2024/KL/13 Vielfalt sichern – Medienstaatsvertrag sichern!

Status:
Nicht Abgestimmt

Bereits 2016 forderte die AfD in zehn Landtagen die Kündigung der Medienstaatsverträge, dasselbe wiederholte sie später im Jahr 2022. Die Position der AfD ist seit langem klar. In ihrem Bundestagswahlprogramm von 2021 beschreibt sie ihr Ziel: „Am Ende soll ein stark reduzierter Anbieter stehen, der ca. ein Zehntel es bisherigen Umfangs haben soll. Dieser „Grundfunk“ hat nur die Aufgabe, die Bürger flächendeckend mit neutralen Inhalten aus den Sparten Information, Kultur und Bildung zu versorgen“.

Nicht erst, wenn die AfD an einer Regierung beteiligt ist, bzw. diese stellt, ist mit solchen relevanten Veränderungen zu rechnen. Es ist leider nicht auszuschließen, dass die AfD bereit ist, eine Ministerpräsidentin oder Ministerpräsidenten einer anderen Partei zu tolerieren im Gegenzug zu diversen Zugeständnissen.
Bei der derzeitigen Rechtslage kann ein Ministerpräsident oder –präsidentin den Medienstaatsvertrag ohne Beteiligung des Parlamentes kündigen. Dagegen kann das Parlament nicht intervenieren.

Um zukünftig ein vielfältiges Medienangebot mit Information, Kultur und Unterhaltung sicherzustellen, ist eine Verfassungsänderung notwendig. Wenn man nicht möchte, dass ein Ministerpräsident oder –präsidentin einfach und ohne Zustimmung des Parlaments kündigen kann, muss dies in der Landesverfassung verankert werden.

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, sich noch in dieser Legislaturperiode für eine Änderung der Verfassung einzusetzen, die festschreibt, dass nicht nur der Abschluss, sondern auch die Kündigung von Staatsverträgen nur auf Beschluss einer parlamentarischen Mehrheit möglich ist.

 

Adressaten: LT-Fraktion, SPD-Mitglieder der Landesregierung

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Überweisung an die Landtagsfraktion