2022/KL/1 Hauptamtliche Bürgermeister*innen

Status:
Überweisung

Die Bad Hönninger SPD fordern Landtag und Landesregierung auf, den Vertretungskörperschaften ihrer großen Städte und Gemeinden das Recht einzuräumen, die bislang ehrenamtlich gewählten Bürgermeister*innen hauptamtlich zu bestellen.

Begründung:

Es wird bekanntlich immer schwerer, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die dazu bereit sind, die mit diesem „Ehrenamt“ verbundene Verantwortung auf sich zu nehmen und sich für eine solche Kandidatur zur Verfügung zu stellen! Als im Jahre 2001 eine ähnliche Forderung mit der sogenannten „Oppenheimer Erklärung“ aufgestellt wurde, war das Problem der Kandidatenfindung aus vielerlei Gründen bei Weitem noch nicht so gravierend wie heute. Wir vertreten die Auffassung, dass die geltende Rechtslage, nämlich die ehrenamtliche Bestellung von Bürgermeister*innen, auch für verbandsangehörige Gemeinden und Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern, nur „dem Scheine nach“ ehrenamtlich und damit auch heute nicht mehr zeitgemäß ist. Tatsächlich erfordern der Umfang, die Schwierigkeit und die Komplexität der Aufgaben ehrenamtlicher Bürgermeister*innen eine hauptamtliche Tätigkeit. Kurzum: Faktisch handelt es sich bei einer einigermaßen engagierten Amtsausübung um einen „Fulltime- Job“! Sie müssen als Bürgermeister*innen einer Kommune Motor der strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklungen sein und zudem Akquisiteur, Wirtschaftsförderer, Organisator, Veranstaltungsmanager, Motivator, Verwaltungszuarbeiter, Konfliktmoderator, Sitzungsleiter, oberster Repräsentant der eigenen Stadt bzw. des Ortes, nicht selten die eigene Schreibstube, Ansprechpartner rund um die Uhr, ….. und dann erst kommen die eigentlichen Anforderungen, die an eine/n ehrenamtliche/n Bürgermeister*in gestellt werden. In Gemeinden und Städten mit Tourismus- und Kureinrichtungen, Bauhöfen, mehreren Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft und anderen kommunalen Einrichtungen sind Bürgermeister*innen solcher Gemeinden nicht selten Dienstvorgesetztevon mehr als 50 Beschäftigten.

Allein die Wahrnehmung dieser Dienstpflichten ist rein ehrenamtlich nicht ordnungsgemäß zu leisten.

Ein Zeitaufwand von 30 bis 50 Stunden in der Woche ist für die Ausübung dieses „Ehrenamtes“ keine Seltenheit und auf Dauer in dieser Form für Berufstätige nicht leistbar. Die hauptamtliche Bestellung der Stadt- und Ortsbürgermeister*innen größerer verbandsangehöriger Gemeinden und Städte würde den betroffenen Kommunen auch keine wesentlichen zusätzlichen finanziellen Belastungen aufbürden. Denn die von den betroffenen Kommunen zu zahlenden Aufwandsentschädigungen und bis zu 50 %-tigen Lohnersatzleistungen  (bei 50%-tiger Freistellung) für die betroffenen Bürgermeister/innen, einschl. der Aufwandsentschädigungen für Beigeordnete (mit Geschäftsbereich), liegen kaum unter den Kosten einer hauptamtlichen Bürgermeister-Besoldung, die unterhalb der Besoldungshöhe eines Verbandsgemeindebürgermeisters läge. Schließlich wird der Kreis der Bewerberinnen und Bewerber um die bislang ehrenamtlich wahrgenommene Aufgabe des Bürgermeisters einer größeren Gemeinde oder Stadt dadurch eingeschränkt, dass an sich interessierte und fähige Personen, die ihrem Beruf außerhalb des öffentlichen Dienstes nachgehen, wegen der ansonsten eintretenden Interessenkollision zwischen privater Beschäftigung auf der einen und Ehrenamt auf der anderen Seite kaum eine Chance haben, sich um das Amt des/der urgewählten und ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeister*innen Gemeinden und Städten ab 5.000 Einwohnern zu bewerben. Die Tatsache, dass die weitaus überwiegende Zahl der ehrenamtlich tätigen Bürgermeister dem öffentlichen Dienst angehöhren oder sich bereits im Rentner- oder Pensionsstatus befinden, ist demnach alles andere als ein Zufall und unterstreicht unsere Forderung. Wir hoffen, dass die Landes-SPD und die SPD-Landtagsfraktion das Anliegen nachhaltig gegenüber dem Landtag und der Landesregierung unterstützen und diese Unterstützung auch bei den kommunalen Spitzenverbänden des Landes Rheinland-Pfalz, insbesondere beim Gemeinde- und Städtebund einfordern.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: SGK RLP
Beschluss: Überweisung an die SGK-Rheinland-Pfalz und an die Landtagsfraktion.
Text des Beschlusses:

Die Bad Hönninger SPD fordern Landtag und Landesregierung auf, den Vertretungskörperschaften ihrer großen Städte und Gemeinden das Recht einzuräumen, die bislang ehrenamtlich gewählten Bürgermeister*innen hauptamtlich zu bestellen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 18.10.2023 nach Beschluss durch den Landesparteirat am 17.10.2023 weitergeleitet.