Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Landtagsfraktion sowie das sozialdemokratisch geführte Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sollen sich aktiv dafür einsetzen, die Nachfrage nach Bildungsurlaub unter den Arbeitnehmer:innen in Rheinland-Pfalz wieder zu steigern. Von über zwei Millionen Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz nutzen lediglich ein bis drei Prozent ihren Anspruch auf Bildungsurlaub gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) vom 30. März 1993. Hauptursache für diese geringe Nachfrage sehen wir in der unzureichenden Bekanntheit des Gesetzes, den bürokratischen Hürden und den Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Dies wird auch im neuesten Bericht der Landesregierung über das BFG für die Jahre 2021/2022 deutlich. Angesichts der Herausforderungen durch den demographischen Wandel, technologischen Fortschritt und gesellschaftlichen Veränderungen ist es unerlässlich, alle Chancen zur Weiterbildung zu nutzen und bestehende Angebote besser auszuschöpfen.
Wir fordern daher von den Entscheidungsträger:innen auf Landes- und Bundesebene die Umsetzung folgender fünf Punkte:
1. Informationskampagne Rheinland-Pfalz
Die Regelungen zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz zählen zu den besten in Deutschland. Es ist bedauerlich, dass die Nachfrage auf so niedrigem Niveau verharrt.
Wir fordern eine umfassende Informationskampagne, die folgende Maßnahmen umfasst:
• Veranstaltungen in Betrieben in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Betriebsparteien
• Werbeflächen in Städten und Gemeinden
• Öffentlich zugängliche digitale und gedruckte Medien
Ziel der Kampagne ist es, die Nachfrage bei den Arbeitnehmer:innen wieder zu steigern, um mindestens das Vor-Corona-Niveau zu erreichen.
2. Veranstaltungsangebot im politischen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich
Im fünften Bericht der Landesregierung zum BFG wird festgestellt, dass von 6.027 angebotenen Veranstaltungen 80,1% der beruflichen Weiterbildung, 17,9% der gesellschaftspolitischen Weiterbildung und 2,1% beiden Bereichen zuzuordnen sind. Als Sozialdemokrat*innen betonen wir die Bedeutung der politischen und gesellschaftlichen Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen abseits ihres Berufs. Wir fordern die Entscheidungsträger*innen daher auf, die politische Weiterbildung so zu fördern, dass ein ausgewogenes Angebot zwischen beruflicher und gesellschaftspolitischer Weiterbildung entsteht.
3. Teilnahme nach Geschlecht, Alter, Betriebsgröße, Beschäftigungsbereich und -status
Es darf keine erheblichen strukturellen Unterschiede in der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs zwischen den Beschäftigtengruppen geben. Es bedarf realer Möglichkeiten der Teilnahme für alle Beschäftigten sowie attraktiver Angebote für diverse Zielgruppen. Der Bericht der Landesregierung über das BFG für die Jahre 2021/2022 zeigt, dass unter anderem der Anteil der Frauen unter den Teilnehmenden auf 41,9 Prozent gesunken ist, während der Anteil der Männer auf 58,1 Prozent gestiegen ist. Wir fordern die Begleitkommission des BFG gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung auf, strukturelle Probleme zu identifizieren und konstruktive Lösungsansätze zu entwickeln, die in die künftige Ausgestaltung der Bildungs-freistellung einfließen.
4. Auszubildende voll berücksichtigen
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BFG haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsfreistellung alle zwei Jahre. Für Auszubildende gilt jedoch § 2 Abs. 3 Satz 1 BFG, wonach sie nur fünf Tage im Ausbildungsjahr für gesellschaftspolitische Weiterbildung in Anspruch nehmen können, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Wir fordern die Gleichstellung von Arbeitnehmern und Auszubildenden im Bildungsurlaub und eine Novellierung des BFG, um den Auszubildenden den gleichen Anspruch auf Bildungsurlaub zu gewähren.
5. BUG perspektivisch reformieren und aktualisieren
Der Bildungsurlaub war mal als Bundesgesetz geplant, das an das Urlaubsgesetz gekoppelt werden sollte. Da sich das Kabinett der Bundesregierung in den 1960er Jahren allerdings nicht einigen konnte, haben die Bundesländer in den 1970er den Bildungsurlaub zur Ländersache erklärt. Dies führte zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, zum Nachteil der Arbeitnehmer in Bayern und Sachsen, wo es bis heute keine Regelungen zur Bildungsfreistellung gibt. Angesichts der erforderlichen Novellierung des BUG aufgrund von EU-Richtlinien und aktueller Rechtsprechung fordern wir die SPD-Mitglieder im Bundesrat, der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion auf, die Einführung eines Mindestanspruchs auf Bildungsfreistellung im BUG zu prüfen. Eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer*innen durch Regelungen, die die bestehenden Ländergesetze außer Kraft setzen, darf dabei jedoch nicht erfolgen.
Die SPD-Landtagsfraktion sowie das sozialdemokratisch geführte Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung sollen sich aktiv dafür einsetzen, die Nachfrage nach Bildungsurlaub unter den Arbeitnehmer:innen in Rheinland-Pfalz wieder zu steigern. Von über zwei Millionen Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz nutzen lediglich ein bis drei Prozent ihren Anspruch auf Bildungsurlaub gemäß dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) vom 30. März 1993. Hauptursache für diese geringe Nachfrage sehen wir in der unzureichenden Bekanntheit des Gesetzes, den bürokratischen Hürden und den Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Dies wird auch im neuesten Bericht der Landesregierung über das BFG für die Jahre 2021/2022 deutlich. Angesichts der Herausforderungen durch den demographischen Wandel, technologischen Fortschritt und gesellschaftlichen Veränderungen ist es unerlässlich, alle Chancen zur Weiterbildung zu nutzen und bestehende Angebote besser auszuschöpfen.
Wir fordern daher von den Entscheidungsträger:innen auf Landes- und Bundesebene die Umsetzung folgender fünf Punkte:
1. Informationskampagne Rheinland-Pfalz
Die Regelungen zur Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz zählen zu den besten in Deutschland. Es ist bedauerlich, dass die Nachfrage auf so niedrigem Niveau verharrt.
Wir fordern eine umfassende Informationskampagne, die folgende Maßnahmen umfasst:
• Veranstaltungen in Betrieben in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und Betriebsparteien
• Werbeflächen in Städten und Gemeinden
• Öffentlich zugängliche digitale und gedruckte Medien
Ziel der Kampagne ist es, die Nachfrage bei den Arbeitnehmer:innen wieder zu steigern, um mindestens das Vor-Corona-Niveau zu erreichen.
2. Veranstaltungsangebot im politischen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich
Im fünften Bericht der Landesregierung zum BFG wird festgestellt, dass von 6.027 angebotenen Veranstaltungen 80,1% der beruflichen Weiterbildung, 17,9% der gesellschaftspolitischen Weiterbildung und 2,1% beiden Bereichen zuzuordnen sind. Als Sozialdemokrat*innen betonen wir die Bedeutung der politischen und gesellschaftlichen Weiterbildung der Arbeitnehmer*innen abseits ihres Berufs. Wir fordern die Entscheidungsträger*innen daher auf, die politische Weiterbildung so zu fördern, dass ein ausgewogenes Angebot zwischen beruflicher und gesellschaftspolitischer Weiterbildung entsteht.
3. Teilnahme nach Geschlecht, Alter, Betriebsgröße, Beschäftigungsbereich und -status
Es darf keine erheblichen strukturellen Unterschiede in der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs zwischen den Beschäftigtengruppen geben. Es bedarf realer Möglichkeiten der Teilnahme für alle Beschäftigten sowie attraktiver Angebote für diverse Zielgruppen. Der Bericht der Landesregierung über das BFG für die Jahre 2021/2022 zeigt, dass unter anderem der Anteil der Frauen unter den Teilnehmenden auf 41,9 Prozent gesunken ist, während der Anteil der Männer auf 58,1 Prozent gestiegen ist. Wir fordern die Begleitkommission des BFG gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung auf, strukturelle Probleme zu identifizieren und konstruktive Lösungsansätze zu entwickeln, die in die künftige Ausgestaltung der Bildungs-freistellung einfließen.
4. Auszubildende voll berücksichtigen
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BFG haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungsfreistellung alle zwei Jahre. Für Auszubildende gilt jedoch § 2 Abs. 3 Satz 1 BFG, wonach sie nur fünf Tage im Ausbildungsjahr für gesellschaftspolitische Weiterbildung in Anspruch nehmen können, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Wir fordern die Gleichstellung von Arbeitnehmern und Auszubildenden im Bildungsurlaub und eine Novellierung des BFG, um den Auszubildenden den gleichen Anspruch auf Bildungsurlaub zu gewähren.
5. BUG perspektivisch reformieren und aktualisieren
Der Bildungsurlaub war mal als Bundesgesetz geplant, das an das Urlaubsgesetz gekoppelt werden sollte. Da sich das Kabinett der Bundesregierung in den 1960er Jahren allerdings nicht einigen konnte, haben die Bundesländer in den 1970er den Bildungsurlaub zur Ländersache erklärt. Dies führte zu unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern, zum Nachteil der Arbeitnehmer in Bayern und Sachsen, wo es bis heute keine Regelungen zur Bildungsfreistellung gibt. Angesichts der erforderlichen Novellierung des BUG aufgrund von EU-Richtlinien und aktueller Rechtsprechung fordern wir die SPD-Mitglieder im Bundesrat, der Bundesregierung und der SPD-Bundestagsfraktion auf, die Einführung eines Mindestanspruchs auf Bildungsfreistellung im BUG zu prüfen. Eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer*innen durch Regelungen, die die bestehenden Ländergesetze außer Kraft setzen, darf dabei jedoch nicht erfolgen.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Landesparteirates am 29.09.2025 beschlossen.