2020/A/2 Werbungskosten in Form der Entfernungskostenpauschale sind nicht mehr einkommensmindern zu gewähren

Status:
Zurückgezogen

Werbungskosten in Form der Entfernungspauschale sind nicht mehr einkommensmindernd zu gewähren, sondern sind als eine Mobilitätsprämie in Höhe von 11 Cent/Entfernungskilometer zu zahlen – unabhängig vom Einkommen und der zu zahlenden Steuer. Diese Mobilitätsprämie wird jährlich überprüft und entsprechend der Preisentwicklung angepasst. Bis 2026 muss sie auf mindestens 13 Cent angehoben sein.

Der Landesvorstand wird beauftragt dies als Antrag an den Parteivorstand weiterzuleiten. Parallel dazu ist ein gleichlautender Antrag an die AfA-Bundeskonferenz zu stellen. Darüber hinaus soll der Landesvorstand für eine breite und unterstützende Diskussion sorgen, indem überregionale Kontakte genutzt werden, um die Kernbotschaft auf den Landeskonferenzen der anderen Bundesländerkonferenzen zu thematisieren. 

Begründung:

Umwelt- und Klimaschutz werden die wichtigsten Themen der Zukunft sein. Dies ist aber noch nicht im Bewusstsein der breiten Bevölkerung verinnerlicht. Mehr noch gibt es Kräfte, die die Notwendigkeit zu schnellem Handeln für übertrieben halten, bzw. den Klimawandel komplett leugnen.

Bislang wurde in vielen Diskussionen ein Widerspruch zwischen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz behauptet und gefolgert, man könne diese beiden Pole lediglich gegeneinander ausbalancieren.

Die Grünen haben auf ihrem letzten Parteitag betont, dass Wirtschaften in Zukunft nur erfolgreich sein wird, wenn es auch ökologisch ist. Damit haben sie in das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gerückt, dass Ökologie und Ökonomie kein Widerspruch sind, und haben gleichzeitig aufgezeigt, dass Umwelt- und Klimaschutz die Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg ist.

Dies ist nicht nur rhetorisch klug, sondern auch inhaltlich richtig. Jedoch fehlt in der Betrachtung der Grünen die dritte Komponente des erfolgreichen nachhaltigen Wirtschaftens, nämlich der soziale Aspekt. Mit der Klimafrage stellt sich eben auch die Soziale Frage.

Diese ist der Markenkern der SPD und muss in der Debatte um den Klimaschutz stärker herausgearbeitet werden. Ohne Berücksichtigung des sozialen Aspekts wird es an breiter Akzeptanz notwendiger Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung fehlen. Das große Thema einer ökologischen Wirtschaft wird dann nicht zu realisieren sein.

Die SPD muss als die politische Kraft wahrgenommen werden, die den Wandel sozial denkt und entsprechend handelt. Dies muss insbesondere bei den Themen zum Ausdruck kommen, die hoch emotional besetzt sind, bzw. von verschiedenen Seiten gehypt werden. Eines dieser Themen ist der Preis für Kraftstoffe.

Derzeit wird sich der Benzin- bzw. Dieselpreis durch den CO2 Preis von 25 € pro Tonne aufsteigend auf zunächst 50 € Euro pro Tonne dementsprechend um ca. 6 bis 12 Cent pro Liter verteuern. Als Kompensation soll die Entfernungspauschale von heute 30 Cent pro Entfernungskilometer ab dem 21. km auf 35 Cent im Jahr 2026 steigen.

Zusätzlich soll eine Mobilitätsprämie von 4,9 Cent pro Entfernungskilometer für Geringverdiener, bei denen eine steuerliche Absetzbarkeit quasi ins Leere läuft, zur Auszahlung kommen.

Diese Mobilitätsprämie ist ein neuer und im Ansatz richtiger Schritt, weil er Geringverdienern eine Entlastung bringt, die bislang nicht vorhanden war. Leider ist diese gute Sache nicht konsequent zu Ende gedacht und könnte sich sogar als Bumerang erweisen, wenn gegnerische Parteien das Thema als sozialpolitischen Etikettenschwindel zerpflücken würden. Hohe Einkommen werden aufgrund der Entfernungspauschale nämlich weiterhin stärker entlastet als niedrige Einkommen:

Das derzeitige System basiert darauf, dass die Entfernungspauschale von 30 Cent multipliziert mit den jährlichen Entfernungs-km einen Geldbetrag ergibt, der rechnerisch vom Brutto-Einkommen abgezogen und damit nicht versteuert wird. Die Problematik besteht darin, dass der Steuersatz mit zunehmenden Brutto-Einkommen steigt. Wichtig hierbei ist der relevante Grenzsteuersatz, also wie hoch die Steuerlast für die letzten dazukommenden bzw. abzuziehenden Beträge sind.

Um den Effekt in Zahlen auszudrücken nehmen wir 1.000,- Euro an: (Dieser Betrag ergibt sich gerundet z.B. bei 16 km Arbeitsweg an 210 Arbeitstagen).

So kriegt z.B. ein Arbeitnehmer der sein zu versteuerndes Einkommen von 26.000,-Euro um diese beispielhaften 1.000 Euro auf 25.000,- Euro reduzieren kann, vom Finanzamt rund 280,- Euro zurück.

Ein Besserverdienender, der anstatt 51.000,- Euro jetzt nur 50.000,- Euro zu versteuern hat bekommt vom Finanzamt rund 400,- Euro.

Der Geringverdiener hat gar keinen Steuereffekt und bekommt durch die jetzt von der Regierung vorgesehene Mobilitätsprämie lediglich 165,- Euro. Das ist gut, weil das 165,- Euro mehr als z.Zt.

Letztlich dokumentiert und konserviert die vom Einkommen abzuziehende Entfernungspauschale die soziale Ungerechtigkeit, wonach Kleinverdiener von der CO2 Bepreisung stark belastet sind, während Menschen mit steigendem Einkommen zunehmend entlastet werden. Gering- und Kleinverdiener können sich nicht die teuren Mieten in den Innenstädten leisten und müssen damit pendeln. Dasselbe gilt für alle Arbeitnehmer im ländlichen Raum. Die große Mehrheit der Pendler wohnt weniger als 21 Kilometer vom Arbeitsort entfernt und profitiert nicht von der neuen Regelung.

Deshalb soll ein einheitlicher Betrag, unabhängig vom Einkommen, zur Auszahlung kommen. Dieser Betrag von z.Zt. 11 Cent basiert auf der steuerlichen Entlastung, die sich beim Bruttodurchschnittseinkommen ergibt.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung