2025/G/3 Lehrkräfteausbildung öffnen und verbessern - Das duale Lehramtsstudium umsetzen!

Status:
Annahme

Das schulische Bildungswesen ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Eine große Zahl Lehrer*innen schultert das Schulsystem und gleichzeitig bleiben auch langfristig Stellen unbesetzt. Mit dieser Unterversorgung an Lehrkräften sehen sich auch zukünftige Lehrer*innen konfrontiert, was sie zu einem Faktor für die fehlende Attraktivität des Lehrberufes macht. Dass, gemäß Lehrkräftetrichter, nur die Hälfte der Studienanfänger*innen den Vorbereitungsdienst (Referendariat) an den Schulen beginnen, kann auch deshalb nicht verwundern. Auch wenn die (Un-) Zufriedenheitsfaktoren für das Lehramtsstudium vielfältig sind, sticht die Kritik an der praxisfernen Struktur der Lehrendenausbildung hervor. Das Lehramtsstudium ist im Regelfall in zehn Semester wissenschaftlichen Studiums und einen anschließenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst gegliedert. Ausnahmen bilden Quereinstiegsmöglichkeiten, mit denen bereits auf den Lehrkräftemangel reagiert wird. Die zwei Phasen der Lehrer*innenausbildung sind unzureichend miteinander verzahnt3, das kritisieren wir. Gleichzeitig betonen wir die Relevanz universitärer Bildung für die Unterrichtsqualität von Lehrenden, stellen jedoch die Anfrage nach der Leistungserwartung an Lehramtsstudierende, die als einer der führenden Gründe für den Studienabbruch gilt.

Mit diesem Antrag folgen wir der Kritik an dem praxisfernen Lehramtsstudium, das nur vier Mal drei Wochen Praktikum beinhaltet und damit unzureichend auf die Tätigkeiten von Lehrer*innen vorbereitet. Die praktischen Erfahrungen mit Schüler*innen als eigentliches Subjekt des Studiums, können weder 18 noch 24 Monate Vorbereitungsdienst abbilden. Wir fordern deshalb die Integration von Praxis in das Studium und damit einhergehend die rechtsverbindliche Umsetzung dieser Verbindung von wissenschaftlichem Studium sowie dem vorbereitenden Studienseminar durch ein zusätzliches duales Lehramtsstudium. Grundlage dafür bildet der Beschluss der Kultusministerkonferenz, der unter anderem die Einführung eines dualen Lehramtsstudiums für die Öffnung des Lehramts für weitere Studierendengruppen empfiehlt.

Weiterhin fordern wir ein duales Lehramtsstudium für angehende Grundschullehrer*innen. Unter Beachtung der folgenden Punkte: 1. Praxisintegriertes Lehramtsstudium für das Grundschullehramt, 2. die Öffnung des Studiums für Menschen mit Fachabitur, 3. eine angemessene Vergütung der Studierenden und 4. das Fokussieren auf Anwendungsgebiete der Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Kinderpsychologie und Fachdidaktik. Wir wollen mit diesem Antrag die Forderung nach einem dualen Studium auf alle Lehramtsstudiengänge ausweiten. Uns bekräftigt, dass bereits in der Hälfte der Bundesländer Modellversuche mit verschiedenen Varianten des dualen Studiums umgesetzt werden. Das Land Rheinland-Pfalz darf hier nicht den Anschluss verlieren, weshalb wir dringenden Handlungsbedarf sehen.

