2018/O/06 Reform der Antragskommissionen auf Parteitagen auf Bundes- und Landesebene

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Wir fordern die Reform der Antragskommissionen auf Landes- und Bundesebene.
Auf Bundes- und Landesparteitagen soll künftig nicht mehr über die Beschlussvorlage der Antragskommission, sondern direkt über den von der entsprechenden Gliederung gestellten Antrag abgestimmt werden.
Die Antragskommissionen auf Bundes- und Landesebene soll keine inhaltlichen Änderungen an Anträgen mehr vornehmen dürfen, sondern künftig nur noch prüfen, ob eingehende Anträge satzungskonform und innerhalb der Antragsfrist eingegangen sind, sowie über die Reihung und gegebenenfalls Zusammenfassung von Anträgen und Änderungsanträgen beschließen.

Begründung:

Wir wollen gemeinsam die SPD erneuern, dafür ist es notwendig, dass wir wieder stärker auf die Ortsvereine und Unterbezirke in unseren Parteien hören müssen. Deswegen muss verhindert werden, dass die Antragskommission schon im Vorfeld des Parteitages die Entscheidung trifft, den Antrag abzuschwächen, Teile zu streichen oder eine Verweisung vorzuschlagen, all dies muss in den Händen der Delegierten liegen!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Siehe Empfehlung der Antragskommission:

Antrag 2018/O/04

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung. Überweisung an den Landesvorstand.
Text des Beschlusses:

Wir schlagen die Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung der Satzung und Erarbeitung neuer Konzepte der Beteiligung vor. Der Kommission sollen neben Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes auch Mitglieder der antragsberechtigten Gliederungen angehören. Sie wird bis zum nächsten ordentlichen Landesparteitag einen breiten Diskussionsprozess in Gang setzen und dann einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Beschluss-PDF: