2024/GS/1 Kostenlose Empfängnisverhütung

Status:
Nicht Abgestimmt

In der Bundesrepublik Deutschland ist es jungen Frauen nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich, sich die Pille zur Empfängnisverhütung von der Krankenkasse finanzieren zu lassen.

Die Verpflichtung, Verhütungsmittel ab dem 22. Lebensjahr selber zahlen zu müssen setzt voraus, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind.

Selbstbestimmte Familienplanung gehört zu den Menschenrechten. Dieses Recht wird eingeschränkt, wenn Menschen, insbesondere Frauen eben nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um das für sie individuell am besten passende Verhütungsmittel zu beschaffen.

Mittlerweile kooperieren viele kommunale und freie Träger und schaffen freiwillige, meist spendenbasierte Möglichkeiten für einkommensschwache Menschen Verhütungsmittel kostenlos oder stark subventioniert zur Verfügung stellen zu können. Hierdurch entstehen regionale Ungleichbehandlungen und ein Flickenteppich an Lösungen.

Für uns ist es selbstverständlich, dass jede Frau, egal welchen Alters, Wohnortes oder Einkommenssituation, ein Anrecht auf einen finanzierbaren Schutz vor ungewollten Schwangerschaften und sexuell übertragbaren Krankheiten haben muss.

Die Problematik ist bekannt. Bereits im Zeitraum 2017 – 2019 wurde vom Bundesfrauenministerium ein Projekt gefördert, im Rahmen dessen der pro familia Bundesverband e.V. in sieben Städten den Zugang zu einer Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel ermöglichte. Auf Initiative des Bundesfrauenministeriums wurde dann 2019 die Altersgrenze für die Kostenübernahme von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln vom 20. auf das 22. Lebensjahr angehoben.

Eine darüberhinausgehende Möglichkeit der Kostenübernahme besteht nach wie vor nicht.

 

Wir fordern daher die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf, die Möglichkeit einer landesweit einheitlichen Kostenübernahme für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Frauen ab dem 22. Lebensjahr und mit keinem oder geringem Einkommen zu schaffen.

 

Antrag an: Landesregierung Rheinland- Pfalz

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion