Der Landesparteitag möge beschließen:
1. Neuregelung der Rüstungsproduktion
- Verstaatlichung aller deutschen Rüstungsunternehmen
- Aufhebung der Notwendigkeit von Ausschreibungen bei Rüstungsvorhaben
- Intensivierung der Integration europäischer (EU) Rüstungsproduktion mit dem langfristigen Ziel einer gemeinsamen Rüstungsindustrie parallel zur Verwirklichung einer gemeinsamen europäischen Armee
- Programm zur Sicherung der Arbeitsplätze – primär durch Umwandlung in zivile Industrie insoweit, dass der neuen (vermutlich deutlich geringeren) Auslastung Rechnung getragen wird
2. Neuregelung des Verkaufs von Rüstungsgütern
- Verkauf deutscher Rüstungsgüter nur an NATO- oder EU-Mitglieder auf Beschluss eines gemeinsamen Ausschusses aus den Mitgliedern des Bundessicherheitsrates und der gleichen Anzahl an Mitgliedern von Mitgliedern des Bundestages
- Verkauf in Ausnahmefällen an nicht NATO- oder EU-Mitglieder auf Beschluss des Bundestages
- Verkauf in jedem Falle nur dann, wenn ersichtlich ist, dass der Käufer sich zu den Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats und der Achtung der Menschenrechte und internationalen Völkerrecht nicht nur bekennt, sondern dies auch effektiv umsetzt
Unter „Rüstungsgütern“ verstehen wir dabei alle Güter, welche geeignet sind, in einem Krieg oder bewaffneten Konflikt als Waffe zum Einsatz gebracht zu werden, also sowohl, aber nicht nur, Kleinwaffen als auch Großgerät.
Wir Jusos bekennen uns zum Primat der friedlichen Konflikt-lösung. Wir erkennen dennoch ob der sicherheitspolitischen Lage und unserer Schutzverantwortung als Teil der Gemeinschaft aller Menschen an, dass in bestimmten Situationen der Einsatz bewaffneter Streitkräfte notwendig sein kann. Als Gesellschaft tragen wir daher die Verantwortung dafür, dass die Soldaten, welche vom Bundestag – und damit letzten Endes von uns – in den Einsatz geschickt werden, angemessen ausgerüstet sind, wenn sie unter dem Einsatz ihres Lebens ihren Auftrag wahrnehmen.
1. Neuregelung der Rüstungsproduktion
Wir sind überzeugt, dass es verantwortungslos ist, die Herstellung von Kriegswaffen und Kriegsgerät privaten Firmen zu überlassen, welche notwendigerweise profitorientiert handeln müssen. In Art. 26 GG („Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“) zeigt sich bereits, dass das Grundgesetz zumindest eine strenge Kontrolle der Rüstungsproduktion befürwortet.
Wir erkennen, dass ein ständiger technologischer Wettlauf zwischen Waffenwirkung und Schutz vor eben jener besteht und halten es daher für notwendig, bei der Beschaffung von Rüstungsgütern auf (meist zeitraubende) Ausschreibungen zu verzichten, um unserer Verantwortung gegenüber den Soldaten gerecht zu werden und eine angemessene Ausrüstung, welche sich soweit wie möglich auf dem Stand der Technik befindet, zu gewährleisten. Im Falle einer Verstaatlichung der Rüstungsindustrie wären Ausschreibungen zudem höchst unzweckmäßig.
Im Sinne der europäischen Integration, ferner im Sinne einer Weiterführung der Integration der für die Kriegführung wichtigen Industrien, außerdem mit den Zielen der finanziellen Einsparungen und der Steigerung der Effizienz und des technologischen Fortschritts streben wir langfristig eine gemeinsame europäische Rüstungsindustrie an. Uns ist bewusst, dass diese nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, sondern vielmehr eines langsamen, aber stetigen Prozesses der Integration bedarf, welcher parallel zur Integration der europäischen Streitkräfte mit dem Ziel einer europäischen Armee verlaufen sollte. Eine gemeinsame Rüstungsindustrie könnte der Integration in diesem Sinne zudem förderlich sein.
2. Neuregelung des Verkaufs von Rüstungsgütern
Zuständig für die Genehmigung von Rüstungsexporten ist der Bundessicherheitsrat (BSR). In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass dieser nur dann entscheidet, wenn es vorher Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Ministern gab und das Kabinett keinen einstimmigen Beschluss fassen konnte. Wir fordern, Rüstungsexporte nicht als nebensächlich zu behandeln, sondern in jedem Falle im Bundessicherheits-rat zu beraten.
Die Notwendigkeit der geheimen Tagung des BSR erkennen wir an, solange davon Bündnispartner, also NATO- oder EU-Mitglieder betroffen sind, da so die Interessen des Bündnisses – und somit unsere eigenen – geschützt werden. In allen anderen Fällen fordern wir jedoch einen Beschluss des Bundestages, um in Ausnahmefällen auch andere Partner unterstützen zu können.
Vor allem kommt es uns jedoch darauf an, den Verkauf von Rüstungsgütern an solche Staaten, welche die Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats und die Achtung der Menschenrechte verletzen, endlich und sofort zu stoppen. Wir weisen ausdrücklich auf die dringende Notwendigkeit hin, auch Bündnispartner dieser Prüfung zu unterziehen.
Bundestagsfraktion
1. Neuregelung der Rüstungsproduktion
- Verstaatlichung aller deutschen Rüstungsunternehmen
- Aufhebung der Notwendigkeit von Ausschreibungen bei Rüstungsvorhaben
- Intensivierung der Integration europäischer (EU) Rüstungsproduktion mit dem langfristigen Ziel einer gemeinsamen Rüstungsindustrie parallel zur Verwirklichung einer gemeinsamen europäischen Armee
- Programm zur Sicherung der Arbeitsplätze – primär durch Umwandlung in zivile Industrie insoweit, dass der neuen (vermutlich deutlich geringeren) Auslastung Rechnung getragen wird
2. Neuregelung des Verkaufs von Rüstungsgütern
- Verkauf deutscher Rüstungsgüter nur an NATO- oder EU-Mitglieder auf Beschluss eines gemeinsamen Ausschusses aus den Mitgliedern des Bundessicherheitsrates und der gleichen Anzahl an Mitgliedern von Mitgliedern des Bundestages
- Verkauf in Ausnahmefällen an nicht NATO- oder EU-Mitglieder auf Beschluss des Bundestages
- Verkauf in jedem Falle nur dann, wenn ersichtlich ist, dass der Käufer sich zu den Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats und der Achtung der Menschenrechte und internationalen Völkerrecht nicht nur bekennt, sondern dies auch effektiv umsetzt
Unter „Rüstungsgütern“ verstehen wir dabei alle Güter, welche geeignet sind, in einem Krieg oder bewaffneten Konflikt als Waffe zum Einsatz gebracht zu werden, also sowohl, aber nicht nur, Kleinwaffen als auch Großgerät.
Das Thema soll im Landesparteirat behandelt werden.