Die Folgen des Klimawandels sind längst in den Städten angekommen.
Die sich gegenseitig verstärkenden Wirkungen von Klimawandel, Verlust von Ökosystemen und Klimawandelfolgen wirken sich besonders in urbanen Räumen aus. Hier stehen hohe Bebauungsdichte und Flächenversiegelung einem sich immer weiter verringernden Umfang von Grün- und Freiflächen gegenüber.
Hitzeinseln belasten die Menschen in gefährlicher Weise. Fehlende Versickerungsmöglichkeiten führen zu Überflutungen.
Mit dem immer weiter voranschreitenden Klimawandel werden diese Probleme zunehmen.
Ein Lösungsansatz könnte im geplanten Aktionsprogramm des Bundes „Natürlicher Klimaschutz“ entstehen.
Doch bereits jetzt ermöglicht das geltende Recht die Umsetzung von natürlichem Klimaschutz in den Städten. So bietet das Baugesetzbuch zB in den § 5 und § 9 im Rahmen der Bauleitplanung vielfältige Möglichkeiten, mittels derer die Transformation in grüne, wassersensible Städte grundsätzlich gelingen könnte.
Auch mittels kommunaler Satzungen, hier besonders die örtlichen Bauvorschriften, können klimaanpassungsrelevante Instrumente geschaffen werden.
Gemeinden verfügen bereits jetzt über vielfältige Möglichkeiten, natürlichen Klimaschutz umzusetzen.
Es bedarf jedoch einer stärkeren Aktivierung der Städte, denn bislang werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen natürlichen Klimaschutz nicht ausreichend genutzt.
Wir fordern daher eine verpflichtende kommunale Klimawandelanpassungsplanung, innerhalb derer natürlicher Klimaschutz eine zentrale Rolle spielen soll.
Ziel soll sein, den Kommunen einen möglichst weitreichenden Baukasten zur Verfügung zu stellen, damit diese angepasst auf die konkreten Begebenheiten vor Ort die Transformation zur grünen, wassersensiblen Stadt – auch mit Blick auf die Anforderungen benötigten Wohnraums – angehen können.
Adressaten: LT-Fraktion, SGK
Die Folgen des Klimawandels sind längst in den Städten angekommen.
Die sich gegenseitig verstärkenden Wirkungen von Klimawandel, Verlust von Ökosystemen und Klimawandelfolgen wirken sich besonders in urbanen Räumen aus. Hier stehen hohe Bebauungsdichte und Flächenversiegelung einem sich immer weiter verringernden Umfang von Grün- und Freiflächen gegenüber.
Hitzeinseln belasten die Menschen in gefährlicher Weise. Fehlende Versickerungsmöglichkeiten führen zu Überflutungen.
Mit dem immer weiter voranschreitenden Klimawandel werden diese Probleme zunehmen.
Ein Lösungsansatz könnte im geplanten Aktionsprogramm des Bundes „Natürlicher Klimaschutz“ entstehen.
Doch bereits jetzt ermöglicht das geltende Recht die Umsetzung von natürlichem Klimaschutz in den Städten. So bietet das Baugesetzbuch zB in den § 5 und § 9 im Rahmen der Bauleitplanung vielfältige Möglichkeiten, mittels derer die Transformation in grüne, wassersensible Städte grundsätzlich gelingen könnte.
Auch mittels kommunaler Satzungen, hier besonders die örtlichen Bauvorschriften, können klimaanpassungsrelevante Instrumente geschaffen werden.
Gemeinden verfügen bereits jetzt über vielfältige Möglichkeiten, natürlichen Klimaschutz umzusetzen.
Es bedarf jedoch einer stärkeren Aktivierung der Städte, denn bislang werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen natürlichen Klimaschutz nicht ausreichend genutzt.
Wir fordern daher eine verpflichtende kommunale Klimawandelanpassungsplanung, innerhalb derer natürlicher Klimaschutz eine zentrale Rolle spielen soll.
Ziel soll sein, den Kommunen einen möglichst weitreichenden Baukasten zur Verfügung zu stellen, damit diese angepasst auf die konkreten Begebenheiten vor Ort die Transformation zur grünen, wassersensiblen Stadt – auch mit Blick auf die Anforderungen benötigten Wohnraums – angehen können.
Der Antrag wurde am 27.11.2024 auf dem Landesparteirat abgestimmt und am 28.11.2024 an die Empfänger weitergeleitet.