Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern eine Ergänzung der VSTättVO RLP.
Der §109 soll um folgende Punkte ergänzt werden:
(8) Für Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder aufgrund ihrer typischen Arbeitsweise Versammlungen planen, durchführen und nachbereiten, gilt bei solchen Versammlungen ein Verbot von Einweggegenständen im Catering und Gastronomiebereich. Ausgenommen sind dabei kompostierbare Einweggegenstände.
(9) Sollten im Gastronomiebereich Gegenstände, die zur Ausgabe von Speisen und Getränken dienen, gegen ein Pfand herausgegeben werden, müssen Rückgabemöglichkeiten während des gesamten Versammlungszeitraums bestehen.
Weiter fordern wir, dass sich die SPD für eine Änderung selbiger Aspekte in den Versammlungsstättenverordnungen der einzelnen Länder sowie eine entsprechende Änderung der Musterversammlungsstättenverordnung einsetzt.
Überweisung an die Landtagsfraktion.
Wir fordern eine Ergänzung der VSTättVO RLP.
Der §109 soll um folgende Punkte ergänzt werden:
(8) Für Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder aufgrund ihrer typischen Arbeitsweise Versammlungen planen, durchführen und nachbereiten, gilt bei solchen Versammlungen ein Verbot von Einweggegenständen im Catering und Gastronomiebereich. Ausgenommen sind dabei kompostierbare Einweggegenstände.
(9) Sollten im Gastronomiebereich Gegenstände, die zur Ausgabe von Speisen und Getränken dienen, gegen ein Pfand herausgegeben werden, müssen Rückgabemöglichkeiten während des gesamten Versammlungszeitraums bestehen.
Weiter fordern wir, dass sich die SPD für eine Änderung selbiger Aspekte in den Versammlungsstättenverordnungen der einzelnen Länder sowie eine entsprechende Änderung der Musterversammlungsstättenverordnung einsetzt.