2023/KL/2 Vorstandsgehälter der Sparkassen verantwortungsvoll gestalten

Status:
Erledigt

1. Gehaltstransparenz bei Vorstandsmitgliedern der Sparkassen
Wie bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst üblich, müssen auch die Gehälter der Sparkassenvorstände transparent sein (siehe NRW und Hessen)

2. Gehaltsfindung der Sparkassenvorstände
Die Gehaltsfindung der Sparkassenvorstände muss sich an den Amtsbezügen von vergleichbaren politischen Ämtern orientieren.

Wir fordern die verantwortlichen Gremien (SGK, SPD-Landtagsfraktion, …) auf, die beiden aufgeführten Punkte schnellstmöglich umzusetzen.

Begründung:

Vorbemerkung

Sparkassen gehören als Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) den Kommunen. Die Gehälter der Sparkassenvorstände (ca. 265.000 bis 950.000 €/a) bewegen sich in einer Größenordnung, die in keinem Verhältnis zu den Amtsbezügen von wichtigen politischen Ämtern wie Mininsterpräsidenten:innen (ca. 180.000€/a) oder Bundeskanzler:in (300.000 €/a) stehen!
Darüber hinaus steigen trotz einer großen Fusionierungswelle in RLP gleichzeitig die Kontoführungsgebühren!
Hier ist dringender politischer Handlungsbedarf nötig

zu 1. Gehaltstransparenz

Wir erwarten, dass es bei den Einrichtungen von Kommunen (AöR) keine Geheimnisse bei den Bilanzen gibt. Die Bürger:innen, die als Steuerzahler einer Gebietskörperschaften letztlich für eine AöR gerade stehen, haben das Recht, transparent informiert zu werden!

zu 2. Gehaltsfindung

Umsatzahlen dürfen bei Banken, anders als in der Industrie, kein Bewertungsmaßstab für die Gehaltsfindung von Sparkassenvorständen sein, denn im Bankbereich findet eigentlich keine Wertschöpfung statt. Die Buchungen auf den Konten, welche letztlich den großen Umsatz-Anteil einer Bank ausmachen, werden vollautomatisch mit Großrechnern ausgeführt, ohne menschlichen Eingriff! Für die Buchungsprogramme ist es völlig egal ob €-Cent-Beträge oder Milliarden-€-Beträge verbucht werden!
Das Argument, sich bei den Vorstandsgehältern der Sparkassen an Privatbanken zu orientieren gilt nicht, weil dort viel mehr Risikokapital bewegt wird. Darüber hinaus sind dies keine AöRs.
Es ist für Sozialdemokraten, die in Verwaltungsräten auch über die Gehälter der Sparkassenvorstände entscheiden müssen, geradezu eine „Vergewaltigung“ ihrer Sozialdemokratischen Seele, diesen Beschlüssen zuzustimmen, wenn gleichzeitig die Armutszahlen zunehmen!

Auszug aus Presseartikel

„Im Finanzsektor zählt die Sparkasse eigentlich nicht zu den Unternehmen, in denen Mitarbeiter die größten Gehaltschecks mit nach Hause nehmen. Das zeigt auch eine Einkommens-Analyse im Finanzsektor aus dem Jahr 2019*. Das liegt vor allem daran, dass die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten nicht profitorientiert arbeiten. Sie liegen in der Hand der Kommunen und sind traditionell im Endkunden- und Filialgeschäft verankert. Doch wer einen Blick auf die Gehaltslisten der Top-Manager wirft, der sieht: auch bei Sparkassen-Chefs ist die ein oder andere Million drin.“

Merkur, 30.03.2021

„Der Sparkassenverband legt die Vergütungsrichtlinien fest, darin stehen die Höchstwerte für die Grundbezüge. In der niedrigsten Gehaltsstufe dürfen Vorstandsvorsitzende maximal rund 265.000 Euro im Jahr verdienen, Vorstandsmitglieder fast 237.000 Euro. Das gilt, wenn Bilanzsumme, Kreditvolumen und Kundendepots addiert eine Summe von weniger als 2 Milliarden Euro ergeben. Liegt diese Bemessungsgrundlage bei 7,6 Milliarden Euro bis 9,5 Milliarden, klettert das Jahresgehalt eines Vorstandsvorsitzenden – aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz keine Frau auf diesem Posten – auf 412.000 Euro (Vorstandsmitglied: 368.000).“
RHRINPFALZ, 13.12.2021

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Die SPD Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass die Gehälter von Sparkassenvorständen (nach dem Vorbild von Hessen/NRW) transparenter gestaltet werden.