Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern die Einführung eines Rauchverbots in Kraftfahrzeugen jeglicher Art, sobald sich darin Minderjährige oder Schwangere befinden.
Rauchen gefährdet die Gesundheit. Soweit sollte Einigkeit bestehen und dieser Fakt als allgemein bekannt angenommen werden können. Im Zuge der Verbrennung entstehen giftige und krebserregende Stoffe, die jedoch nicht nur bei aktivem Konsum, sondern auch durch das sogenannte Passivrauchen zu massiven gesundheitlichen Schäden führen. Neben schwerer Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Lungenkrebs im Erwachsenenalter sind insbesondere Kinder und die Entwicklung der Lunge von Kindern aufgrund der schnelleren Atmung und eines schlechteren körperlichen Entgiftungssystems als Erwachsene besonders gefährdet. “Kinder, die Tabakrauch ausgesetzt sind, haben ein erhöhtes Risiko für Atemwegsbeschwerden und -erkrankungen, eine beeinträchtigte Lungenfunktion und Mittelohrentzündungen. Bei Säuglingen erhöht Passivrauchen die Gefahr des plötzlichen Kindstods” (DKFZ, 2016)
Einen Extremfall des Passivrauchens stellt die Fahrt in einem Kraftfahrzeug, beispielsweise einem Auto, dar, in dem geraucht wird. Untersuchungen des DKFZs zeigten, dass sich selbst bei geöffnetem Fenster während der Fahrt im Auto eine Tabakkonzentration ansammle, die vergleichbar zu der in Raucherkneipen sei.
Bezüglich der Akzeptanz in der Gesellschaft lässt sich feststellen, dass in einer Umfrage des deutschen Krebsforschungszentrums sogar 87% der Autofahrer*innen in Deutschland einem Rauchverbot zustimmten, sofern dies dem Schutz von Kindern diene.
Ein Rauchverbot besteht beispielsweise bereits in Frankreich, Griechenland, England, wenn Kinder sich im Auto befinden und in Italien sogar bei Kindern oder Schwangeren im Auto. Die Strafen bewegen sich zwischen 70 € (England) und 1500€ (Griechenland).
Wir sehen im Rauchen in einem Kraftfahrzeug, in dem sich (ungeborene) Kinder befinden darüber hinaus einen Verstoß gegen die UN Kinderrechtskonvention. So ist in §12 Satz 1 die Entscheidungsfreiheit von Kindern festgelegt, welche in diesem Kontext nicht gegeben ist, da sich ein Kind in diesem Moment nicht gegen eine Weiterfahrt entscheiden kann. § 24 Satz 1 schreibt das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit vor, welches in diesem Kontext massiv verletzt ist und § 33 regelt den Schutz vor Suchtstoffen, der in diesem Fall zwar nicht durch einen aktiven Kontakt wohl aber durch den schädigenden passiven Konsum eingeschränkt ist.
Nicht zuletzt ist neben den gesundheitlichen Aspekten die Ablenkung aufgrund der Handlung sowie der Wirkung des Rauchens zu diskutieren.
Wir sehen die Einführung eines Rauchverbots in Kraftfahrzeugen somit als zwingende Notwendigkeit an, zumindest sofern sich Minderjährige oder Schwangere im Auto befinden.
Überweisung an die Bundestagsfraktion.