Mit diesem Antrag fordern wir wie nachfolgend ausgeführt:

 

1) Wir fordern vom Land Rheinland-Pfalz den rechtlichen Rahmen für ein praxisintegriertes duales Lehramtsstudium zu schaffen, um die Attraktivität des Studiengangs und Berufsfeldes zu erhöhen und für weitere Zielgruppen zu öffnen.

a. Der Beschluss der KMK hat vorrangig zum Ziel zusätzliche Lehrer*innen zu gewinnen. Ziel des von uns geforderten dualen Studiums ist nicht die kurzfristige Kompensation des Lehrkräftemangels, sondern zunächst eine langfristige und verbesserte Qualifizierung von Lehrenden. Dass mit dem dualen Studium kurzfristig Studierende als Lehrende in das Schulsystem integriert werden, erzeugt ein Spannungsfeld. Daraus resultiert für uns die Aufgabe, dass diesen Studierenden ein besonderer Schutz zukommen muss, sodass der Fachkräftemangel nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen wird.

b. Heute belastet der Fachkräftemangel Lehrende sowie zahlreiche Studierende, die als Vertretungskräfte in Schulen arbeiten. Hier gilt es hervorzuheben, dass die Einführung des Studiengangs nicht die Kompensation des Lehrkräftemangels durch unbegleitete Vertretungskräfte legitimiert. Die strukturelle Integration von dualen Studierenden wird stattdessen dafür sorgen, dass gleich qualifizierte, aber begleitete Studierende bisherige Vertretungskräfte ersetzen werden (vgl. 3b).

c. Hinsichtlich dualer Studiengänge ist festzustellen, dass diese häufiger Jugendliche anspricht, deren Eltern selbst über keine akademischen Abschlüsse verfügen. Die geforderte Öffnung des Lehramtsstudiums könnte Ungleichheit im Zugang zum Lehramtsstudium verringern. Die gesteigerte Vielfalt unter Lehrenden fördert Role Models und könnte nachgelagerte Effekte auf die Bildungsungleichheit haben.

d. Zudem setzen wir uns für eine faire Vergütung von Studierenden im dualen Lehramtsstudium ein, da Umfragen zeigen, dass viele sich ohne finanzielle Absicherung nicht für diesen Studienweg entschieden hätten

e. Wir unterstützen die Forderungen der GEW zur grundsätzlich nötigen Erhöhung der Kapazitäten für die Ausbildung von Lehrenden, in dem Bewusstsein, dass ein zusätzliches duales Studium einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Die Aufhebung der Trennung von Referendariat und Studium verspricht jedoch das Freiwerden von Arbeitskräften in den Studienseminaren.

 

2) Das duale Lehramtsstudium ist wissenschaftlich so zu begleiten, dass aus den beiden Studiengängen der Lehrendenausbildung langfristig eine einheitliche, innovative Struktur gebildet werden kann.

a. Die Begleitung hat als oberstes Ziel den Schutz der Lernenden vor Missbrauch (insbesondere Machtmissbrauch) und sollte fortlaufend kurzfristige und langfristige Effekte auf Lernende bewerten. Darauf aufbauend sind präventive oder steuernde Maßnahmen zu realisieren. Die Begleitung erfolgt deshalb auf den folgenden zwei Ebenen.

b. Eine übergeordnete Begleitung gilt dem Studiengang als solchen und soll duales und Vollzeitstudium unter anderem unter Beachtung der Qualitätsstandards der Lehrendenausbildung bewerten. Ziel der Auswertung ist eine abschließende, aber ergebnisoffene Bewertung der Studiengänge. Ergebnis kann das Fortsetzen beider Studienformen oder das Einstellen des qualitativ unterlegenen Studiengangs sein. Nicht zuletzt, um die Attraktivität des Studiums zu erhöhen, sind als Bewertungskriterien auch die Bedürfnisse der Studierenden an das Lehramtsstudium einzubeziehen.

c. Auf der zweiten Ebene ist die individuelle Begleitung der Studierenden als Lehrende zu beschreiben. Diese gilt insbesondere hinsichtlich 2a und 1a und wird als qualitative Aufwertung der Praxisanteile unter 3b weiter ausgeführt.

 

3) Wir fordern die quantitative und qualitative Aufwertung der Praxisanteile für Bachelor und Master of Education, ohne eine Abwertung des wissenschaftlichen Studiums vorzunehmen.

a. Die quantitative Aufwertung von Praxisanteilen könnte sowohl in Praxissemestern als auch im wöchentlichen Regelunterricht stattfinden. Die konsequente Umsetzung unserer Forderungen bedeutet, dass bereits der Bachelor of Education praxisintegriert stattfindet. Innovationsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit in Form von Selbst- und Fremdeinschätzung müssen frühestmöglich erlernt werden. Auch die berufliche Eignung ist damit früh festzustellen und zu fördern. Dabei muss das Studium fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und pädagogischer Elemente Grundlage sein für praktische Tätigkeiten.

b. Die qualitative Aufwertung der Praxisanteile bedeutet die Begleitung des Unterrichts durch Seminarleitungen und innerhalb des wissenschaftlichen Studiums. Diese Begleitung ermöglicht gegenüber dem Status quo, wie unter 1b festgestellt, sofort eine höhere Unterrichtsqualität in Schulen. Diese Begleitung sichert die Beurteilung auf Basis der erworbenen wissenschaftlichen Grundlagen.

c. Der bisherige Anteil praktischer Erfahrungen berücksichtigt nicht ausreichend die Bedürfnisse von Studierenden. Integrierte Praxisanteile hingegen erhöhen die Wahrnehmung eigener Fähigkeiten von Lehramtsstudierenden und könnten in Verbindung mit dem wissenschaftlichen Studium die Relevanz der universitären Inhalte erhöhen.

d. Die Relevanz des wissenschaftlichen Studiums muss in einem dualen Lehramtsstudium bestehen bleiben und profitiert von der Rückkopplung mit praktischen Erfahrungen im Unterricht.

 

Die Anzahl an Lehramtsstudierenden, die systematisch in das Schulsystem integriert werden, können und sollen in bildungstheoretisch besonders wertvollen kooperativen Formaten eingesetzt werden. Diese Formate bereichern die Unterrichtsqualität auf verschiedenen Ebenen und zeigen abschließend, was wir mit diesem Antrag beabsichtigen: Das Lehramtsstudium würde nicht nur für Studierende und solche, die das werden könnten, attraktiv werden, sondern würde das Bildungssystem bereichern und allen daran Beteiligten nützen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Text des Beschlusses:

Das schulische Bildungswesen ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Eine große Zahl Lehrer*innen schultert das Schulsystem und gleichzeitig bleiben auch langfristig Stellen unbesetzt. Mit dieser Unterversorgung an Lehrkräften sehen sich auch zukünftige Lehrer*innen konfrontiert, was sie zu einem Faktor für die fehlende Attraktivität des Lehrberufes macht. Dass, gemäß Lehrkräftetrichter, nur die Hälfte der Studienanfänger*innen den Vorbereitungsdienst (Referendariat) an den Schulen beginnen, kann auch deshalb nicht verwundern. Auch wenn die (Un-) Zufriedenheitsfaktoren für das Lehramtsstudium vielfältig sind, sticht die Kritik an der praxisfernen Struktur der Lehrendenausbildung hervor. Das Lehramtsstudium ist im Regelfall in zehn Semester wissenschaftlichen Studiums und einen anschließenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst gegliedert. Ausnahmen bilden Quereinstiegsmöglichkeiten, mit denen bereits auf den Lehrkräftemangel reagiert wird. Die zwei Phasen der Lehrer*innenausbildung sind unzureichend miteinander verzahnt3, das kritisieren wir. Gleichzeitig betonen wir die Relevanz universitärer Bildung für die Unterrichtsqualität von Lehrenden, stellen jedoch die Anfrage nach der Leistungserwartung an Lehramtsstudierende, die als einer der führenden Gründe für den Studienabbruch gilt.

Mit diesem Antrag folgen wir der Kritik an dem praxisfernen Lehramtsstudium, das nur vier Mal drei Wochen Praktikum beinhaltet und damit unzureichend auf die Tätigkeiten von Lehrer*innen vorbereitet. Die praktischen Erfahrungen mit Schüler*innen als eigentliches Subjekt des Studiums, können weder 18 noch 24 Monate Vorbereitungsdienst abbilden. Wir fordern deshalb die Integration von Praxis in das Studium und damit einhergehend die rechtsverbindliche Umsetzung dieser Verbindung von wissenschaftlichem Studium sowie dem vorbereitenden Studienseminar durch ein zusätzliches duales Lehramtsstudium. Grundlage dafür bildet der Beschluss der Kultusministerkonferenz, der unter anderem die Einführung eines dualen Lehramtsstudiums für die Öffnung des Lehramts für weitere Studierendengruppen empfiehlt.

Weiterhin fordern wir ein duales Lehramtsstudium für angehende Grundschullehrer*innen. Unter Beachtung der folgenden Punkte: 1. Praxisintegriertes Lehramtsstudium für das Grundschullehramt, 2. die Öffnung des Studiums für Menschen mit Fachabitur, 3. eine angemessene Vergütung der Studierenden und 4. das Fokussieren auf Anwendungsgebiete der Pädagogik, Erziehungswissenschaft, Kinderpsychologie und Fachdidaktik. Wir wollen mit diesem Antrag die Forderung nach einem dualen Studium auf alle Lehramtsstudiengänge ausweiten. Uns bekräftigt, dass bereits in der Hälfte der Bundesländer Modellversuche mit verschiedenen Varianten des dualen Studiums umgesetzt werden. Das Land Rheinland-Pfalz darf hier nicht den Anschluss verlieren, weshalb wir dringenden Handlungsbedarf sehen.

Mit diesem Antrag fordern wir wie nachfolgend ausgeführt:

1) Wir fordern vom Land Rheinland-Pfalz den rechtlichen Rahmen für ein praxisintegriertes duales Lehramtsstudium zu schaffen, um die Attraktivität des Studiengangs und Berufsfeldes zu erhöhen und für weitere Zielgruppen zu öffnen.

a. Der Beschluss der KMK hat vorrangig zum Ziel zusätzliche Lehrer*innen zu gewinnen. Ziel des von uns geforderten dualen Studiums ist nicht die kurzfristige Kompensation des Lehrkräftemangels, sondern zunächst eine langfristige und verbesserte Qualifizierung von Lehrenden. Dass mit dem dualen Studium kurzfristig Studierende als Lehrende in das Schulsystem integriert werden, erzeugt ein Spannungsfeld. Daraus resultiert für uns die Aufgabe, dass diesen Studierenden ein besonderer Schutz zukommen muss, sodass der Fachkräftemangel nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen wird.

b. Heute belastet der Fachkräftemangel Lehrende sowie zahlreiche Studierende, die als Vertretungskräfte in Schulen arbeiten. Hier gilt es hervorzuheben, dass die Einführung des Studiengangs nicht die Kompensation des Lehrkräftemangels durch unbegleitete Vertretungskräfte legitimiert. Die strukturelle Integration von dualen Studierenden wird stattdessen dafür sorgen, dass gleich qualifizierte, aber begleitete Studierende bisherige Vertretungskräfte ersetzen werden (vgl. 3b).

c. Hinsichtlich dualer Studiengänge ist festzustellen, dass diese häufiger Jugendliche anspricht, deren Eltern selbst über keine akademischen Abschlüsse verfügen. Die geforderte Öffnung des Lehramtsstudiums könnte Ungleichheit im Zugang zum Lehramtsstudium verringern. Die gesteigerte Vielfalt unter Lehrenden fördert Role Models und könnte nachgelagerte Effekte auf die Bildungsungleichheit haben.

d. Zudem setzen wir uns für eine faire Vergütung von Studierenden im dualen Lehramtsstudium ein, da Umfragen zeigen, dass viele sich ohne finanzielle Absicherung nicht für diesen Studienweg entschieden hätten

e. Wir unterstützen die Forderungen der GEW zur grundsätzlich nötigen Erhöhung der Kapazitäten für die Ausbildung von Lehrenden, in dem Bewusstsein, dass ein zusätzliches duales Studium einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Die Aufhebung der Trennung von Referendariat und Studium verspricht jedoch das Freiwerden von Arbeitskräften in den Studienseminaren.

2) Das duale Lehramtsstudium ist wissenschaftlich so zu begleiten, dass aus den beiden Studiengängen der Lehrendenausbildung langfristig eine einheitliche, innovative Struktur gebildet werden kann.

a. Die Begleitung hat als oberstes Ziel den Schutz der Lernenden vor Missbrauch (insbesondere Machtmissbrauch) und sollte fortlaufend kurzfristige und langfristige Effekte auf Lernende bewerten. Darauf aufbauend sind präventive oder steuernde Maßnahmen zu realisieren. Die Begleitung erfolgt deshalb auf den folgenden zwei Ebenen.

b. Eine übergeordnete Begleitung gilt dem Studiengang als solchen und soll duales und Vollzeitstudium unter anderem unter Beachtung der Qualitätsstandards der Lehrendenausbildung bewerten. Ziel der Auswertung ist eine abschließende, aber ergebnisoffene Bewertung der Studiengänge. Ergebnis kann das Fortsetzen beider Studienformen oder das Einstellen des qualitativ unterlegenen Studiengangs sein. Nicht zuletzt, um die Attraktivität des Studiums zu erhöhen, sind als Bewertungskriterien auch die Bedürfnisse der Studierenden an das Lehramtsstudium einzubeziehen.

c. Auf der zweiten Ebene ist die individuelle Begleitung der Studierenden als Lehrende zu beschreiben. Diese gilt insbesondere hinsichtlich 2a und 1a und wird als qualitative Aufwertung der Praxisanteile unter 3b weiter ausgeführt.

3) Wir fordern die quantitative und qualitative Aufwertung der Praxisanteile für Bachelor und Master of Education, ohne eine Abwertung des wissenschaftlichen Studiums vorzunehmen.

a. Die quantitative Aufwertung von Praxisanteilen könnte sowohl in Praxissemestern als auch im wöchentlichen Regelunterricht stattfinden. Die konsequente Umsetzung unserer Forderungen bedeutet, dass bereits der Bachelor of Education praxisintegriert stattfindet. Innovationsbereitschaft und Reflexionsfähigkeit in Form von Selbst- und Fremdeinschätzung müssen frühestmöglich erlernt werden. Auch die berufliche Eignung ist damit früh festzustellen und zu fördern. Dabei muss das Studium fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und pädagogischer Elemente Grundlage sein für praktische Tätigkeiten.

b. Die qualitative Aufwertung der Praxisanteile bedeutet die Begleitung des Unterrichts durch Seminarleitungen und innerhalb des wissenschaftlichen Studiums. Diese Begleitung ermöglicht gegenüber dem Status quo, wie unter 1b festgestellt, sofort eine höhere Unterrichtsqualität in Schulen. Diese Begleitung sichert die Beurteilung auf Basis der erworbenen wissenschaftlichen Grundlagen.

c. Der bisherige Anteil praktischer Erfahrungen berücksichtigt nicht ausreichend die Bedürfnisse von Studierenden. Integrierte Praxisanteile hingegen erhöhen die Wahrnehmung eigener Fähigkeiten von Lehramtsstudierenden und könnten in Verbindung mit dem wissenschaftlichen Studium die Relevanz der universitären Inhalte erhöhen.

d. Die Relevanz des wissenschaftlichen Studiums muss in einem dualen Lehramtsstudium bestehen bleiben und profitiert von der Rückkopplung mit praktischen Erfahrungen im Unterricht.

Die Anzahl an Lehramtsstudierenden, die systematisch in das Schulsystem integriert werden, können und sollen in bildungstheoretisch besonders wertvollen kooperativen Formaten eingesetzt werden. Diese Formate bereichern die Unterrichtsqualität auf verschiedenen Ebenen und zeigen abschließend, was wir mit diesem Antrag beabsichtigen: Das Lehramtsstudium würde nicht nur für Studierende und solche, die das werden könnten, attraktiv werden, sondern würde das Bildungssystem bereichern und allen daran Beteiligten nützen.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Landesparteirates am 29.09.2025 beschlossen.

Beschluss-PDF: