2018/G/11 Öffentliche Trinkwasserspender in allen Kommunen

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir fordern, dass in allen Städten ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Einwohnern pro 20.000 Einwohner*innen mindestens ein Trinkwasserspender eingerichtet werden soll. Die Trinkwasserspender sollen auf öffentlichen Plätzen, in Verwaltungen, Bürgerämtern, Schulen und Parks aufgestellt werden.
Außerdem fordern wir, dass die Städte/Kommunen die Standorte der Trinkwasserspender veröffentlichen, z.B. auf der Internetseite der Stadt/Kommune.

Begründung:

Trinken ist gesund und lebensnotwendig – gegen diese Aussage hat niemand etwas einzuwenden. Während es in Köln gerade einmal 3 Trinkwasserbrunnen für eine Million Einwohner*innen gibt, sind in Zürich für 400.000 Einwohner*innen ganze 1224 Trinkwasserbrunnen aufgestellt. Man sieht: Deutschland ist, was öffentliche Trinkwasserbrunnen angeht, im Hintertreffen – obwohl diese Brunnen einige Vorteile mit sich bringen:

  • Weniger Plastikmüll
    Anstatt sich neue Flaschen zu kaufen, werden die alten Flaschen aufgefüllt. Und da viele Flaschen trotz Pfand weggeworfen werden, sind die öffentlichen Mülleimer weniger überfüllt und es sammelt sich kein Müll neben den Mülleimern an.
  • Bessere Hygiene
    Die meisten Trinkwasserbrunnen bieten die Möglichkeit sich dort ohne Probleme die Hände waschen zu können – selbstverständlich ohne Verschmutzung des Trinkwassers.
  • Förderung der Gesundheit
    In Supermärkten sind Süßgetränke meist nur geringfügig teurer als Wasser. Daher greifen viele Menschen schnell zu dieser ungesunden Alternative. Hat man aber die Möglichkeit kostenlos Wasser zu bekommen, entsteht hier ein Anreiz, die gesündere Alternative zu wählen. Außerdem steigern diese Trinkwasserbrunnen die Wahrscheinlichkeit, dass genügend Wasser trinken, was vor allem in den Sommermonaten wichtig ist um Dehydrierenden vorzubeugen.
  • kostensparend
    Was in Infrastruktur für Trinkwasserbrunnen investiert wird, kann zu großen Teilen im Gesundheitswesen, der Müllentsorgung und anderen Bereichen eingespart werden.
    Aus Zweckmäßigkeit sind die Trinkwasserbrunnen ans Wasserleitungsnetz angeschlossen, was auch ihre hohe Genusstauglichkeit garantiert. Außerdem wird ihre Wasserqualität alle zwei Wochen überprüft und alle vier Wochen werden Wasserproben entnommen, so sind Bedenken wegen der Hygiene und Gesundheit zu entkräften.
    Nicht nur im Sommer, sondern zu jeder Jahreszeit bereichern Trinkwasserbrunnen das Stadtbild und machen unsere Innenstädte belebter und bürger*innenfreundlicher. Neben den oben angesprochenen vier positiven Aspekten haben Trinkwasserbrunnen auch einen sozialen Aspekt. Besonders bei heißem Wetter, aber generell gilt, dass Menschen ohne Obdach und ärmere Menschen von den öffentlichen, kostenlosen Wasserquellen überall in der Stadt profitieren würden. Kostenloses, sauberes Wasser ist ein Grundrecht!
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

SGK-RLP

Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion und die SgK-RLP
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass in allen Städten ab einer Einwohnerzahl von 100.000 Einwohnern pro 20.000 Einwohner*innen mindestens ein Trinkwasserspender eingerichtet werden soll. Die Trinkwasserspender sollen auf öffentlichen Plätzen, in Verwaltungen, Bürgerämtern, Schulen und Parks aufgestellt werden.
Außerdem fordern wir, dass die Städte/Kommunen die Standorte der Trinkwasserspender veröffentlichen, z.B. auf der Internetseite der Stadt/Kommune.

Beschluss-PDF: