechte Neubau dauerhaft belegungsgebundener Sozialwohnungen mit einer Quotenregelung für Alleinerziehende.

 

• Die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit auch für den Bestand mit Alleinerziehenden als wichtiger Zielgruppe.

 

• Der Aufbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen auf kommunaler und Landesebene, die eine Schnittstellenfunktion zwischen Alleinerziehenden, kommunalen Planer*innen und Bauträger*innen einnehmen, zum bedarfsgerechten Bauen für Einelternfamilien beraten, über Belegungsrechte im fertigen Neubau verfügen und sich in der Wohnungsvermittlung engagieren.

 

• Beteiligungsformate in der Stadtentwicklung, welche die Lebenssituation von Alleinerziehenden und ihren Kindern berücksichtigen, z.B. mit paralleler Kinderbetreuung und orts- sowie zeitflexiblen digitalen Formaten.

 

• Die Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen, die sich (auch) an Alleinerziehende richten, z.B. durch bevorzugte Berücksichtigung in Konzeptverfahren bei der Grundstücksvergabe, die Förderung von Dachgenossenschaften für Wohnprojekte sowie die Förderfähigkeit im sozialen Wohnungsbau und der neuen Wohngemeinnützigkeit mit einer Quotenregelung für Alleinerziehende. Alleinerziehende sollten finanzielle Unterstützung beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen erhalten können.

 

Adressaten: SPD-Landesvorstand, SPD-LT-Fraktion, SPD-Mitglieder der Landesregierung, SGK

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion