2022/A/4 Reguläre Beschäftigungsverhältnisse stärken - Arbeit auf Abruf verhindern

Status:
Überweisung

Das reguläre Beschäftigungsverhältnis, das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt muss wieder zum Normalfall werden.

Die SPD hat in den vergangenen Jahren neben vielen Verbesserungen den gesetzlichen Mindestlohn und die Regulierung bei Leiharbeit durchgesetzt. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden.

Wir fordern, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse gestärkt werden:

Damit das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt, wieder zum Normalfall wird fordern wir deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • prekäre Beschäftigung –, geringfügige Beschäftigung eingedämmt, insbesondere Befristungen ohne sachlichen Grund abgeschafft und Befristungsgründe eingeschränkt werden
  • ein armutsfester Mindestlohn – ohne Ausnahmen und mit wirkungsvollen Kontrollen bei entsprechender Ausstattung mit Kompetenzen und Personal eingeführt wird
  • die Reform der Minijobs auf Basis des DGB-Modells erfolgt und klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und (Solo)-Selbständigkeit geschaffen werden
  • eine intensivere und praxistaugliche Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit erfolgt. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ muss eingehalten werden.
  • Arbeit auf Abruf darf es nur in Ausnahmen und unter der Voraussetzung ordentlicher Normalarbeitsverhältnisse in Vollzeit geben
  • die Tarifbindung erhöht wird, beispielsweise durch die Vereinfachung der Allgemeinverbind-lichkeitserklärung von Tarifverträgen, u. a. durch Mehrheits-erfordernis bei der Ablehnung eines entsprechenden Antrags und der Nachwirkung von Tarifverträgen bei Ausgründungen, Organisationsänderungen oder Verlassen des Tarifbereichs durch den Arbeitgeber
  • die betriebliche Mitbestimmung ausgebaut wird und eine härtere Bestrafung der Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit erfolgt
  • die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten muss gestärkt werden damit eine Zergliederung der Betriebe in viele kleine neue Firmen erfolgreich verhindert und Beschäftigte durch Umstrukturierung nicht entrechtet werden
  • Verbandsklagerecht der Gewerkschaften entwickelt wird

Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durch wirksame Kontrollen des Arbeits- und Sozialrechts und bessere und bundesweite Koordinierung durchgesetzt und ein besserer arbeits- und sozialrechtlicher Rahmen für sichere Arbeit geschaffen wird.

Begründung:

Existenzsichernde Erwerbsarbeit ist die Voraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche
Teilhabe und ein gutes Leben. Doch das Normalarbeitsverhältnis – Vollzeit, sozialversicherungspflichtig, tariflich abgesichert, unbefristet und Existenz sichernd – wird mehr und mehr durch prekäre Beschäftigung – Teilzeit, geringfügige und/oder befristete Beschäftigung, Leiharbeit sowie fehlende Tarifbindung zurückgedrängt.

Vor allem im Einzelhandel ist es gang und gäbe, dass den MitarbeiterInnen vertraglich nur sehr wenige Wochenarbeitsstunden (z.B. 10 oder 15) zugesichert werden. Ist viel Arbeit werden sie bis zu Vollzeit und darüber hinaus (ohne Mehrarbeitsstunden) eingesetzt. Gibt es weniger Arbeit fallen sie auf ihre Mindeststunden. Damit Kann keine Lebensgrundlage geschaffen (die allermeisten benötigen konstante Stunden um „Überleben“ zu können). Betroffen sind vor allem Frauen. Der Arbeitgeber verlagert sein Risiko auf die Beschäftigten.

Gesellschaftliche Teilhabe wird erschwert, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten schwinden,
auch die betriebliche Mitbestimmung wird untergraben. Vor allem durch den unsicheren
Status der Beschäftigung werden prekär Beschäftigte zu Arbeitnehmern zweiter Klasse
und stehen in ständiger Konkurrenz zu den „noch Gesicherten“. Dies erschwert nicht nur
die Arbeit der Betriebs- und Personalräte und der Gewerkschaften, sondern führt zur sozialen Spaltung der Lohnabhängigen. Auf diesem Nährboden gedeiht letztlich Rechtspopulismus. Prekäre Beschäftigung trägt auch nicht dazu bei, Menschen den Sprung in den normalen Arbeitsplatz zu ermöglichen, wie oft und gerne von der Arbeitgeberlobby behauptet. Zusätzlich erfordert der Wandel in der Arbeitswelt neben der Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen auch neue Definitionen des regulären Beschäftigungs-verhältnisses bzw. des Normalarbeitsverhältnisses.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundesparteitag, Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an den Bundesparteitag, Bundeskonvent und Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Das reguläre Beschäftigungsverhältnis, das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt muss wieder zum Normalfall werden.

Die SPD hat in den vergangenen Jahren neben vielen Verbesserungen den gesetzlichen Mindestlohn und die Regulierung bei Leiharbeit durchgesetzt. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden.

Wir fordern, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse gestärkt werden:

Damit das Normalarbeitsverhältnis, unbefristet, sozial abgesichert, tariflich bezahlt, wieder zum Normalfall wird fordern wir deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • prekäre Beschäftigung –, geringfügige Beschäftigung eingedämmt, insbesondere Befristungen ohne sachlichen Grund abgeschafft und Befristungsgründe eingeschränkt werden
  • ein armutsfester Mindestlohn – ohne Ausnahmen und mit wirkungsvollen Kontrollen bei entsprechender Ausstattung mit Kompetenzen und Personal eingeführt wird
  • die Reform der Minijobs auf Basis des DGB-Modells erfolgt und klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und (Solo)-Selbständigkeit geschaffen werden
  • eine intensivere und praxistaugliche Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit erfolgt. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ muss eingehalten werden.
  • Arbeit auf Abruf darf es nur in Ausnahmen und unter der Voraussetzung ordentlicher Normalarbeitsverhältnisse in Vollzeit geben
  • die Tarifbindung erhöht wird, beispielsweise durch die Vereinfachung der Allgemeinverbind-lichkeitserklärung von Tarifverträgen, u. a. durch Mehrheits-erfordernis bei der Ablehnung eines entsprechenden Antrags und der Nachwirkung von Tarifverträgen bei Ausgründungen, Organisationsänderungen oder Verlassen des Tarifbereichs durch den Arbeitgeber
  • die betriebliche Mitbestimmung ausgebaut wird und eine härtere Bestrafung der Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit erfolgt
  • die Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten muss gestärkt werden damit eine Zergliederung der Betriebe in viele kleine neue Firmen erfolgreich verhindert und Beschäftigte durch Umstrukturierung nicht entrechtet werden
  • Verbandsklagerecht der Gewerkschaften entwickelt wird

Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt durch wirksame Kontrollen des Arbeits- und Sozialrechts und bessere und bundesweite Koordinierung durchgesetzt und ein besserer arbeits- und sozialrechtlicher Rahmen für sichere Arbeit geschaffen wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 28.07.2022 weitergeleitet.