2018/KL/09 Öffentlichkeitskampagne zum Gleichbehandlungsgesetz

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD RLP setzt sich dafür ein, dass das Familienministerium zusammen mit Landesantidiskriminierungsstelle innerhalb eines Jahres eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt, die darauf hinweist, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in § 13 Unternehmen und Institutionen verpflichtet eine Beschwerdestelle in Falle von Diskriminierung einzurichten.

Begründung:

Zu wissen, dass es in Unternehmen oder Behörden wie z.B. der Polizei oder in Ministerien Ansprechpersonen gibt, an die ich mich im Fall von unterschiedlichster Diskriminierung (wie Homo- oder Transphobie, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit) wenden kann, unterstützt und verteidigt eine Willkommenskultur für Vielfalt und erleichtert auch das Coming-out von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter*Personen am Arbeitsplatz.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Die SPD RLP wirkt darauf hin, dass das Familienministerium zusammen mit der Landesantidiskriminierungsstelle noch in dieser Legislatur eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt, die …

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Überweisung an die Landtagsfraktion.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung. Überweisung an die Landtagsfraktion.
Text des Beschlusses:

Die SPD RLP wirkt darauf hin, dass das Familienministerium zusammen mit der Landesantidiskriminierungsstelle noch in dieser Legislatur eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt, die darauf hinweist, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in § 13 Unternehmen und Institutionen verpflichtet eine Beschwerdestelle in Falle von Diskriminierung einzurichten.

Beschluss-PDF: