2020/A/4 Mitbestimmung stärken - Verlagerung eindämmen

Status:
Annahme

Eine wirksame Mitbestimmung ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Die Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen ist ein Instrument der Selbstbestimmung der Belegschaften: Wo Betriebs- und Personalräte mitbestimmen, kann das Profitstreben der Arbeitgeber begrenzt werden. Mit starker Mitbestimmung können humane Arbeitsbedingungen geschaffen und Ausgleich und Verständigung hergestellt werden. Nur mit Mitbestimmung auf Augenhöhe kann der Wandel in der Arbeitswelt erfolgreich und menschengerecht erfolgen. Wir brauchen eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte – ob bei der Personalentwicklung oder in Phasen betrieblicher Veränderungsprozesse und auf europäischer Ebene. Derzeit laufen Konsultations- und Informationsrechte gerade bei global agierenden Unternehmen häufig ins Leere.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • die Mitbestimmung im Unternehmen mit einer Senkung des Schwellenwertes für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung ausgebaut werden muss.
  • Unternehmen in ausländischer Rechtsform und Sitz in Deutschland in deutsches Mitbestimmungsrecht einbezogen werden müssen.
  • die Behinderung von Betriebsrats- und Personalratsarbeit kein Kavaliersdelikt ist und stärker verfolgt werden muss .
  • missbräuchliche Werkverträge verboten werden
  • Maßnahmen gegen Mitbestimmungsflucht von Unternehmen entwickelt und eingesetzt werden und für alle Unternehmen europäischen Rechts Mindeststandards zur Unternehmensmitbestimmung geschaffen werden. Das muss besonders für die Europäische Aktiengesellschaft und für die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen mit unterschiedlichen nationalen Rechtsformen gelten.
  • die Mitbestimmung erweitert wird damit Verlagerungen verhindert und die zunehmende Zersplitterung unserer Belegschaften gestoppt und die Rechte der europäischen Betriebsräte gestärkt werden. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen mitbestimmungspflichtige Maßnahmen mindestens so lange nicht durchführen dürfen, bis die vorgeschriebene Beteiligung der Interessenvertretung erfolgt ist.
  • die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Leiharbeit und bei Werkverträgen erweitert und Betriebsvereinbarungen zur Regelung der Leiharbeit und zum Einsatz von Werkverträgen erzwingbar werden
  • die Sozial- und Arbeitsschutzstandards in den EU-Mitgliedsstaaten gestärkt werden. Der Schutz der Beschäftigten soll durch die Festlegung allgemeingültiger Regeln für angemessene Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit verbindlich weiterentwickelt und an neue Risiken angepasst werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

und Überweisung an den Bundesparteitag sowie die Programmkommission zur Erstellung des Bundestagswahlprogramms

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Eine wirksame Mitbestimmung ist ein Grundpfeiler unserer demokratischen und solidarischen Gesellschaft. Die Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen ist ein Instrument der Selbstbestimmung der Belegschaften: Wo Betriebs- und Personalräte mitbestimmen, kann das Profitstreben der Arbeitgeber begrenzt werden. Mit starker Mitbestimmung können humane Arbeitsbedingungen geschaffen und Ausgleich und Verständigung hergestellt werden. Nur mit Mitbestimmung auf Augenhöhe kann der Wandel in der Arbeitswelt erfolgreich und menschengerecht erfolgen. Wir brauchen eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte – ob bei der Personalentwicklung oder in Phasen betrieblicher Veränderungsprozesse und auf europäischer Ebene. Derzeit laufen Konsultations- und Informationsrechte gerade bei global agierenden Unternehmen häufig ins Leere.

Wir fordern deshalb die SPD Gremien, insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen bzw. gesetzlich auf den Weg zu bringen, dass

  • die Mitbestimmung im Unternehmen mit einer Senkung des Schwellenwertes für die Geltung der paritätischen Mitbestimmung ausgebaut werden muss.
  • Unternehmen in ausländischer Rechtsform und Sitz in Deutschland in deutsches Mitbestimmungsrecht einbezogen werden müssen.
  • die Behinderung von Betriebsrats- und Personalratsarbeit kein Kavaliersdelikt ist und stärker verfolgt werden muss .
  • missbräuchliche Werkverträge verboten werden
  • Maßnahmen gegen Mitbestimmungsflucht von Unternehmen entwickelt und eingesetzt werden und für alle Unternehmen europäischen Rechts Mindeststandards zur Unternehmensmitbestimmung geschaffen werden. Das muss besonders für die Europäische Aktiengesellschaft und für die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen mit unterschiedlichen nationalen Rechtsformen gelten.
  • die Mitbestimmung erweitert wird damit Verlagerungen verhindert und die zunehmende Zersplitterung unserer Belegschaften gestoppt und die Rechte der europäischen Betriebsräte gestärkt werden. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen mitbestimmungspflichtige Maßnahmen mindestens so lange nicht durchführen dürfen, bis die vorgeschriebene Beteiligung der Interessenvertretung erfolgt ist.
  • die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte bei der Leiharbeit und bei Werkverträgen erweitert und Betriebsvereinbarungen zur Regelung der Leiharbeit und zum Einsatz von Werkverträgen erzwingbar werden
  • die Sozial- und Arbeitsschutzstandards in den EU-Mitgliedsstaaten gestärkt werden. Der Schutz der Beschäftigten soll durch die Festlegung allgemeingültiger Regeln für angemessene Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Sicherheit verbindlich weiterentwickelt und an neue Risiken angepasst werden.
Beschluss-PDF: