2024/U/1 Verpflichtende Mindestmenge eines Rezyklatanteils bei neuen Plastikprodukten

Status:
Nicht Abgestimmt

Ein verpflichtender Rezyklatanteil in neuen Plastikprodukten ist entscheidend, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erreichen und die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle insbesondere im Meer zu reduzieren. Der Einsatz von recyceltem Kunststoff spart Primärrohstoffe und verringert CO₂-Emissionen erheblich.

Laut einer Studie des Umweltbundesamtes kann die Kreislaufführung bei Kunststoffen nur gelingen, wenn recycelte Materialien in neuen Produkten verwendet werden. Durch verpflichtende Rezyklateinsatzquoten können Marktanreize geschaffen werden, die Nachfrage nach rezyklathaltigen Produkten zu steigern.

Deutschland hat bereits Fortschritte im Bereich des Kunststoffrecyclings gemacht. Im Jahr 2019 wurden etwa 2 Millionen Tonnen Rezyklat gewonnen und inländisch zur Herstellung von Kunststoffprodukten eingesetzt. Jedoch liegt der Anteil von Rezyklat aus Post-Consumer-Abfällen in neuen Kunststoffverpackungen derzeit nur bei etwa 10%.

Ein verpflichtender Rezyklatanteil würde nicht nur die Menge an recycelten Materialien erhöhen, sondern auch die Recyclingkapazitäten und die damit verbundene Infrastruktur stärken. Die Ellen MacArthur Foundation strebt an, dass bis 2025 mindestens 25 % der Kunststoffverpackungen aus recyceltem Material bestehen. Dies stellt eine wichtige Maßnahme dar, um die ambitionierten Recyclingziele in Europa zu erreichen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Davon ist aufgrund der derzeitigen Hygienevorschriften die Lebensmittelindustrie ausgenommen, bis diese eine Möglichkeit findet, den Rezyklatanteil durch lebensmittelechte Verfahren zu ermöglichen.

Die Einführung einer gesetzlichen Rezyklat-Quote ist somit ein effektiver und wichtiger Schritt, um die Umweltbelastung durch Plastikmüll zu verringern, die Ressourceneffizienz zu steigern und den Weg zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu ebnen.

Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer Eu-weiten gesetzlichen Vorschrift, die einen verpflichtenden Rezyklat-Mindestanteil von mindestens 50 % der neu in Umlaufgebrachten Kunststoffmenge festlegt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion