2022/GS/6 Kindererziehungszeiten voll angleichen und steuerfinanzieren

Status:
Überweisung

Kindererziehung muss unabhängig vom Geburtsjahr und Erziehungsort in der Rente gleich viel wert sein.

Durch eine gesetzliche Neuregelung, die sogenannte „Mütterrente“, werden bei Geburten vor 1992 bis zu 2,5 Jahre oder 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Sie beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt des Kindes. Sollten Kinder im Jahr 1992 oder später geboren sein, werden bis zu 3 Jahre oder 36 Monate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Erziehungszeit beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt des Kindes. Werden gleichzeitig mehrere Kinder erzogen, zum Beispiel Zwillinge, oder während einer Erziehungszeit kommt ein weiteres Kind zur Welt, verlängert sich die Kindererziehungszeit um diese Zeit. Wir begrüßen diese Verbesserung, die aber immer noch einen nicht erklärbaren Unterschied zwischen Jahrgängen ausmacht.

Die zusätzlichen Rentenpunkte werden wie die bereits 2014 beschlossene Verbesserung der Kindererziehungszeiten bis heute allein aus Beiträgen finanziert. Dabei ist sozial- und ordnungspolitisch völlig unstrittig, dass die Gewährung von Rentenansprüchen für Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die auch von der Allgemeinheit aus Steuern zu finanzieren ist. Zumal für diese Rentenansprüche zu keinem Zeitpunkt Beiträge gezahlt wurden.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien auf, die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder den 1992 geborenen und späteren Jahrgängen gleichzustellen.
Außerdem sind die Kindererziehungszeiten vollständig und ab sofort aus Steuermitteln zu finanzieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an den Bundesparteitag und die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Kindererziehung muss unabhängig vom Geburtsjahr und Erziehungsort in der Rente gleich viel wert sein.

Durch eine gesetzliche Neuregelung, die sogenannte „Mütterrente“, werden bei Geburten vor 1992 bis zu 2,5 Jahre oder 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Sie beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt des Kindes. Sollten Kinder im Jahr 1992 oder später geboren sein, werden bis zu 3 Jahre oder 36 Monate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Die Erziehungszeit beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt des Kindes. Werden gleichzeitig mehrere Kinder erzogen, zum Beispiel Zwillinge, oder während einer Erziehungszeit kommt ein weiteres Kind zur Welt, verlängert sich die Kindererziehungszeit um diese Zeit. Wir begrüßen diese Verbesserung, die aber immer noch einen nicht erklärbaren Unterschied zwischen Jahrgängen ausmacht.

Die zusätzlichen Rentenpunkte werden wie die bereits 2014 beschlossene Verbesserung der Kindererziehungszeiten bis heute allein aus Beiträgen finanziert. Dabei ist sozial- und ordnungspolitisch völlig unstrittig, dass die Gewährung von Rentenansprüchen für Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die auch von der Allgemeinheit aus Steuern zu finanzieren ist. Zumal für diese Rentenansprüche zu keinem Zeitpunkt Beiträge gezahlt wurden.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien auf, die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder den 1992 geborenen und späteren Jahrgängen gleichzustellen.
Außerdem sind die Kindererziehungszeiten vollständig und ab sofort aus Steuermitteln zu finanzieren.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 31.08.2022 nach Beschluss durch den Landesparteirat am 30.08.2023 weitergeleitet.