Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, mehr Geld für finanzschwache Kommunen zu ermöglichen. Wir beantragen daher folgende Maßnahmen zur besseren Ausstattung finanzschwacher Kommunen in Rheinland-Pfalz:
- Wir fordern, dass das Land die Pflichtaufgaben der Kommunen unter Berücksichtigung struktureller Unterschiede vollständig durchfinanziert.
- Wir fordern, dass der Eigenbetrag der Kommunen als erfüllt gelten soll, wenn die Messbeträge den vom Land festgelegten Nivilierungssätzen entsprechen. Ist dies erfüllt, darf die Einnahmesituation der Kommune nicht mehr bemängelt werden.
- Wir fordern, dass die Umlagen gedeckelt werden. Die Ausgaben, die dann nicht durch den gedeckelten Satz der Umlage gedeckt werden können, sind vom Land gegen zu finanzieren.
- Wir fordern, dass die finanzielle Mindestausstattung insbesondere kleinerer Kommunen so gesichert sein muss, dass diese ihre Pflichtaufgaben und zusätzlich ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen erfüllen können.
Die finanzielle Ausstattung in vielen Kommunen in Rheinland-Pfalz ist prekär. Viele Kommunen sind in Finanznot und können nur noch mit Mühe und Not die wichtigsten Aufgaben aufrechterhalten. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren insbesondere durch Einnahmeausfälle in der Corona Pandemie weiter verschärft. Dies liegt insbesondere daran, dass die Finanzausstattung der Kommunen durch den Kommunalen Finanzausgleich nicht mit den gestiegenen Ausgaben in den letzten Jahren Schritt halten konnte. Folglich „hat sich [die finanzielle Lage vieler Kommunen] ausweislich der gestiegenen Liquiditätskredite weiter zugespitzt.“ (Seite 10 ff., KSV 2019).
Alles in allem stehen rheinland-pfälzische Kommunen im Bundesdurchschnitt 1,5 Mrd. Euro schlechter dar als im Vergleich zu vielen anderen Flächenländern. Darüber hinaus gibt es auch eine große Disparität zwischen den Kommunen. Mehr als die Hälfte der Kommunen weisen negative Finanzierungsalden auf. Hinzu kommt, dass rheinland-pfälzische Kommunen fast dreimal so hohe Liquiditätskredite verzeichnen wie der Durchschnitt anderer Flächenländer (Seite 12 ff., KSV 2019.) Insbesondere viele kleine und ländliche Kommunen sind seit Jahren strukturell unterfinanziert (Junkernheinrich 2019).
Dies liegt auch daran, dass strukturelle Unterschiede zwischen Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es macht beispielsweise einen großen Unterschied, ob eine Verbandgemeinde lediglich drei Feuerwehreinheiten, oder aber 36 Einheiten unterhalten muss. Da Einsparungen am Katastrophenschutz keine Option sind, führt dies beispielsweise zu einer strukturellen Überbelastung von ländlichen Gebietskörperschaften.
Wir fordern, dass das Land die Pflichtaufgaben der Kommunen unter Berücksichtigung struktureller Unterschiede vollständig durchfinanziert.
Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Landesfinanzausgleich vom 16.12.2020 fordert einen Eigenbeitrag der Kommunen zur Konsolidierung der Haushalte ein. Gerade in sehr kleinen strukturschwachen Kommunen führt dies jedoch dazu, dass außerordentliche Hebesätze notwendig wären, um überhaupt eine ausgeglichen Einnahmesituation zu erwirken.
Folglich müssten Bürger solcher Kommunen mit unverhältnismäßig hohen Hebesätzen belastet werden. Zudem wird auch der spezifischen Situation in ländlichen Regionen mit großen Höfen und niedrigen Einkommen keine Rechnung getragen.
Aus diesem Grund fordern wir, dass der Eigenbetrag der Kommunen als erfüllt gelten soll, wenn die Messbeträge den vom Land festgelegten Nivilierungssätzen entsprechen. Wenn dies erfüllt ist, hat die Kommunen ihren Eigenbeitrag geleistet und folglich darf die Einnahmesituation der Kommune nicht mehr bemängelt werden.
Die schlechte Finanzausstattung von Gemeinden und Städten führt auch zur einer strukturellen Unterfinanzierung darüber liegender Gebietskörperschaften. Um ihre eigenen Haushalte ausgleichen zu können, sind Kreise und Verbandsgemeinden genötigt ihre Umlagen zu erhöhen. Dies führt wiederum zu einer Reduzierung der darunterliegenden Gebietskörperschaften. Insbesondere in strukturschwachen Regionen führt dies zu einem Teufelskreis, da die Umlagen immer weiter erhöht und die Einnahmesituation der Städte und Gemeinden immer weiter reduziert werden.
Wir fordern daher eine Deckelung der Umlagen. Die Ausgaben, die dann nicht durch den gedeckelten Satz der Umlage gedeckt werden können, sind vom Land gegen zu finanzieren.
Die prekäre Finanzausstattung der Kommunen hat zudem zur Folge, dass an den freiwilligen Leistungen gespart werden muss. Dies hat jedoch wiederum viele negative Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben. Wenn Spielplätze, Grünanlagen und Schulsozialarbeit nicht mehr bezahlt werden können, hat dies starke Konsequenzen auf unser alltägliches Zusammenleben und unsere kommunalpolitische Demokratie. Schließlich wird Politik am ehesten in den Kommunen erfahrbar.
Die Gestaltungsspielräume vieler Gemeinderäte und Bürgermeister sind jedoch durch die schlechte finanzielle Situation vieler Kommunen stark eingeschränkt. Um es plakativ zu sagen: In einigen Kommunen fehlt sogar das Geld, um einen Rasenmäher anzuschaffen. Trotzdem verbessern viele Ehrenamtler mit viel Engagement und vielen großartigen Ideen ihre Städte und Gemeinden, auch ohne viel Geld. Diesen Ehrenamtlichen ist hohen Respekt zu zollen!
Doch dieses Engagement erreicht inzwischen ihre Grenzen und schlägt vielerorts in Resignation um. Warum soll man sich in seiner Gemeinde noch engagieren, wenn der Rat nichts entscheiden, sondern nur noch Schulden verwalten kann?
Das führt zu einem Verlust an Demokratie und Gestaltungswillen bei vielen Menschen vor Ort. Wenn die Bürger aber das Gefühl haben, dass sie nicht mehr mitbestimmen und mitentscheiden können, ist das eine Gefahr für unsere Demokratie. Eine gute finanzielle Ausstattung der Kommunen ist daher die beste Demokratieförderung, die es gibt. Es ermöglicht, dass Bürger sich einbringen und ihre Ideen und Projekte verwirklichen können.
Aus diesem Grund fordern wir, dass die finanzielle Mindestausstattung insbesondere kleinerer Kommunen so gesichert sein muss, dass diese ihre Pflichtaufgaben und zusätzlich ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen erfüllen können.
Unterstützer:
SPD OV Rockenhausen,
SPD OV Alsenz,
SPD OV Marienthal,
SPD OV Bisterschied-Ransweiler,
SPD OV Oberwiesen,
SPD OV Kriegsfeld,
SPD OV Ruppertsecken,
SPD OV Höringen,
SPD OV Dörnbach,
SPD GV Nordpfälzer Land,
SPD OV Gehrweiler,
SPD OV Göllheim-Biedesheim-Lautersheim,
Quellen
Henneke, Hans-Günter (2019b): Armes Rheinland-Pfalz. In: Der Landkreis, Ausgabe 7/2019, S. 331-337.
Junkernheinrich, Martin/Microsatt, Gerhard (2019): Überhöhte oder überdurchschnittliche Sozialausgaben? – Falldichte und Fallkosten im interregionalen Vergleich. In: der gemeinde-haushalt 2/2019, S. 25 ff..
Kommunale Spitzenverbände KSV 2019: Stellungnahem KSV VGH, Vorlageverfahren VH N12/19, VGH N 13/19 und VGH N 14/29, Online Zugriff: https://www.google.com/search?q=Vorlageverfahren+VGH+N+12%2F19%2C+VGH+N+13%2F19+und&rlz=1C1CHBD_deDE892DE892&oq=Vorlageverfahren+VGH+N+12%2F19%2C+VGH+N+13%2F19+und&aqs=chrome..69i57.609j0j4&sourceid=chrome&ie=UTF-8, letzter Zugriff am 15.06.2022 um 09:00 Uhr.
Erledigt durch die Neuaufstellung des Kommunalen Finanzausgleiches
Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, mehr Geld für finanzschwache Kommunen zu ermöglichen. Wir beantragen daher folgende Maßnahmen zur besseren Ausstattung finanzschwacher Kommunen in Rheinland-Pfalz:
- Wir fordern, dass das Land die Pflichtaufgaben der Kommunen unter Berücksichtigung struktureller Unterschiede vollständig durchfinanziert.
- Wir fordern, dass der Eigenbetrag der Kommunen als erfüllt gelten soll, wenn die Messbeträge den vom Land festgelegten Nivilierungssätzen entsprechen. Ist dies erfüllt, darf die Einnahmesituation der Kommune nicht mehr bemängelt werden.
- Wir fordern, dass die Umlagen gedeckelt werden. Die Ausgaben, die dann nicht durch den gedeckelten Satz der Umlage gedeckt werden können, sind vom Land gegen zu finanzieren.
- Wir fordern, dass die finanzielle Mindestausstattung insbesondere kleinerer Kommunen so gesichert sein muss, dass diese ihre Pflichtaufgaben und zusätzlich ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen erfüllen können.