2020/U/3 Klimaschutz - Energiewende

Status:
Überweisung

Wir unterstützen den umfassenden Antrag der Arbeitsgruppe „Erneuerbare Energien, Energiewende und Wärmewende“ mit dem Titel „Konzept für Erneuerbare Energien, Energiewende und Wärmewende“.

Wir fordern insbesondere 2 Aspekte:

  1. Gesetzliche Maßnahmen

Wir fordern alle Regierungen/Verwaltungen und Parlamente (Bundes-Landes und Kommunale Ebene) auf, Gesetze/Verordnungen so zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die im Pariser Klimaschutzabkommen vom Dezember 2015 beschlossenen Ziele umgesetzt und nicht mehr behindert werden können (z.B. Deckelung des Ausbaus der Erneuerbaren).
Wir bitten die Adressaten, die von uns vorgeschlagen Gesetzesänderungen für RLP, rasch mit einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes RLP von 2014, auf den Weg zu bringen.
Darüber hinaus bitten wir über den Bundesrat die notwendigen Gesetzesänderungen auf der Bundesebene und der EU-Ebene anzustoßen.

  1. Vom Fossilen zum Erneuerbaren Zeitalter bis 2040

Wir fordern ein verbindliches Gesamtkonzept für Deutschland und RLP zu beschließen:
– Einsparung von 30 % des Endenergieverbrauchs von 2020 bis 2040, durch Effizienz- und Suffizienz-Maßnahmen (Einhaltung der EU-Richtline: 1,5%/a).
– Planung und Umsetzung des Ausbaupfades für Erneuerbare: bis 2040 wird der gesamte Energiebedarf zu 100 % durch heimische Erneuerbare gedeckt.
– Vollständiger Ausstieg aus den Fossilen bis 2040

– Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass Partizipation und Kostendeckung sozial gerecht aufgeteilt werden.

Begründung:

Zu 1.
Die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen, durch den vom Menschen verursachten Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft in der Gegenwart und der nahen Zukunft.

Auf dem Spiel steht die Überlebensgrundlage vieler Arten!

Wir alle, von der UN über die EU, dem Bund, den Bundesländern, den Kommunen, der Wirtschaft, bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern, sind verantwortlich für die Maßnahmenfindung und -umsetzung zum Klimaschutz und für die Energiewende, um die Bedrohung so gering wie möglich zu halten. Hierzu sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen!

Zu 2.
Es reicht nicht aus, eine notwendige CO2-Bepreisung durchzusetzen und zu hoffen, dass der Markt schon alles regelt, damit die Klimaschutzziele von Paris erreicht werden. Marktmechanismen werden das nicht schaffen, hier liegen genügende negative Erfahrungen auch aus anderen Bereichen vor!
Unseren nachhaltigen Energieverbrauch müssen wir deutlich senken, da die Natur diesen Verbrauch auf Dauer nicht ohne Degradierung bei unseren Wohlstandswünschen und der Entwicklung der Weltbevölkerung bereitstellen kann. Hierzu ist eine Förderung der Wissenschaft zur Steigerung der Energieeffizienz notwendig. Gleichzeitig ist es notwendig kostendeckende Energiepreise einzuführen, die den Anreiz zur Energieeinsparung geben. Hierdurch entwickelt sich auch ein Wirtschaftskreislauf, der Energieeinsparung als erstrebenswertes Ziel etabliert. Natur- und somit gesellschaftsschädigende Produktionen müssen verteuert werden, um einen achtsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu erreichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

Überweisung an die Programmkomission zur Erstellung des Landtagswahlprogramms

Beschluss: Überwiesen an die Programmkommission zur Erstellung des Landtagswahlprogramms
Text des Beschlusses:

Überwiesen an die Programmkommission zur Erstellung des Landtagswahlprogramms

Wir unterstützen den umfassenden Antrag der Arbeitsgruppe „Erneuerbare Energien, Energiewende und Wärmewende“ mit dem Titel „Konzept für Erneuerbare Energien, Energiewende und Wärmewende“.

Wir fordern insbesondere 2 Aspekte:

  1. Gesetzliche Maßnahmen

Wir fordern alle Regierungen/Verwaltungen und Parlamente (Bundes-Landes und Kommunale Ebene) auf, Gesetze/Verordnungen so zu ergänzen bzw. zu ändern, dass die im Pariser Klimaschutzabkommen vom Dezember 2015 beschlossenen Ziele umgesetzt und nicht mehr behindert werden können (z.B. Deckelung des Ausbaus der Erneuerbaren).
Wir bitten die Adressaten, die von uns vorgeschlagen Gesetzesänderungen für RLP, rasch mit einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes RLP von 2014, auf den Weg zu bringen.
Darüber hinaus bitten wir über den Bundesrat die notwendigen Gesetzesänderungen auf der Bundesebene und der EU-Ebene anzustoßen.

  1. Vom Fossilen zum Erneuerbaren Zeitalter bis 2040

Wir fordern ein verbindliches Gesamtkonzept für Deutschland und RLP zu beschließen:
– Einsparung von 30 % des Endenergieverbrauchs von 2020 bis 2040, durch Effizienz- und Suffizienz-Maßnahmen (Einhaltung der EU-Richtline: 1,5%/a).
– Planung und Umsetzung des Ausbaupfades für Erneuerbare: bis 2040 wird der gesamte Energiebedarf zu 100 % durch heimische Erneuerbare gedeckt.
– Vollständiger Ausstieg aus den Fossilen bis 2040

– Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass Partizipation und Kostendeckung sozial gerecht aufgeteilt werden.

Beschluss-PDF: