2023/KL/10 Maßnahmen zur sicheren Querung innerörtlicher Straßen in ausschließlicher Zuständigkeit der Kommune – Änderung der StVO

Status:
Annahme

Die Zuständigkeit für Maßnahmen zur sicheren Querung innerörtlicher Straßen aller Kategorien (Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße, Ortsstraße) obliegt der Kommune.
Die Zählung von Kraftfahrzeugen und Fußgängern entfällt.
Ein erheblicher Bürokratieabbau wird angezielt.

Weiterleitung an Landesvorstand , SPD-Landtagsfraktion und SGK RLP

Begründung:

Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch für Eltern mit Kinderwagen ist die Überquerung der Straße oft ein Problem und birgt Gefahren. Durch die unterschiedlichen Zuständigkeiten je nach Kategorie der Straße wird eine sinnvolle und pragmatische innerörtlicher Sicherheitsmaßnahmen wie Überwege, Bedarfsampeln, Mittelinseln erschwert. Der bisherige Vorrang des Kfz-Verkehrs muss aufgegeben werden, nicht zuletzt aus Gründen des Klimaschutzes. Jede Kommune weiß selbst am besten, wo Maßnahmen erforderlich sind. Die bisherigen Antrags- und Genehmigungswege sowie zahlreiche Detailregelungen sind zu bürokratisch und ineffektiv.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme und Überweisung an den Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und SGK Rheinland-Pfalz
Text des Beschlusses:

Die Zuständigkeit für Maßnahmen zur sicheren Querung innerörtlicher Straßen aller Kategorien (Bundesstraße, Landesstraße, Kreisstraße, Ortsstraße) obliegt der Kommune.
Die Zählung von Kraftfahrzeugen und Fußgängern entfällt.
Ein erheblicher Bürokratieabbau wird angezielt.

Beschluss-PDF: