2023/A/9 Sozialdemokratischen Erfolg weiterführen: Mindestlohn auf mindestens 15 Euro anheben und Mindestlohnkommission reformieren

Status:
Überweisung

Der SPD-Bundesparteitag fordert eine schnelle Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 15 Euro.
Ferner fordert der SPD-Bundesparteitag die Reform der Mindestlohnkommission, mit dem Ziel, die Möglichkeit eines Beschlusses gegen alle Stimmen der Mitglieder aus den Kreisen der Gewerkschaften zu unterbinden. Ebenso hat die Mindestlohnkommission die von der EU verabschiedete Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union für zukünftige Beschlüsse umzusetzen.

 

Empfänger:innen: SPD-Bundesparteitag; SPD-Parteivorstand; SPD-Bundestagsfraktion; SPD geführtes Bundesarbeitsministerium

Begründung:

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein sozialdemokratischer Erfolg. Gegen Vorbehalte der Union wurde dieser Erfolg in 2014 erstritten und die Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,50 zum 1. Januar 2015 bedeutete für viele Menschen eine spürbare Lohnerhöhung. Mit der von der Ampel-Koalition beschlossenen Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 wurde an diesen Erfolg angeknüpft: 5,8 Millionen Menschen haben direkt davon profitiert und mehr Geld erhalten. Bis dahin haben die Anpassungen auf Grundlage der Beschlüsse der Mindestlohn-kommission seit der Einführung des Mindestlohns zu einer Erhöhung von 8,50 Euro (2015) auf 10,45 Euro (2022) geführt, was einer jährlichen Erhöhung von knapp 28 Cent entspricht.

Mittlerweile hat sich die Situation für die Arbeitnehmer:innen deutlich verschlechtert: hohe Inflationsraten und damit verbundene deutliche Preissteigerungen setzen gerade Menschen mit geringem Einkommen überproportional zu. Für viele Familien, Alleinerziehende und alleinstehende Erwerbstätige bedeutet die Entwicklung der letzten Monate eine enorme finanzielle Belastung. Gleichzeitig zeigen neuste Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium, dass rund 9,3 Millionen Vollzeitbeschäftigte mit einer Rente von unter 1.500 Euro rechnen müssen. Dazu kommt die anhaltende Erosion von Tarifbindung in Deutschland: In Ostdeutschland profitieren lediglich 45 Prozent von einem Tarifvertrag, in den westdeutschen Bundesländern ist die Quote mit 52 Prozent nur geringfügig höher.

Auch wenn die Veränderung des Arbeitsmarktes zu einer stärkeren Verhandlungsmacht der Beschäftigten und Gewerkschaften führt, braucht es jetzt schnelle Hilfe und Unterstützung für Millionen von Menschen mit niedrigem Einkommen. Das beste Mittel hierfür ist ein starker Mindestlohn, der Respekt und Wertschätzung für geleistete Arbeit ausdrückt. Die von der Mindestlohnkommission beschlossenen Erhöhung auf 12,41 Euro (1.1.2024) und dann auf 12,82 Euro (1.1.2025) werden diesem Anspruch nicht gerecht. Auch deshalb haben alle Gewerkschaftsmitglieder in der Mindestlohnkommission gegen den Vorschlag gestimmt, sodass die geringfügige Anhebung des Mindestlohns in den nächsten zwei Jahren nur mit der Stimme der Kommissionsvorsitzenden durchgesetzt werden konnte. Gerade deshalb braucht es eine Reform der Mindestlohnkommission und die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit steht dabei ganz klar an der Seite der Beschäftigten: Es darf in der Mindestlohnkommission keine Entscheidungen gegen die Stimme der Millionen Beschäftigten im Land, die durch die Gewerkschaften repräsentiert werden, mehr geben.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion
Beschluss: Überweisung an die Bundestagsfraktion
Text des Beschlusses:

Der SPD-Bundesparteitag fordert eine schnelle Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 15 Euro.
Ferner fordert der SPD-Bundesparteitag die Reform der Mindestlohnkommission, mit dem Ziel, die Möglichkeit eines Beschlusses gegen alle Stimmen der Mitglieder aus den Kreisen der Gewerkschaften zu unterbinden. Ebenso hat die Mindestlohnkommission die von der EU verabschiedete Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union für zukünftige Beschlüsse umzusetzen.

 

Der Antrag wurde nach dem Beschluss am 28.08.2024 am 29.08.2024 an die Bundestagsfraktion übersendet.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Der Antrag wurde nach dem Beschluss am 28.08.2024 am 29.08.2024 an die Bundestagsfraktion übersendet.
Überweisungs-PDF: