Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD RLP setzt sich dafür ein, dass das Familienministerium zusammen mit Landesantidiskriminierungsstelle innerhalb eines Jahres eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt, die darauf hinweist, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in § 13 Unternehmen und Institutionen verpflichtet eine Beschwerdestelle in Falle von Diskriminierung einzurichten.
Zu wissen, dass es in Unternehmen oder Behörden wie z.B. der Polizei oder in Ministerien Ansprechpersonen gibt, an die ich mich im Fall von unterschiedlichster Diskriminierung (wie Homo- oder Transphobie, Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit) wenden kann, unterstützt und verteidigt eine Willkommenskultur für Vielfalt und erleichtert auch das Coming-out von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter*Personen am Arbeitsplatz.
Die SPD RLP wirkt darauf hin, dass das Familienministerium zusammen mit der Landesantidiskriminierungsstelle noch in dieser Legislatur eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt, die …
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Überweisung an die Landtagsfraktion.
Die SPD RLP wirkt darauf hin, dass das Familienministerium zusammen mit der Landesantidiskriminierungsstelle noch in dieser Legislatur eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt, die darauf hinweist, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in § 13 Unternehmen und Institutionen verpflichtet eine Beschwerdestelle in Falle von Diskriminierung einzurichten.