2018/KL/13 Verbesserung der Betreuungssituation in Krippen und Kitas

Status:
Überweisung

Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Keine Koalition ohne Zusage der stärkeren finanziellen Unterstützung der Kommunen in Bezug auf Kitas durch den Bund.
  2. Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren.
  3. Ausweitung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten
  4. Überarbeitung des Abschlusses für Erzieher*innen und Umsetzung einer angemessenen Vergütung.
Begründung:

Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Jedoch entscheiden sich junge Paare allzu oft aus beruflichen Gründen gegen Kinder oder stoßen aufgrund der Entscheidung für Kinder an Schwierigkeiten beim beruflichen Wiedereinstieg. Rheinland-Pfalz wirbt deshalb mit dem Standortvorteil der kostenfreien Bildung von der Kita bis zur Hochschule. Es soll jungen Eltern somit ermöglicht werden, einen guten und schnellen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu finden.
Im Rahmen des Kindertagesstättengesetzes ist ein Anspruch auf einen Krippen-/Kita-Platz ab vollendetem zweiten Lebensjahr (§ 5 Erziehung im Kindergarten) sowie die Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten für jüngere Kinder (§ 7 Tagesbetreuung von Kleinkindern) geregelt.
Gleichzeitig stoßen die Kommunen an ihre Grenzen bei der Bereitstellung der entsprechenden Menge an Betreuungsmöglichkeiten. Insbesondere die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren ergeben einen steigenden Bedarf an Infrastruktur, der die Kommunen finanziell stark fordert. Eine entsprechende finanzielle Unterstützung durch den Bund ist an dieser Stelle zwingend erforderlich und sollte deshalb in einem Koalitionsvertrag verankert werden.
Hierdurch sollte unter anderem ein Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren ausgebaut werden, um Eltern einen leichteren Wiedereinstieg in den Beruf nach Auslaufen des Elterngeldes oder unter Nutzung des Elterngeld Plus zu ermöglichen.
Eine weitere Schwierigkeit stellt sich im Schichtdienst tätigen Eltern in den Öffnungszeiten dar. Sowohl für Eltern, die im Einzelhandel bis Abends tätig sind, als auch insbesondere für Eltern, die in Schichtdiensten mit früh beginnenden Schichten und Nachtdiensten tätig sind, sind Kita-Öffnungszeiten von 8-17Uhr nicht ausreichend. Wir fordern deshalb Konzepte zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten um den Anforderungen des sich verändernden Arbeitsmarktes gerecht werden zu können.
Erzieher*innen vertrauen Eltern mit ihren Kindern das Wertvollste an, was sie haben. Entsprechend tragen Erzieher*innen nach den Eltern große Verantwortung für die Entwicklung der Kinder. Dieses Maß an Verantwortung erfordert entsprechend gute Fähigkeiten und Ausbildung und sollte angemessen vergütet werden um Phänomenen wie Demotivierung o.ä. vorzugreifen. Wir fordern deshalb den Berufsschulabschluss zu überdenken und in jedem Fall die Vergütung von Erziehern*innen dem Maß der Verantwortung anzupassen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an
Version der Antragskommission:

Material an die Landtagsfraktion.

Beschluss: Überweisung an die Landtagsfraktion
Text des Beschlusses:
  1. Keine Koalition ohne Zusage der stärkeren finanziellen Unterstützung der Kommunen in Bezug auf Kitas durch den Bund.
  2. Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren.
  3. Ausweitung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten
  4. Überarbeitung des Abschlusses für Erzieher*innen und Umsetzung einer angemessenen Vergütung.
Beschluss-PDF: