2018/A/02 Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Status:
geändert angenommen

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD setze sich stärker dafür ein, das Ziel der „gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit/Leistung“ unabhängig vom Geschlecht, Ethnie und familiärem Hintergrund durchzusetzen. Damit dies auch für Arbeitnehmer_innen außerhalb eines Tarifvertrages erreicht werden kann, wird folgendes vorgeschlagen:

  • Um Transparenz hinsichtlich der Bezahlung zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber_innen dazu verpflichtet werden, ihren Angestellten unaufgefordert Auskünfte darüber bereitzustellen, wie hoch sie bestimmte Tätigkeitsbereiche entlohnen. Diese könnten den Arbeitnehmer_innen beispielsweise in Form von Gehaltstabellen zur Verfügung gestellt werden. Diese Gehaltstabellen sollten beispielsweise nach Tätigkeitsbereich, geforderter Ausbildung, Arbeitszeit, Betriebszugehörigkeit, Verantwortung und/oder Leistung verbindlich gegliedert sein.
Begründung:
  • „Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“! Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird die gleiche Entlohnung der Arbeitnehmer_innen sichergestellt und zwar unabhängig von Geschlecht, Ethnie und familiärem Hintergrund der Arbeitnehmer_innen.
  • Diese Maßnahme ist unerlässlich für Arbeitnehmer_innen, die in Betrieben ohne Tarifbindung arbeiten (ca. 55% aller Arbeitnehmer_innen im Jahre 2014, Quelle: Statistisches Bundesamt).
  • Mit den Gehaltstabellen wird die Lohntransparenz gefördert. Jede/Jeder Angestellte kann durch diese unmittelbar einsehen, wie hoch der persönliche Anspruch auf Entlohnung ist bzw. sich dieser Anspruch bei anderen Faktoren (z. B. andere Tätigkeiten, Betriebszugehörigkeit, Verantwortung) verändert.
  • Durch die Gehaltstabellen haben Arbeitnehmer_innen in Betrieben ohne Tarifbindung erstmals garantierten Einblick in die dort festgelegten Gehälter.
  • Durch einen transparenteren Umgang des Unternehmens mit Gehältern soll das innerbetriebliche Arbeitsklima verbessert werden, da somit jede/jeder Angestellte ausschließen kann, dass Mitarbeiter_innen hinsichtlich der Entlohnung bevorzugt behandelt werden.
  • Mit den Lohntabellen sollen diejenigen Arbeitnehmer_innen geschützt werden, die tendenziell defensivere Lohnverhandlungen führen
  • Die Gehaltstabellen sind sowohl bei öffentlichen Arbeitsgeber_innen und in Betrieben mit Tarifbindung bereits erfolgreich im Einsatz.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Die SPD setzt sich weiterhin dafür ein, …

weiter mit Zeile 2.

Streichung von

„unabhängig vom Geschlecht, Ethnie und familiärem Hintergrund“

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die SPD setzt sich weiterhin dafür ein, das Ziel der „gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit/Leistung“ durchzusetzen. Damit dies auch für Arbeitnehmer_innen außerhalb eines Tarifvertrages erreicht werden kann, wird folgendes vorgeschlagen:

  • Um Transparenz hinsichtlich der Bezahlung zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber_innen dazu verpflichtet werden, ihren Angestellten unaufgefordert Auskünfte darüber bereitzustellen, wie hoch sie bestimmte Tätigkeitsbereiche entlohnen. Diese könnten den Arbeitnehmer_innen beispielsweise in Form von Gehaltstabellen zur Verfügung gestellt werden. Diese Gehaltstabellen sollten beispielsweise nach Tätigkeitsbereich, geforderter Ausbildung, Arbeitszeit, Betriebszugehörigkeit, Verantwortung und/oder Leistung verbindlich gegliedert sein.

Überweisung an Landtagsfraktion und Bundestagsfraktion

Der Antrag wurde am 03. Dezember 2018 an die Landtagsfraktion / Bundestagsfraktion weitergeleitet.

Beschluss-PDF: