2023/A/3 Möglichkeit der Einzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei der DRV auf Vollzeitentgelthöhe bei Teilzeit bzw. Arbeitszeitabsenkung wegen ehrenamtlicher politischer Arbeit, ehrenamtlicher Arbeit bei Hilfsorganisationen, Pflegearbeiten und Kinderbetreuung!

Status:
Überweisung

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den Bundesminister für Arbeit und Soziales auf, eine Möglichkeit für die Auffüllung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Vollzeitentgelthöhe bei Arbeitszeitabsenkung wegen einem politischen Amt (z.B. Gemeinderat, …) bei ehrenamtlicher Arbeit bei Hilfsorganisationen, sowie bei Teilzeit wegen Pflege und Kinderbetreuung zu schaffen und im Gesetz zu verankern. Diese geleisteten Beiträge sind inkl. des durch den Betroffenen bezahlten Arbeitgeberanteils als Altersvorsorge von der Steuer absetzbar. Politische Arbeit und auch die Arbeit bei Hilfsorganisationen ist wichtig. Gerade in den Gemeinde- und Kreisvertretungen finden sich immer weniger Arbeitnehmer*Innen. Die Freistellung für diese Ämter ist gesetzlich geregelt. Wird die/der Betroffene nicht bezahlt freigestellt und kann sie/er die fehlende Arbeitszeit nicht nacharbeiten und muss die Arbeitszeit verkürzen und Teilzeit arbeiten. Das Gehalt kann sie/er in der Regel mit der Aufwandsentschädigung ein Stück ausgleichen. Bei der Rente gibt es keine Möglichkeit, den Verlust bei der Rente im Alter durch Eigenbeträge aus zu gleichen. Eine Verringerung der gesetzlichen Rente um 200 Euro ist leider bei dieser Personengruppe nicht selten. Wir wollen, dass viele Arbeitnehmer*Innen sich in die Politik einbringen oder ihren freiwilligen Dienst bei Hilfsorganisationen, wie z.B. bei Rettungsdiensten, Feuerwehr und THW engagieren. Ihr Anteil sinkt leider immer mehr. Der Rentenverlust ist ein nachvollziehbares Problem, welches behoben werden muss.
Teilzeit ist oft der Grund von Altersarmut. Pflege und Kinderbetreuung ist oft der Grund für Teilzeit, weil es keine Angebote bei Pflege oder fehlende Kinderbetreuungsplätze gibt.
Es ist alles zu tun, um ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot sicher zu stellen. Solange dies nicht der Fall ist, sollte es die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlung von Rentenbeiträgen bis zur Höhe des eigentlichen Vollzeitentgeltes geben.

 

Empfänger:innen: SPD-Bundesparteitag, SPD-Parteivorstand, SPD-Bundestagsfraktion, SPD geführtes Bundesarbeitsministerium

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an den Bundesparteitag und die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den Bundesminister für Arbeit und Soziales auf, eine Möglichkeit für die Auffüllung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Vollzeitentgelthöhe bei Arbeitszeitabsenkung wegen einem politischen Amt (z.B. Gemeinderat, …) bei ehrenamtlicher Arbeit bei Hilfsorganisationen, sowie bei Teilzeit wegen Pflege und Kinderbetreuung zu schaffen und im Gesetz zu verankern. Diese geleisteten Beiträge sind inkl. des durch den Betroffenen bezahlten Arbeitgeberanteils als Altersvorsorge von der Steuer absetzbar. Politische Arbeit und auch die Arbeit bei Hilfsorganisationen ist wichtig. Gerade in den Gemeinde- und Kreisvertretungen finden sich immer weniger Arbeitnehmer*Innen. Die Freistellung für diese Ämter ist gesetzlich geregelt. Wird die/der Betroffene nicht bezahlt freigestellt und kann sie/er die fehlende Arbeitszeit nicht nacharbeiten und muss die Arbeitszeit verkürzen und Teilzeit arbeiten. Das Gehalt kann sie/er in der Regel mit der Aufwandsentschädigung ein Stück ausgleichen. Bei der Rente gibt es keine Möglichkeit, den Verlust bei der Rente im Alter durch Eigenbeträge aus zu gleichen. Eine Verringerung der gesetzlichen Rente um 200 Euro ist leider bei dieser Personengruppe nicht selten. Wir wollen, dass viele Arbeitnehmer*Innen sich in die Politik einbringen oder ihren freiwilligen Dienst bei Hilfsorganisationen, wie z.B. bei Rettungsdiensten, Feuerwehr und THW engagieren. Ihr Anteil sinkt leider immer mehr. Der Rentenverlust ist ein nachvollziehbares Problem, welches behoben werden muss.
Teilzeit ist oft der Grund von Altersarmut. Pflege und Kinderbetreuung ist oft der Grund für Teilzeit, weil es keine Angebote bei Pflege oder fehlende Kinderbetreuungsplätze gibt.
Es ist alles zu tun, um ein flächendeckendes und ausreichendes Angebot sicher zu stellen. Solange dies nicht der Fall ist, sollte es die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlung von Rentenbeiträgen bis zur Höhe des eigentlichen Vollzeitentgeltes geben.

Nach dem Beschluss am 28.08.2024 wurde der Antrag am 29.08.2024 an die Antragskommission des Bundesparteitages und an die Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Nach dem Beschluss am 28.08.2024 wurde der Antrag am 29.08.2024 an die Antragskommission des Bundesparteitages und an die Bundestagsfraktion weitergeleitet.
Überweisungs-PDF: