2022/U/1 Sofortprogramm zur Sicherung der Klimaneutralität bis 2040

Status:
Überweisung

Angesichts der viel zu niedrigen Zubauraten bei Photovoltaik (PV) und Wind (siehe Begründung), muss kurzfristig (noch in 2022) ein Sofortprogramm gestartet werden, damit überhaupt eine Chance besteht, dass im Koalitionsvertrag versprochene Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Folgende Punkte muss das Sofortprogramm mindestens enthalten: Identifikation und Beseitigung aller Hürden die in Gesetzen und Verordnungen verankert sind, um den Klimaschutz und die Energiewende zu ermöglichen. Festlegung des Ausbaupfades mit konkreten Werten, damit die Ziele auch erreicht werden können. Installation eines landesweiten Gesamtprojektes (Planung und Controlling) mit Oberprojektleiter für die Energiewende um diese Mammutaufgabe zu bewältigen.

Begründung:

Im Koalitionsvertrag steht: Wir wollen die vollständige Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 erreichen . . .“ und „Wir bekennen uns zum Ausbauziel 100% Erneuerbare Energien bis 2030. Das bedeutet, den Netto- Ausbau von 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windkraft pro Jahr.“ In den letzten 10 Jahren waren die Zubauraten in RLP für Wind und PV viel zu klein gewesen. Im 2021 wurden 271 MW PV und 69MW Wind zugebaut. Wenn wir in diesem Tempo weitermachen, wird RLP die Klimaneutralität erst im Jahr 2169 erreichen! Selbst wenn die Zubauraten, die im Koalitionsvertrag stehen eingehalten würden, wird die Klimaneutralität erst im Jahr 2054 erreicht! Die Zahlen zeigen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um einerseits die Ziele zu erreichen und andererseits politisch nicht unglaubwürdig zu werden!

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:

Angesichts der viel zu niedrigen Zubauraten bei Photovoltaik (PV) und Wind (siehe Begründung), muss kurzfristig (noch in 2022) ein Sofortprogramm gestartet werden, damit überhaupt eine Chance besteht, dass im Koalitionsvertrag versprochene Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen. Folgende Punkte muss das Sofortprogramm mindestens enthalten: Identifikation und Beseitigung aller Hürden die in Gesetzen und Verordnungen verankert sind, um den Klimaschutz und die Energiewende zu ermöglichen. Festlegung des Ausbaupfades mit konkreten Werten, damit die Ziele auch erreicht werden können. Installation eines landesweiten Gesamtprojektes (Planung und Controlling) mit Oberprojektleiter für die Energiewende um diese Mammutaufgabe zu bewältigen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde am 28.07.2022 weitergeleitet.