2018/KL/18 Schluss mit Lohndumping im Bildungsbereich in RLP

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landesregierung möge das Lohndumping bei Arbeitsverträgen im Bildungsbereich beenden. Die derzeit angewendete arbeitnehmerfeindliche Auslegung des §16 TVL ist zu beenden.

Begründung:

Der enorme Fachkräftemangel im Bildungs- und Schulbereich in RLP muss mit vielen Vertretungsverträgen und befristeten Anstellungen begegnet werden. Dabei werden, wo immer möglich, Löhne gedrückt. Hier entsteht ein bewusst herbeigeführter Niedriglohnsektor im Bildungswesen, der auch die Qualität in der Ausbildung unserer Kinder auf Dauer gefährdet.

Dies ist möglich durch eine arbeitnehmerfeindliche Auslegung des § 16 Absatz 2, nachdem Arbeitnehmer gezwungen werden, Arbeitsverträge nur unter Verzicht auf förderliche Berufserfahrungszeiten aus vorangegangenen Anstellungen zu unterschreiben. Dadurch fallen sie in Erfahrungsstufe 0 zurück und müssen erhebliche Lohneinbußen hinnehmen. Zudem wird Berufserfahrung nur als einschlägig anerkannt, wenn Sie in der gleichen tarifrechtlichen Eingruppierung erworben wurde. So werden z.B. Vertretungsverträge in der Grundschule in weiterführenden Schulen nicht anerkannt, obwohl alle anderen Voraussetzungen aus dem Tarifrecht erfüllt sind. Die Landesregierung soll diese unsoziale Praxis beenden und Berufserfahrung vollumfänglich als einschlägige und förderliche Berufserfahrung anerkennen, wenn es sich um inhaltlich vergleichbare Tätigkeiten handelt.

Empfehlung der Antragskommission:
reject
Beschluss: Annahme in der Version der Antragskommission und Überweisung an die Landtagsfraktion.
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Gleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Berufserfahrung.

Beschluss-PDF: